GEZ für Zweitwohnung abmelden?

10 Antworten

Wie schätzt ihr die Lage ein? kann ich den Rundfunkbeitrag einsparen?

Vermutlich noch nicht. Ich habe das Urteil und die Begründung noch nicht gelesen, aber erfahrungsgemäß wird es wohl einen festen Termin geben, bis zu welchem die Berechnungsmethode geändert werden muß. Und solange diese Änderung nicht erfolgt ist, bleibt es erstmal so, wie es momentan ist. Geh mal davon aus, daß es noch ca. ein Jahr dauern wird.

DonDudelsack 
Beitragsersteller
 26.07.2018, 11:01

Danke für die Antwort. Bei vorherigem informieren bin ich auch folgendes gestoßen: https://www.finanztip.de/rundfunkbeitrag/

"Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist das allerdings mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Betroffene können seit dem 18. Juli 2018 einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr beim Beitragsservice stellen."

GanMar  26.07.2018, 11:08
@DonDudelsack

Okay, wenn Du denn tatsächlich betroffen bist. Allerdings mußt Du diese "Betroffenheit" vermutlich erst einmal herstellen, indem Du der Beitragszahler für den gemeinsamen Wohnsitz mit Deinen Eltern wirst.

DonDudelsack 
Beitragsersteller
 26.07.2018, 11:37
@GanMar

Diese "Betroffenheit" ließe sich ja recht einfach herstellen. ;)

Das Kinderzimmer im Elternhaus ist keine Zweitwohnung. Oder bezahlst du Miete? Stehst. Mietvertrag? Zahlst Rundfunkgebühren?

Das ist eh der Witz das Kinderzimmer als Zweitwohnsitz zu nehmen...

Also: Nein!

DonDudelsack 
Beitragsersteller
 26.07.2018, 10:50

Danke für die Antwort. Allerdings ist nicht das Zimmer im Elternhaus der Zweitwohnsitz sondern der Erstwohnsitz, dies hat andere praktische Gründe ;)

Übernimm offiziell den Beitrag deiner Eltern für euren Haushalt, dann könnte eine Zweitwohnungsbefreiung klappen.

DonDudelsack 
Beitragsersteller
 26.07.2018, 10:59

Danke für die Antwort, das war auch meine Idee, fraglich ob das so einfach geht.

Rundfunkbeitr5ag, nicht GEZ!

Nein, kannst du NICHT abmelden. Ein Zweitwohnsitz ist keine Zweitwohnung. Eine Zweitwohnung wäre es, wenn du Hauptmieter und Zahler der Rundfunkgebühr bei edeinem Ertwohnsitz wärest. Das sind aber deine Eltern.

Du musst für deine Studentenbude zahlen.

DonDudelsack 
Beitragsersteller
 26.07.2018, 11:05

Danke für die Antwort. Wie wäre es wenn ich die Rundfunkgebühr des Elternhauses übernehmen würde?

BalZakBarsoom  26.07.2018, 11:09
@DonDudelsack

Du meinst, du BEHAUPTEST, du zahlst sie, während die in Wirklichkeit deine Eltern zahlen? Sonst wäre das ja sinnlos, weil dann deine Eltern die Gebühr nicht zahlen müssten, du aber schon... Aber DU willst di ja sparen.

Keine Ahnung, das Urteil ist relativ frisch, solche Fälle sind mit Grundsatzurteilen nicht abgedeckt. Das könnte man probieren, und notfalls auf dem Klageweg klären. Klaptt aber vermutlich nicht, so wie ich das sehe.

DonDudelsack 
Beitragsersteller
 26.07.2018, 11:19
@BalZakBarsoom

naja ob ich Gebühr spare oder meine Eltern ist mir eigentlich egal. Hauptsache jemand von uns spart ;)

Erstmal muss das Urteil noch umgesetzt werden.

Dann ist mit "Zweitwohnsitz" nicht das Zimmer bei den Eltern gemeint, für das Du selbst ja gar keine Gebühren zahlst. Die Regelung soll verhindern, dass die selbe Person Gebühren für 2 Wohnsitze zahlt, obwohl ja nur ein Wohnsitz gleichzeitig genutzt werden kann.

Wenn Du neben Deiner Mietwohnung noch eine zweite (eigene) Wohnung hast und für die erste Wohnung schon Rundfunkbeitrag zahlst, brauchst Du künftig für die zweite nicht zu zahlen.