GEZ für Zweitwohnung abmelden?
Hallo Zusmamen,
nach dem jüngsten Urteil des BVG hinsichtlich der Rundfunkgebühren für Zweitwohnungen, stellt sich für mich die Frage, ob ich die GEZ für meinen Zweitwohnsitz einsparen kann.
Kurz zu meiner persönlichen Situation:
- Wohnsitz bei den Eltern (Eltern bezahlen den Rundfunkbeitrag)
- Wohnsitz in Mietwohnung ( Ich bezahle den Rundfunkbeitrag)
Wie schätzt ihr die Lage ein? kann ich den Rundfunkbeitrag einsparen?
Danke.
10 Antworten
Wie schätzt ihr die Lage ein? kann ich den Rundfunkbeitrag einsparen?
Vermutlich noch nicht. Ich habe das Urteil und die Begründung noch nicht gelesen, aber erfahrungsgemäß wird es wohl einen festen Termin geben, bis zu welchem die Berechnungsmethode geändert werden muß. Und solange diese Änderung nicht erfolgt ist, bleibt es erstmal so, wie es momentan ist. Geh mal davon aus, daß es noch ca. ein Jahr dauern wird.
Okay, wenn Du denn tatsächlich betroffen bist. Allerdings mußt Du diese "Betroffenheit" vermutlich erst einmal herstellen, indem Du der Beitragszahler für den gemeinsamen Wohnsitz mit Deinen Eltern wirst.
Diese "Betroffenheit" ließe sich ja recht einfach herstellen. ;)
Das Kinderzimmer im Elternhaus ist keine Zweitwohnung. Oder bezahlst du Miete? Stehst. Mietvertrag? Zahlst Rundfunkgebühren?
Das ist eh der Witz das Kinderzimmer als Zweitwohnsitz zu nehmen...
Also: Nein!
Danke für die Antwort. Allerdings ist nicht das Zimmer im Elternhaus der Zweitwohnsitz sondern der Erstwohnsitz, dies hat andere praktische Gründe ;)
Übernimm offiziell den Beitrag deiner Eltern für euren Haushalt, dann könnte eine Zweitwohnungsbefreiung klappen.
Danke für die Antwort, das war auch meine Idee, fraglich ob das so einfach geht.
Rundfunkbeitr5ag, nicht GEZ!
Nein, kannst du NICHT abmelden. Ein Zweitwohnsitz ist keine Zweitwohnung. Eine Zweitwohnung wäre es, wenn du Hauptmieter und Zahler der Rundfunkgebühr bei edeinem Ertwohnsitz wärest. Das sind aber deine Eltern.
Du musst für deine Studentenbude zahlen.
Danke für die Antwort. Wie wäre es wenn ich die Rundfunkgebühr des Elternhauses übernehmen würde?
Du meinst, du BEHAUPTEST, du zahlst sie, während die in Wirklichkeit deine Eltern zahlen? Sonst wäre das ja sinnlos, weil dann deine Eltern die Gebühr nicht zahlen müssten, du aber schon... Aber DU willst di ja sparen.
Keine Ahnung, das Urteil ist relativ frisch, solche Fälle sind mit Grundsatzurteilen nicht abgedeckt. Das könnte man probieren, und notfalls auf dem Klageweg klären. Klaptt aber vermutlich nicht, so wie ich das sehe.
naja ob ich Gebühr spare oder meine Eltern ist mir eigentlich egal. Hauptsache jemand von uns spart ;)
Erstmal muss das Urteil noch umgesetzt werden.
Dann ist mit "Zweitwohnsitz" nicht das Zimmer bei den Eltern gemeint, für das Du selbst ja gar keine Gebühren zahlst. Die Regelung soll verhindern, dass die selbe Person Gebühren für 2 Wohnsitze zahlt, obwohl ja nur ein Wohnsitz gleichzeitig genutzt werden kann.
Wenn Du neben Deiner Mietwohnung noch eine zweite (eigene) Wohnung hast und für die erste Wohnung schon Rundfunkbeitrag zahlst, brauchst Du künftig für die zweite nicht zu zahlen.
Danke für die Antwort. Bei vorherigem informieren bin ich auch folgendes gestoßen: https://www.finanztip.de/rundfunkbeitrag/
"Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist das allerdings mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Betroffene können seit dem 18. Juli 2018 einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr beim Beitragsservice stellen."