Gez falsch/doppelt gezahlt - Rückerstattung?

2 Antworten

Eins vor weg...die GEZ gibt es nicht mehr. Heißt Beitragsservice....ist aber genau so schlimm...

Man kann mit den Angestellten dieser Halsabschneiderfirma nicht reden...das einzige was die verstehen ist Drohung mit Anwalt oder ignorieren (was gerade passt).

Wenn Person B gezahlt hat, dann hat sie einen Nachweis (Kontoauszug) und sie hat einen MIetvertrag, der besagt, in welcher Wohnung sie wohnt. Ergo: kann sie nur für die Wohnung gezahlt haben, in der die lebt. Der Beitragservice hat sein Geld bekommen und damit ist gut. Hat sie sich den jetzt jedenfalls richtig angemeldet?

Die wissen doch beim Beitragsservice eh nicht was die recht oder linke Hand tut....ich habe meinen Papierkram auch erledigt und drohen mir seit einem Jahr mit Rückforderung...obwohl ich verheiratet bin und die Haushaltsabgabe besteht...aber die haben wohl ein Problem damit, dass 2 Namen an der Klingel stehen....ich warte also jeden Tag auf den angekündigten Gerichtsvollzieher...habe einfach die Hoffnung, dass DER jedenfalls schlau genug ist, das zu verstehen!

Wenn man umzieht, muss man sich - je nach Situation - beim Beitragsservice ummelden, neu anmelden oder auch abmelden. Tut man das nicht, besteht die Gefahr, dass man doppelt zahlen muss. In deinem Fall hätte sich A bei seinem Auszug abmelden müssen, weil er in eine Wohnung gezogen ist, für die schon Beiträge gezahlt werden. Da er das nicht getan hat, läuft seine Beitragspflicht für die alte Wohnung nach dem Gesetz weiter bis zur endgültigen Abmeldung. B hätte sich nach dem Auszug von A neu anmelden müssen, weil er nun erstmals Alleininhaber der Wohnung geworden ist. Er muss aber, da er ja mit seinen Kontoauszügen nachweisen kann, dass er für die Wohnung bzw. Beitragsnummer von A gezahlt hat, nicht für die von ihm schon gezahlten Monate nochmal zahlen. Die von A und B gewählte Methode ist aber total daneben, weil ein bestehendes Beitragskonto immer an der Person des Beitragsschuldners haftet und eben nicht an der Wohnung. A kann nun nur mit seiner Meldebescheinigung versuchen, dem Beitragsservice nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt X bereits in die Wohnung von C umgezogen ist und dass C bereits für die Wohnung zahlt (dessen Beitragsnummer angeben). Dann könnte der Beitragsservice vielleich kulanzweise eine an sich verbotene rückwirkende Abmeldung von A vornehmen.