Gez falsch/doppelt gezahlt - Rückerstattung?
Folgendes Problem:
Person A zieht, im Januar, aus gemeinsamer Wohnung aus. Inhaber GEZ Konto.
Person B, die bis dahin mit in diesem Konto war bezahlt weiter, aber von ihrem Bankkonto.
GEZ meldet sich bei Person B, dass für ihre Wohnung keine GEZ bezahlt wird und bitte von Januar an nach bezahlen soll. Person B meldet gez , dass die beitrage über das gez-konto von Person A bezahlt wurden. GEZ meinte daraufhin, dass die Beiträge für die Wohnung bezahlt wurden die im Konto angeben ist. In diesem falle die neue von Person A. Für diese Wohnung wird aber GEZ bezahlt, da Person A dort mit jemand zusammen wohnt.
Also wurde für diese Wohnung doppelt gezahlt. Person B möchte, dass die Beiträge um gebucht werden, da sie das nicht wusste, das sie eigentlich für eine andere Wohnung bezahlt.
GEZ weigert sich mit der begründung, dass es Person A und B schuld gewesen sei da sie das nicht geändert haben und rechtlich gesehen keine beitrage rückerstatten müssen. Egal ob diese doppelt gezahlt wurden.
Stimmt das?
2 Antworten
Eins vor weg...die GEZ gibt es nicht mehr. Heißt Beitragsservice....ist aber genau so schlimm...
Man kann mit den Angestellten dieser Halsabschneiderfirma nicht reden...das einzige was die verstehen ist Drohung mit Anwalt oder ignorieren (was gerade passt).
Wenn Person B gezahlt hat, dann hat sie einen Nachweis (Kontoauszug) und sie hat einen MIetvertrag, der besagt, in welcher Wohnung sie wohnt. Ergo: kann sie nur für die Wohnung gezahlt haben, in der die lebt. Der Beitragservice hat sein Geld bekommen und damit ist gut. Hat sie sich den jetzt jedenfalls richtig angemeldet?
Die wissen doch beim Beitragsservice eh nicht was die recht oder linke Hand tut....ich habe meinen Papierkram auch erledigt und drohen mir seit einem Jahr mit Rückforderung...obwohl ich verheiratet bin und die Haushaltsabgabe besteht...aber die haben wohl ein Problem damit, dass 2 Namen an der Klingel stehen....ich warte also jeden Tag auf den angekündigten Gerichtsvollzieher...habe einfach die Hoffnung, dass DER jedenfalls schlau genug ist, das zu verstehen!
Wenn man umzieht, muss man sich - je nach Situation - beim Beitragsservice ummelden, neu anmelden oder auch abmelden. Tut man das nicht, besteht die Gefahr, dass man doppelt zahlen muss. In deinem Fall hätte sich A bei seinem Auszug abmelden müssen, weil er in eine Wohnung gezogen ist, für die schon Beiträge gezahlt werden. Da er das nicht getan hat, läuft seine Beitragspflicht für die alte Wohnung nach dem Gesetz weiter bis zur endgültigen Abmeldung. B hätte sich nach dem Auszug von A neu anmelden müssen, weil er nun erstmals Alleininhaber der Wohnung geworden ist. Er muss aber, da er ja mit seinen Kontoauszügen nachweisen kann, dass er für die Wohnung bzw. Beitragsnummer von A gezahlt hat, nicht für die von ihm schon gezahlten Monate nochmal zahlen. Die von A und B gewählte Methode ist aber total daneben, weil ein bestehendes Beitragskonto immer an der Person des Beitragsschuldners haftet und eben nicht an der Wohnung. A kann nun nur mit seiner Meldebescheinigung versuchen, dem Beitragsservice nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt X bereits in die Wohnung von C umgezogen ist und dass C bereits für die Wohnung zahlt (dessen Beitragsnummer angeben). Dann könnte der Beitragsservice vielleich kulanzweise eine an sich verbotene rückwirkende Abmeldung von A vornehmen.