Wie kann ein nicht angemeldeter Zweitwohnsitz auffliegen?

3 Antworten

Deine Mrs. Y begeht in jedem Fall Betrug. Wenn dieser auffliegt, kann sie deshalb strafrechtlich verurteilt werden. Da Mrs. Y noch eine Mutter hat und gerade erst zu hause ausgezogen ist, ist sie vermutlich noch eher jung. Ich würde ihr raten, nicht ihr künftiges Leben evtl. damit zu versauen, dass sie einen Eintrag im Strafregister  und damit womöglich Schwierigkeiten mit einer künftigen Anstellung bekommt. Den öffentlichen Dienst kann sie dann auf jeden Fall vergessen.

Die Idee ist daher nicht wirklich empfehlenswert, auch wenn sie vielleicht eine Weile funktioniert. Sie muss nämlich auch sehen, dass das notwendige Personal zur Kontrolle der Vorgaben des neuen Bundesmeldegesetzes sukzessive eingestellt werden wird. Und je mehr Flüchtlinge kommen werden, desto notwendiger wird das die Politik finden.

Aus Erfahrung kann ich folgendes sagen: Viele Leute denken immer noch, dass der Zweitwohnsitz meldetechnisch anders behandelt wird als die An-, Ab- oder Ummeldungen des Hauptwohnsitzes. Das ist falsch! Spätestens seit der Meldegesetzreform Ende 2015 gelten für Versäumnisse, die die verspätete Ummeldung des Zweiwohnsitzes betreffen, bundesweit die identischen Strafen. Siehe auch: 6) unter https://www.ummelden.de/Einwohnermeldeamt/ 

Tricksereien, wie beschrieben will die Gesetzesnovelle gerade verhindern. In der Praxis ist deshalb davon auszugehen, dass, falls der Vorgang auffliegt, auch bußgeldseitig hart durchgegriffen wird. Mir ist ein Fall bekannt, der gerichtlich durchgefochten wurde. Und wohlgemerkt zu Ungunsten des Klägers ausging, der meinte, ein Zweiwohnsitz sei vollkommen nebensächlich. Mit dem Thema ist nicht zu spaßen. Ich empfehle Dir, Dich mit den rechtlichen Sachverhalten zu beschäftigen. Zum Kern der Frage: Nicht angemeldete Wohnsitze fallen immer auf. Es ist nur eine Frage der Zeit. Die Behörden kooperieren zunehmend besser untereinander. Mein Tipp: Nicht hoffen, am besten schnell handeln! Viel Glück!


Karldiekleine  08.12.2016, 17:56

https://www.ummelden.de/Einwohnermeldeamt/ - Hier noch mal der Link, der oben nicht funktioniert. Und übrigens: Auch die Strafen für den Wohnungsgeber haben es in sich, wie die Quelle erläutert. Wer als Vermieter illegal Personen Wohnraum bietet, den trifft in der Regel der Blitz, was das Strafmaß betrifft. 

Nun muß aber der Vermieter von Frau Y seine Einkünfte versteuern. Dann tauchen da z.B. Einkünfte für eine Wohnung auf, die nicht bewohnt ist.

Das Konto von Frau Y läuft auf die Wohnung in der sie lebt. Die Schufa erhält Anfragen von Online-Shops für Frau Y wohnhaft nicht bei Mama. Dein Arbeitgeber führt Dich unter der richtigen Anschrift. .....usw.

PissedOfGengar  09.12.2016, 02:02

Sie macht sich nicht strafbar... Vorliegender Fall ist nach dem bundesmeldegesetz lediglich eine Ordnungswidrigkeit

Queerty 
Beitragsersteller
 08.12.2016, 02:56

Wow! Schnelle Antwort! Danke Dir! :)

Das Ding ist, dass Mrs. Y ihre Wohnung erst vor wenigen Monaten bezogen hat und sich Anschriften ja ohne Weiteres ändern lassen.

Mrs. Y machen besonders Berichte stutzig, wonach nicht angemeldete Zweitwohnsitze erst nach Jahren aufgeflogen sind, wie hier: http://www.wn.de/Muenster/2014/05/1561711-Bundestagsabgeordnete-entschuldigt-sich-fuer-Steuer-Fehler-Klein-Schmeink-Zweitwohnsitz-nicht-angemeldet

Demzufolge lässt das ja gewisse Kontrollmechanismen vermissen?! 

geheim007b  08.12.2016, 08:52
@Queerty

Ich bezweifle das das Finanzamt diese Daten mit der GEZ abgleicht, ABER... ist Mrs Y. eine Zechprellerin die sich um etwas rumtricksen will (oder nennen wir es gleich betrügen).... oder denkt Mrs. Y. es ist nicht rechtens... in dem Fall wäre der Rechtsweg das richtige mittel der Wahl. Wer etwas ändern will muß etwas dafür tun, sich durchzumogeln oder die anderen machen zu lassen mag in manchen fällen funktionieren, aber wirklich hilfreich für die Masse ist es nicht. Ganz nebenbei würde Mrs Y. sich hier strafbar machen. Ist es das wert?