Rundfunkbeitrag/GEZ: In einer WG der Bezahler wechseln?
In einer WG wohnen drei Personen , nennen wir sie A, B und C. Davon zahlt A den Rundfunkbeitrag und B und C sind über seine Nummer angemeldet. Nun haben wir ausgemacht (leider nicht schriftlich), dass A den Beitrag an die GEZ überweist und B und C dem A jeweils 1/3 des Beitrags geben.
C beteiligt sich nun aber leider nicht daran. Einen schriftlichen Vertrag nun aufzustellen wäre zwecklos, da C den nie unterschreiben würde, C hat ja bereits die Nummer. Wäre es daher möglich, dass A und B tauschen, also dass B den Beitrag zahlt und B dann nur im Zuge eines schriftlichen Vertrags seine Beitragsnummer A und insb. C gibt. Falls C den Beitrag dann wieder verweigert, könnte man C rechtlich im Zuge des Vertrags dazu zwingen .
Daher die Frage: Lässt die GEZ es zu, innerhalb der WG den Beitragszahler zu wechseln?
7 Antworten
Deine Vorstellungen sind in mehrfacher Hinsicht nicht ganz richtig:
1. Es gibt nur eine Beitragsnummer für eure Wohnung und die hat alleine A. B und C kennt der Beitragsservice nicht und die haben auch nicht die Beitragsnummer von A. B und C können nur, wenn der Beitragsservice auch von ihnen Geld will, sich mit dem Namen von A und dessen Beitragsnummer für die gleiche Wohnung von der Beitragspflicht freistellen lassen.
2. An sich habt ihr das völlig richtig geregelt: B und C müssen dem A je ein Drittel vom Rundfunkbeitrag zahlen. Damit auch C sich an diese "Vereinbarung" hält, braucht es aber keinen (schriftlichen) Vertrag. Die Frage ist nämlich gesetzlich geregelt. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (das ist die gesetzliche Grundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags) haften alle Bewohner einer Wohnung für den Rundfunkbeitrag als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass der Beitragsservice sich den Rundfunkbeitrag von jedem der Bewohner holen kann, aber ihn nur einmal für die Wohnung verlangen kann. In einem Gesamtschuldverhältnis sind die einzelnen Mitglieder nach § 426 Abs. 1 BGB (also kraft Gesetzes) zum anteiligen Ausgleich verpflichtet. A könnte daher C nach einer Mahnung einen Mahnbescheid schicken oder ihn verklagen. Vielleicht reicht es aber ja aus, wenn A den C auf diese Rechtslage verweist.
fakt ist es geht pro haushalt. nun könnte a und b zahlen, allerdings würde ich auch gleichzeitig der GEZ sagen c wohnt auch hier, aber der hat mit uns nix zu tun, dann muss er den vollen betrag allein zahlen ;o)
Dazu muss C aber erstmal die Nummer von B in das Formular eintragen, solange sie das nicht tut, muss B (zusammen mit A) und C extra zahlen. So besteht für C den Anreiz, sich daran zu beteiligen, weil dann statt des vollen Bertrags nur noch 1/3 fällig ist.
Kann man versuchen, aber es ist und bleibt eine Wohnung. Dann müsste der Schnorrer wohl schon Untermieter sein.
Ihr musst die Person C auf die Rechtslage hinweisen, dass er sich mit 1/3 an der Rundfunkgebühr zu beteiligen hat ( außer er kann eine Befreiung von der Rundfunkgebühr vorlegen).
Wenn er sich trotzdem weigert zu zahlen, dann musst ihr mit einer Mahnung reagieren und einen Anwalt einschalten und ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
wie ihr die zahlungsmodalitäten unter euch klärt ist dem beitragservice völlig egal. wie ihr im innenverhältnis die anmeldung klärt ist dem beitragsservice egal. es gibt einen beitragszahler und der bleibt bestehen. die anderen müssen nicht zahlen. wenn also c nicht zahlen will, dann könnt ihr das privat klären, aber erzwingen lässt sich das nicht. es sei denn der hauptmieter kündigt den vertrag des nichtzahlers und macht zukünftig das drittel beitrag zum bestandteil der kosten der miete.
ich würde sagen, dass das kein Problem ist. man kann sich ja abmelden und anmelden, wie man lustig ist.
Die sicherste Lösung wäre aber, bei der GEZ anzurufen und zu fragen, wie genau das abläuft.
Mich würde es aber wundern, wenn es nicht geht.
Ist es überhaupt nötig? Stellt doch einen vertrag auf bei dem alle ihren anteil an A zahlen. Wenn C sich nun weigert zu unterschreiben sagt man ihm, dass man dann wechselt. Wenn C dann immernoch nicht unterzeichnet kann man ja immernoch wechseln. Aber damit erspart man sich unter umständen ein wenig bürokratiezeug.
Was ist das denn für eine WG in der ihr da lebt? 😳
lg m0rz
Das geht auf jeden Fall. Wüsste nicht, warum das nicht gehen sollte.
Anrufen -> Nachfragen
So hatte ich es auch vor, erstmal zu drohen, wenn C bei A nicht unterschreibt den Beitragspflichtigen von A auf B zu ändern. Daher wollte ich wissen, ob das überhaupt geht, andernfalls hätte diese Drohung ja nichts gebracht.