Rundfunkgebühren (GEZ) bei Festsetzungsbescheid besser bezahlen oder aussitzen?
Habe die Tage einen sogen. Festsetzungsbescheid vom Norddeutschen Rundfunk bekommen, mit der Forderung über 131,88€ und dem Hinweis, das nun eine der Voraussetzungen über die Zulassung einer Zwangsvollstreckung gegeben sein.
Ich habe in der Vergangenheit immer mal sporadisch hier und da 50€ an den Verein überwiesen, sehe die Kosten aber in keinem Verhältnis zum Nutzen (wie die meisten wohl auch..)
Meine Frage ist nun: Bezahle ich lieber schnell die Forderung, bevor die dicke Rechnung kommt, oder sitze ich das ganze einfach aus? Wie würdet ihr handeln?
9 Antworten
wenn du keinen anspruch auf befreiung hast, aufgrund des bezuges von sozialen leistungen, dann musst du zahlen. tust du dies nicht, dann wird in den nächsten tagen seitens des "vereins" vollstreckung eingeleitet. zu den säumnis- und mahngebühren die jetzt schon fällig sind, ersteres ca. 8 euro, werden vollstreckungskosten ab 20 euro aufwärts auf dich zukommen. der gerichtsvollzieher deiner stadt kommt dann zu dir nach hause und pfändet den betrag aus deinen vier wänden weg oder direkt von deinem konto.
also solltest du ganz zügig ein schriebs aufsetzen, dass du zahlen wirst mit termin x. richte einen dauerauftrag ein, von mir aus mtl. um die 17,98 automatisch abzusetzen. kannst du den betrag nicht in einer summe zahlen, dann stelle einen antrag auf raten. auch damit gehst du der vollstreckung aus dem weg.
Ich würde an Deiner Stelle besser freiwillig zahlen, bevor das Vollstreckungsverfahren wirklich unter weiteren Zusatzkosten eingeleitet wird. Wenn Du das nicht auf einmal zahlen kannst, gibt es noch den Versuch einer Einigung auf Ratenzahlung.
zahl die 131,88 und die Sache ist gegessen sonst bekommst du ein Gelber Umschlag in Briefkasten Gerichtlicher Mahnbescheid oder Gerichtsvolzieher kommt und Pfändet irgendwas im gleichen Wert
Wenn Du den Bescheid bekommen hast, heißt es innerhalb von 4 Wochen reagieren. Es kommt drauf an ob Du zahlen willst oder nicht. Wenn ja, dann zahl einfach weil sonst höhere Kosten auf Dich zukommen. Wenn Nein dann schnellstens Widerspruch mit Begründung per Einschreiben mit Rückschein. Und immer daran denken : Der Beitragsservice ist kein deutsches Amt (möchten nur gerne so gesehen werden.) Hier ein Link der helfen könnte : http://www.gez-abschaffen.de/index.htm
Du solltest auf den Festsetzungsbescheid zahlen, er enthält schon einen Säumniszuschlag von 8 €. Wenn du weiter nicht zahlst, kommt die Mahnung und dann die Vollstreckung, dann wird es richtig teuer. Und du kommst ihnen nicht aus. Das Beste wäre regelmäßig alle 3 Monate zahlen, wenn die Zahlungsaufforderung kommt. Noch einfacher würdest du es haben, wenn du eine Einzugsermächtigung erteilen würdest, aber das traue ich mich schon gar nicht vorschlagen.