Gesetzlich verpflichtet GEZ Auskunft zu geben?

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Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) regelt ausdrücklich in § 9 Abs. 1 die Auskunftsansprüche des Beitragsservice. Der RBStV ist die gesetzliche Regelung, auf der in ganz Deutschland die Erhebung des Rundfunkbeitrags beruht. Zusammen mit den Regelungen in der Satzung ergibt sich daraus der erbetene Auskunftanspruch. Dieser könnte sogar mit der erhebung eines Zwangsgeldes zwangsweise durchgesetzt werden. Davor musst du aber keine Angst haben.

Aber: Da nach § 2 RBStV für jede Wohnung von jedem darin wohnenden Volljährigen der Rundfunkbeitrag gefordert werden kann, müsstest du für deine neue Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlen. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn bereits eine andere Person den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung zahlt. Du kannst dich jetzt entscheiden: Gibst du die erbetene Auskunft und nennst einen bereits zahlenden Mitbewohner mit Namen und Beitragsnummer, dann bist du von der Zahlung freigestellt. Gibst du die erbetene Auskunft nicht, so zahlt ihr eben doppelt für die Wohnung.

iSynysteRx 
Beitragsersteller
 05.07.2018, 05:29

Jetzt mal ganz blöd gefragt; die Fragen ja auch, ob meine Anschrift korrekt ist. Könnte ich jetzt nicht einfach eine andere angeben, und deren Beitragsnummer angeben? (Zb Eltern)

Ich schätze mal, dass würde wohl nicht gehen, weil die meine Daten ja wohl vom Einwohnermeldeamt bekommen..aber ansonsten wäre es ja fast einen Versuch wert :D

gorbi210  05.07.2018, 19:59
@iSynysteRx

Das ist jetzt keine so gute Idee. Wenn du das machst, begehst du einen strafbaren Betrug. Der versaut dir dann irgendwann die mögliche Karriere. Die Adresse haben sie tatsächlich vom Meldeamt.

Abgesehen davon, dass es die GEZ seit Jahren nicht mehr gibt:

Kein Gesetz verpflichtet dich zur Auskunft. Wohl aber dazu, dass pro Haushalt die Abgabe gezahlt werden muss.

Sollte es Jemanden in deinem neuen Haushalt geben, der bereits bezahlt, brauchst du das auch noch zu tun.

Gibst du keine Auskunft darüber, mußt du in jedem Fall bezahlen. Du hast anscheinend nicht erkannt, dass das Anschreiben ein Angebot an dich ist, möglicherweise nichts zahlen zu müssen.

warte ab; wenn du nicht reagierst, bekommst du irgendwann post mit dem gesetz und seinen durchführungsverordnungen.

jeder haushalt, auch einzelpersonen, muss gez-gebühren zahlen. es nützt auch nichts, wenn du behauptest, weder fernseher noch radio zu benutzen.

in zeiten des internet sind diese endgeräte nicht mehr erforderlich und der staat unterstützt eben die öffentlich-rechtlichen sender, um meinungs- und informationsvielfalt zu wahren.

Welches Gesetz verpflichtet mich zu dieser Auskunft?

RBStV.

Und sag nicht GEZ, die GEZ und die Rechtsgrundlage auf der sie fusste, exitieren seit dem 01.01.2013 nicht mehr.

Die GEZ konnte man leicht umgehen, den Rundfunkbeitrag ehr nicht so. Bis einschl. 2012 hab ich zeitlebens nicht einen Cent an die gezahlt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

wenn du jetzt einen eigenen haushalt hast und ein fernseh oder rundfunkgerät,mußt du gbüren zahlen

kevin1905  04.07.2018, 16:27

Geräte sind nicht relevant bezüglich der Beitragspflicht.

Entscheidend ist ob es eine Wohnung gibt und ob für diese Wohnung wiederrum ein Beitrag schon bezahlt wird oder nicht.

ronnyarmin  04.07.2018, 16:23

Man muß auch ohne Empfangsgerät zahlen. Die Abgabe wird einfach pro Haushalt erhoben.

iSynysteRx 
Beitragsersteller
 04.07.2018, 16:26

Es geht nicht darum ob ich zahlen muss, sondern welches Gesetz mich dazu verpflichtet meine Wohnung da anzumelden