GEZ Befreiung rückwirkend einreichen?

5 Antworten

nein, rückwirkend gibt es keine befreiung, du bekommst nie gezahlte gelder zurück, auch bei anderen dingen äußerst selten

immer erst ab antragsstellung

Seit 2017 gilt eine neue Regelung: Danach kann man einen Befreiungsantrag auch rückwirkend für die Dauer von maximal 3 Jahren stellen. Die entsprechenden Befreiungsnachweise musst du dem Antrag beifügen. Etwa schon gezahlte Rundfunkbeiträge werden nach der Befreiung erstattet, Forderungen auf Null gestellt.

Die Rechtslage ist einfach. Eine Befreiung kann ab dem Monat der Antragstellung erfolgen. Aber leider nicht rückwirkend.

OlivJohn 
Beitragsersteller
 21.06.2018, 18:39
HaudeginAlexa  21.06.2018, 18:42
@OlivJohn

Ich bin jetzt etwas überrascht. Mal davon abgesehen, dass es die GEZ nicht mehr gibt und jetzt Rundfunkbeitrag heißt und eine generelle Haushaltsabgabe ist, bin ich jetzt doch verunsichert, was meine Antwort betrifft.

HaudeginAlexa  21.06.2018, 18:45

Nachträglich dürfte schwierig sein, außer auf Kulanz.

anabes680  21.06.2018, 18:51

Das mit der Änderung 2017 ist möglich.

Rückwirkend geht gar nichts.