GEZ Befreiung rückwirkend einreichen?
Wenn jemand, z.B. weil der ALG-I, ALG-II, Krankengeld, eine Frührente etc. bezieht und damit GEZ befreit ist, aber vergisst seine Bescheinigungen darüber einzureichen...
(Forderung beläuft sich auf einen Zeitraum in der Vergangenheit, Zahlungen sind noch nicht erfolgt)
Kann er dies auch nachträglich tun?
Bin mir über die Rechtslage unsicher.
Hier steht, es wäre möglich:
https://hartz4widerspruch.de/blog/rueckwirkende-befreiung-von-der-gez/
5 Antworten
nein, rückwirkend gibt es keine befreiung, du bekommst nie gezahlte gelder zurück, auch bei anderen dingen äußerst selten
immer erst ab antragsstellung
Seit 2017 gilt eine neue Regelung: Danach kann man einen Befreiungsantrag auch rückwirkend für die Dauer von maximal 3 Jahren stellen. Die entsprechenden Befreiungsnachweise musst du dem Antrag beifügen. Etwa schon gezahlte Rundfunkbeiträge werden nach der Befreiung erstattet, Forderungen auf Null gestellt.
Die Rechtslage ist einfach. Eine Befreiung kann ab dem Monat der Antragstellung erfolgen. Aber leider nicht rückwirkend.
Ich bin jetzt etwas überrascht. Mal davon abgesehen, dass es die GEZ nicht mehr gibt und jetzt Rundfunkbeitrag heißt und eine generelle Haushaltsabgabe ist, bin ich jetzt doch verunsichert, was meine Antwort betrifft.
Ich hab jetzt mal ein wenig gegoogelt. Anscheinend ist das doch möglich.
Von daher nehme ich meine Antwort zurück und behaupte das Gegenteil. Frei nach dem Motto: Was interessiert mich mein Geschwätz von eben! ;)
Nachträglich dürfte schwierig sein, außer auf Kulanz.
Das mit der Änderung 2017 ist möglich.
Rückwirkend geht gar nichts.
Also ist das hier falsch: https://hartz4widerspruch.de/blog/rueckwirkende-befreiung-von-der-gez/ ?