GEZ-Befreiung / eheähnliche Lebensgemeinschaft
Hallo zusammen,
ich habe zwar gesehen das die Frage hier schon ein paar Mal gestellt wurde, aber entweder gab es keine klare Antwort oder das Thema ist einfach schon zu alt, da es seit 2013 ja eine Neuregelung bei der GEZ gibt.
Nun zu meiner Frage bzw. meinen Problem: Im letzten Jahr bin ich mit meiner Freundin zusammen gezogen, sie ist als Studentin und "Ausbildungsförderungsgeld"-Empfänger von der GEZ-Gebühr befreit. Wir hatten uns damals informiert ob das den gesamten Haushalt inkludiert und uns wurde das bestätigt.
Ich hatte also der GEZ geschrieben, das unser Haushalt von der GEZ befreit ist, aufgrund des Bafögs. Es kam lange, lange Zeit gar nichts von der GEZ bis zu diesem Wochenende, wo ich einen Brief erhielt das ich somit die GEZ bezahlen muss und das nicht nur zukünftig sondern auch nachträglich was mal eben knapp 200 EUR sind.
Ich finde das eine absolute Frechheit, leider konnte ich im Internet dazu nicht viel finden - wo auch immer wir das damals gefunden hatten.
Nun bitte ich euch, falls einer von euch Ahnung hat von der Thematik oder mit der Gebührenbefreiung, ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet.
Ist der gesamte Haushalt befreit wenn wir in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben und einer von uns befreit ist oder nicht?
Vielen Dank für eure Antworten
8 Antworten
Ruf dort an und schildere die Situation! Dann wird sich deine Frage klären!
Hi,
ja, habe ich auch noch vor, aber wollte erstmal ein paar Infos haben bevor ich dort anrufe.
Hallo,
ich kann dir nur mit Erfahrung dienen :) .
Meine Lebenspartnerin wurde schwer krank Sie war für fast 12Monate Krankgeschrieben (Also Krankengeld). Danach war sie 12Monate im ALG 1 und dann 18Monate im ALG2/Hartz4.
Da Sie zu mir gezogen war, war ich natürlich bei der GEZ gemeldet. Da wollte ich dann auch die GEZ sparen und uns ummelden (also mich ab und Sie an). Das hatte so nicht funktioniert und ich musste dennoch über die 18Monate Hartz 4 die normalen GEZ gebühren bezahlen. Genau das selbe war auch mit Hundesteuer :( (80€/Halbjahr statt 16€/Jahr)...
Es hätte einiges an Geld gebracht, da ich ja auch die Kosten Ihrer Krankenkasse sowie Pflegevers. übernehmen musste. Aber so ist das, es wäre günstiger gewesen, wenn wir geheiratet hätten.. haha....
Sieht schlecht aus. Versuche mit diversen Nachweisen die 200€ zumindenst zu drücken. Das sind ja rund 9Monate. Bafög Nachweise, ggf. schreiben von der GEZ und deine schreiben an der GEZ.
Durch der Änderung der GEZ ist ja nun jeder Bürger verpflichtet an der GEZ zu löhnen.
Vielleicht klappts.
Hallo,
das klingt ja heftig und nicht so schön. Trotzdem vielen lieben Dank für deinen Beitrag. Ich werde tatsächlich versuchen mit denen zu sprechen, vielleicht erreiche ich da ja was.....sehe bei dem Verein (auch wenn es die GEZ so nicht mehr gibt), wenig Chancen.
Danke und Gruß
Die Rundfunkgebühr wird seit der Neuregelung immer pro Haushalt gezahlt. Wen eine Person um Haushalt zahlungspflichtig ist muss gezahlt werden. Wen du also zahlungspflichtig bist ist es egal ob deine Freundin davon befreit ist oder nicht.
Die Befreiung gilt jeweils so lange wie der BAföG-Bewilligungszeitraum dauert. Mit jedem neuen BAföG-Antrag muss also auch die Befreiung von der Rundfunkgebühr neu beantragt werden. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, die in derselben Wohnung leben, sind automatisch mitbefreit, müssen also ebenfalls keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften hat die Befreiung von der Beitragspflicht keine derartige Wirkung.
http://www.studis-online.de/StudInfo/rundfunkbeitrag-fuer-studenten.php#p4a
Hi,
du scheinst dich ja in dem Studibereich etwas auszukennen. Ich hätte auch kein Problem damit uns als eingetragene Lebenspartner registrieren zu lassen, aber erhält sie dann noch weiter Bafög? Damit käme nämlich das nächste Problem auf.
Danke schon mal
Ist der gesamte Haushalt befreit wenn wir in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben und einer von uns befreit ist oder nicht?
Die Befreiung gilt nur für die betreffende Person, NICHT für den Haushalt.
Wenn Du dort wohnst, fallen also die normalen Gebühren an, es sei denn, Du hast auch eine Gebührenbefreiung.
Im Übrigen besteht die GEZ nicht mehr.
Info:
Die habe ich leider nicht, da ich nicht mehr studiere. Ich akzeptiere auch gerne zukünftig zu bezahlen, aber die Nachzahlung finde ich eine Frechheit.