Rundfunkbeitrag Nachzahlung wegen Umzug und vorheriger Nichtzahlung?
Hallo zusammen!
Ich habe mal eine Frage an die Allgemeinheit. Person A wohnte bis 2012 mit einer Person zusammen, die ALG II bezog und GEZ (damals) befreit war. Ende 2012 zog diese Person aus und Person A hörte nie wieder was von der GEZ bzw. Rundfunkservice. Person A möchte kommendes Jahr umziehen. Ist mit einer Nachzahlung zu rechnen? Wenn ja, ist es cleverer sich jetzt selbst vor dem Umzug anzumelden? Wie lange kann nacherhoben werden? Danke im Voraus!
6 Antworten
Klar können sie das. Kannst von deinem Auszug an rechnen wo man befreit war ab dem Zeitpunkt hättest du zahlen müssen und von diesem Zeitpunkt an können sie auch alles verlangen. Ich würde dir raten dich dort anzumelden. Kannst mit einigen hunderten von Euros rechnen die du abzahlen kannst und auch musst
das ist einfach, weil beim Rundfunk, also WDR usw.., das System der Bestrafung gilt, weil du dich nicht angemeldet hast. Du bist bei der Weiterleitung deiner Daten (siehe auch persönlicher Datenschutz usw..) " durchgeflutscht ", weil du dich damals nicht angemeldet hast oder/und deine damalige Mieterin, die also gemeldet war, befreit war - hast dich gewissermaßen ins " gemachte Nest " gesetzt... Dabei spielt,s keine Rolle, ob du TV oder/und Radionutzer bist oder nicht - es geht nur um Bestrafung...
Jetzt mußt du aufpassen, daß du nicht noch einen vom Einwohnermeldeamt drauf kriegst, denn die sind fürs " Verpetzen " beim Rundfunk zuständig... eben, weil du dich nicht als Wohnungsinhaber (an)gemeldet hast
" zur Bestrafung " muß du jetzt für die letzten 3 Jahre nachzahlen, weil das wie " Verjährung " gehandhabt wird... sei froh, wenn " die " das nicht ab 2013 (ab)rechnen, denn seit diesem Zeitpunkt gilt der " neue " Rundfunkbetrag
Ich seit Beginn an mit ihr Wohnungsmieter gewesen, sie ist dann nur irgendwann eben ausgezogen und die Befreiung war dann weg. Also glaube ich, dass das Amt da wenig bis gar nichts zu kritisieren hat. Aber ich glaube, wenn ich mich jetzt einfach so anmelde, ist die Chance höher, nachzahlen zu müssen, als wenn ich im kommenden Jahr in eine neue Wohnung ziehe und mich dort neu anmelde.
2012 ist irrelevant, da
- verjährt
- andere Rechtsgrundlage
Ab 2013 gilt der Rundfunkbeitrag. Pro Wohnung ein Beitrag, wenn nicht alke Mitglieder einen Befreiungsanspruch haben.
Ansprüche aus 2013 und 2014 die noch nicht durch Festsetzungsbescheid tituliert wurden, sind verjährt.
Alles andere kann nebst Säumniszuschlägen etc. gefordert werden.
Du musst bei einem Umzug nicht nachweisen, dass Du in der vorherigen Wohnung den Rundfunkbeitrag entrichtet hast.
Ein solcher Datenabgleich findet m.W.n. immer nur bei einer Anmeldung in eine neue Wohnung statt.
ABer ich werde ja im kommenden Jahr in eine neue Wohnung ziehen wollen und dann ist die Frage, ob meine NIchtzahlung aus der alten Wohnung "auffällt"...
Natürlich..... DU hättest dich bei der GEZ melden müssen und die veränderten Wohnumstände melden sollen
Aber vielleicht fällt es denen aufgrund des Datenabgleichs mit dem Einwohnermeldeamt auf.