GEZ droht mit Kontopfändung uns Vollstreckung
Es sieht folgender Maßen aus:
ich empfange Hartz 4, wohne allein und bin 20 Jahre alt. Ich schaue kein TV da ich keinerlei Geld besitze mir einen dementsprechenden Empfänger zu leisten. Ich hatte zum anfang meinen Bewilligungsbescheid für die GEZ von der Arge vorgelegt - seitdem aber nicht mehr. Bis dato sind mehrere schreiben der GEZ bei mir eingeflogen - die ich nicht weiter beachtet hatte. NUn war am Samstag der vergangenen Woche ein Brief von der GEZ in meinem Briefkasten mit der Drohung mein Konto zu pfänden und mir einen Gerichtsvollzieher an den Hals zu hetzen. Ich habe eben noch mit der GEZ telefoniert und die sagten mir, dass ich dazu verpflichtet sei, rückwirkend, die Summe von über 230 euro zu bezahlen und es keinen Weg drum herum gebe auch wenn ich die Bewilligungsbescheide der Arge vorlege. Was soll ich tun ?. Ich hatte mich mit der GEZ vorerst so geeinigt, dass ich bis zum ende der Woche die Befreiung für die kommenden Monate vorlegen werde und eine mich für eine Ratenzahlung einverstanden erkläre. Ich bin mir dennoch nicht sicher ob ich den Weg gehen soll, denn ich sehe es einfach nicht ein für etwas zu bezahlen das ich nicht einmal nutze.
Ich bitte um dringende Hilfestellung.
18 Antworten
Es wird aber nichts an diesem Weg vorbeiführen. Die Befreiuung muss jedes Jahr erneut beantragt werden, ansonsten werden die Gebühren fällig und es ist nicht möglich, daran im Nachhinein was zu ändern.
Wenn Du gar keine Empfangsgeräte hast, könntest Du Dich ganz abmelden und müsstest gar nichts mehr bezahlen und Dich auch nicht befreien lassen. Das setzt aber voraus, dass weder Radio oder Fernseher, noch ein Internet-PC in Deinem Haushalt vorhanden sind.
wenn man sich bei der GEZ anmeldet muss mann zahlen. Rückwirkende Befreiung gibt es nicht. Ein Antrag auf Befreiung ist gleichzeitig eine Anmeldung. Befreit werden die ALG II Empfänger immer nur so lange wie sie ALG II erhalten. Wenn die ALGII Leistungen verlängert werden, muss man wieder einen Befreiungsantrag stellen. Dies wird auf den Sozialämtern auch gesagt, bzw. man kann es lesen. In der Regel bekommt man eine Bestätigung von der GEZ auf der der Befreiungszeitraum genau angegeben wird. Nun zu den Forderungen. Sie bestehen zu recht. Die GEZ wird die Stadtkasse deiner Gemeinde anschreiben und dort einen Vollstreckungsauftrag als Amtshilfe einreichen. Die STadtkasse wird ihren Vollstreckungsbeamten schicken. Dieser wird vor Ort die Vermögensverhältnisse feststellen, den ALG II Bescheid einsehen und die Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Dann wird eine FREIWILLIGE" Hausdurchsuchung stattfinden. Hat der VB festgestellt, dass hier keine verwertbaren Gegenstände vorhanden sind, wird er ein sogenanntes U-Protokoll erstellen. Dies ist wie eine eidesstattliche Versicherung zu verstehen, allerdings mit dem Vorteil, dass dies nur bei der Behörde verbleibt und der GEZ in Kopie zugestellt wird. Es wird nicht veröffentlicht und nicht in die Schufa eingetragen. Das Protokoll gilt auch nur ein halbes Jahr, im Gegensatz zur EV, die 3 Jahre gilt. Damit hat der VB seine Pflicht erfüllt und geht wieder. Die GEZ kann nun entscheiden was sich macht. Entweder verzichtet sie auf die Forderung weil sie eben uneinbringlich ist oder sie kommt alle Jahre wieder. Das kann sie, da öffentlich rechtliche Forderungen erst nach 30 Jahren verjähren. Oft versucht sie es nach ca. 1 Jahr nochmals. Man kann natürlich, wenn finanziell möglich eine Abzahlung machen. Geht ganz einfach, in dem man die Stadtkasse seiner Gemeinde anweist, jeden Monat vom ALG II einen kleinen Betrag an die GEZ zu zahlen. Wichtig: da keine Rundfunkgeräte vorhanden sind, keinen Befreiuungsantrag mehr stellen sondern eine ABMELDUNG AUF DEM FORMULAR DER GEZ!! ausfüllen. Dann hat man Ruhe.
Hinweis: manchmal versucht die GEZ noch einen privaten Inkassodienst zu schicken. Diese haben KEINERLEI Rechte, wie z.B. der Vollstreckungsbeamter, der Konten pfänden kann und auch zwangsweise eine Wohnung öffnen darf mit Beschluss vom Amtsgericht. Ich arbeite als VB und das ist mein tägliches Geschäft. Ich empfehle immer, sich mit der GEZ persönlich zu arrangieren, dass aber unbedingt schriftlich mit Einschreiben und Rückschein.
Da kommst Du nunmal nicht drumherum, völlig egal ob Du das einsiehst oder nicht. Du hättest Dich ordnungsgemäß befreien lassen können, das hast Du nicht getan, und nun musst Du für Deinen eigenen Fehler bezahlen...
Da kommst Du kaum drumherum, GEZ muss jeder zahlen, Nutzung oder nicht, es sei denn, Du hast keinen Fernseher und keine Radio und auch nachweislich keine Empfangsmöglichkeit dafür...
...ich finde es mal wieder äusserst pomphortionös, wie obrigkeitsabhängig hier von den meissten antworten argumentiert wird... eine solche anstalt, wie die gez , mit seinen, zwar gesetzlich geregelten , machenschaften müsste eigentlich in einer demokratie, zumindest unterbunden werden!!...gerade, wenn man sich einen derartigen moloch wie diese unzähligen rundfunk-und fernsehANSTALTEN erlaubt!!! und der michel lässt sie einfach gewähren!! ?????
müsste eigentlich in einer demokratie, zumindest unterbunden werden
Ist sie aber nicht und somit besteht ihr Anspruch vollkommen zu Recht.Und alle Diskussionen darüber, was man eventuell abschaffen könnte oder nicht, sind fehl am Platze, denn sie sind für den Fragesteller nicht hilfreich.