Darf eine Straße so gesperrt sein dass ein parken auf privatparkplätzen und ein durchkommen unmöglich wird?
Hallo. Ich hab folgendes problem: Unser Nachbar lässt ein Haus bauen. Zum besseren Verständnis nenne ich ihn mal nachbar B. Ich weiß aber nicht genau ob das damit zusammenhängt aber ich vermute schon. Auf jeden Fall wohne ich an nem berg mit mehreren Häusern. Diese Straße hat 2 Grundstückseinfahrten. Eine von uns, eine von nem anderen Nachbarn. Ihn nenne ich mal nachbar A. nun ist es so dass sie die Straße aufgerissen haben und was an den Rohren machen. Die Straße wurde aber nun komplett gesperrt. Eine durchfahrt ist unmöglich. Man kann entweder nur von oben oder von unten in die Straße einbiegen und wieder rausfahren und ich bzw meine mutter und Nachbar A also nicht der der das Haus baut können gerade noch so mit viel konzentration in unsere Parkplätze fahren. Dies ist aber nicht so schlimm. Das schlimme ist dass die Straße komplett zu ist. Wenn ich komplett sage dann meine ich komplett. Da kommt nicht mal mehr ein Hund geschweige denn ein Fußgänger durch. Und später soll genau das auch direkt vor unserer Einfahrt und somit dem einzigen Zugang zu unserem Grundstück passieren. Das kann doch nicht angehen. Desweitern steht auch der Bagger direkt in der Straße. Es würde doch auch reichen eine Stahlplatte übers Loch zu legen und sie irgendwie zu befestigen. Das loch liegt auch schön mittig womit man doch normalerweise beim durchfahren die Platte nicht mal berührt. Noch schlimmer ist wenn ich an rettungskräfte denke die wegen der sperrung komplett außen rum fahren müssen und somit wertvolle Zeit verlieren. Wie seht ihr das? Ich finde das ne riesen sauerei. Wisst ihr vielleicht auch wie das rechtlich aussieht?
LG
Mondverehrer
15 Antworten
Eine öffentliche Straße: Um deine Frage zu beantworten: JA.
Wenn etwas in der Straße oder an der Straße erneuert werden muss, geschieht das im Interesse des Allgemeinwohls. Bevor solche Arbeiten begonnen werden, muss überlegt und entschieden werden, ob dies mit einer halbseitigen Sperrung oder nur unter Vollsperrung erfolgen kann.
Nach Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde, geht die Info auch an die Rettungsleitstelle, ab einer gewissen Größe, abhängig von der zeitlichen Dauer der Baustelle wird diese mW sogar mit eingebunden.
Da dein privater Stellplatz dir vom Bauamt genehmigt wurde, kann er dir im öffentlichen Interesse oder im Rahmen der Verkehrssicherheit auch wieder entzogen werden. Dann musst du woanders parken.
Anders sieht die Situation nur aus, wenn es sich um eine Privatstraße im Eigentum der Anlieger handelt. Da bin ich mir an Hand deiner Beschreibung nicht ganz sicher.
Das schlimme ist dass die Straße komplett zu ist. Wenn ich komplett sage dann meine ich komplett.
Das stimmt ja gar nicht. Du hast geschrieben, dass man von der anderen Seite überall hin kann. Parken könnt ihr woanders, wenn Euch das zu eng erscheint.
Rettungskräfte können hin - außen herum zwar, aber das ist kein Problem.
Straßen werden für Baustellen jeden Tag gesperrt. Wenn der Bagger dort bleibt, brauchen die keine Stahlplatte oder so. Halt mich auf, wenn ich etwas falsch verstanden habe. Später wird die andere Seite gesperrt - dann ist die jetzt gesperrte Seite wieder offen.
Also alles völlig normal.
die rettungsdienste wissen das problem zu umgehen .
Ein Kilometer mehr oder weniger ist für die Rettung nicht relevant. Sonst wäre der einzige akzeptable Wohnort direkt neben dem Krankenhaus.
Die kennen die Baustelle und kein Grundstück ist nach Deiner Schilderung unerreichbar.
Behinderungen durch Baustellen müssen alle Betroffenen hinnehmen.
Hallo Mondverehrer
Da kannst du nichts machen, wenn die Sanierung der Straße nötig ist muss aufgegraben werden. Wir wohnen in einer Sackgasse, diese wurde vor 7 Jahren für Wochen komplett gesperrt weil der Kanal saniert werden musste, bei dieser Gelegenheit wurden auch die Wasserleitungen und Stromkabel saniert. Alle Anwohner mussten in dieser Zeit ihre Autos irgendwo außerhalb dieser Sackgasse abstellen
Gruß HobbyTfz
Wenn Du's genau wissen willst, wende Dich an die Straßenverkehrsbehörde des Ordnungsamtes. Die können Dir darüber Auskunft geben.
Dagegen kannst du nichts machen. Wenn z. B. Kanal.-und Strassenbaumassnahmen anliegen, dann kann oder muss es eine Vollsperrung geben. Das alleine schon aus Gründen der Sicherheit für die Bewohner. Es muss ein gut abgesicherter Gehweg für die Bewohner vorhanden sein.
Wenn eine solche Vollsperrung längere Zeit anhält, muss die Behörde die betroffenen Anlieger von dieser Massnahme in Kenntnis setzen.
Es wird dann so sein, dass sich die Anlieger irgendwo einen Abstellplatz für ihr Fahrzeug suchen müssen, bis die Strasse wieder freigegeben wird. Das kann unter Umständen mehrere Wochen dauern.
Das ist keine "Sauerei" wie du hier argumentierst, sondern eine Notwendigkeit die dir zwar nicht passt, aber ihren Grund hat. Rechtlich kann man gegen alles vorgehen, Erfolg wirst du aber keinen damit haben.
Eine Vollsperrung der Strasse ist nur dann möglich, wenn diese bei der zuständigen Behörde beantragt wird. Sieht man dort die Notwendigkeit einer Vollsperrung, so wird diese auch erlaubt und kostet Geld.
Wenn du dich beschweren willst, dann musst du dich an das Amt wenden, welches die Vollsperrung genehmigt hat.
Ja die gesperrte stelle ist jetzt aber vor keiner Einfahrt. Später wahrscheinlich schon.mit den rettungskräften ist es auch kompliziert. Sie müssten erst außen Rum das sind ca 500- 800 Meter. Desweiteren wenn sie dann die Straße raufwollen müssten die unten auch erstmal wenden wo eh wenig Platz ist mit sonem Feuerwehrwagen zb Beispiel. Rückwärts rauffahren würde zwar gehen wäre aber sehr umständlich. Wenn da nicht mal wertvolle Zeit vergeht... und evtl könnten dann Sanitäter gar nicht mit den verletzten wieder zurück zum wagen.alleine drüberklettern ging vielleicht aber mit nem Verletzten...