Nachbar packt seine Garage voll Hausrat und blockiert Parkplätze. Wo melden?

7 Antworten

Wo dein Nachbar sein Fahrzeug parkt, bleibt im Rahmen der StVO völlig ihm überlassen. Auch wenn die Garage leer ist muss er diese nicht nutzen.

Tatsache ist allerdings auch, dass er je nach BL und Bauordnung die Garage nicht dauerhaft zweckentfremden darf. Nur ob dir das dann etwas nützt, wenn die Garage leer ist, aber der Nachbar diese nicht nutzt fürs Fahrzeug ?

Chantal1984 
Beitragsersteller
 10.12.2017, 20:30

Er hat die Garage seit 2 Jahren schon voll. Daher möchte ich ihm einen finanziellen Denkzettel erteilen. 

Antitroll1234  10.12.2017, 20:34
@Chantal1984

Du möchtest ihm ja nicht wegen der vollen Garage einen Denkzettel verpassen.

Mir wäre es ziemlich egal wozu der Nachbar seine Garage nutzt und auch wo er parkt. Um ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis dauerhaft zu gewährleisten sollte es dir egal sein was der Nachbar in seiner Garage lagert. Sonst zeigt er dich bei jeder Kleinigkeit an und so weiter, Kinderkram....

catweasel66  10.12.2017, 20:36
@Antitroll1234

Um ein gutes Nachbarschaftliches Verhältnis dauerhaft zu gewährleisten

ist hier wahrscheinlich schon zum teufel ...hier gehts nur darum seine rachegelüste auszuleben und die situation weiter zu vergiften

Spiff123  11.12.2017, 00:31
@Antitroll1234

Zu einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis gehört auch, eigene Parkmöglichkeiten wie z.b. eine Garage zu nutzen und so den Nachbarn nicht die wenigen Parkmöglichkeiten streitig zu machen.

Es gibt eine Garagenverordnung, die die Nutzung der Garage regelt, auch hinsichtlich von Brandschutzbestimmungen. Meines Wissens ist das von Bundesland zu Bundesland etwas verschieden. Sicher kann darüber das Ordnungsamt oder das Baurechtsamt deiner Stadt Auskunft geben. Auch hinsichtlich dessen, was dagegen unternommen werden kann.

Allerdings muss der Nachbar, auch wenn seine Garage leer ist, nicht zwingend darin parken. Er kann sein Auto jederzeit im öffentlichen Verkehrsraum abstellen, solange er sich an die Regeln der STVO hält.

Leider gibt es solche Zeitgenossen, die trotz eigener Parkmöglichkeit(en) die meist wenigen Stellplätze auf der Straße nutzen. Ein kleiner Denkzettel ist bei solchen Leuten sicher nicht verkehrt.

So einen Fall hatte ich auch schon. Der Typ hatte seine Garage als Werkstatt genutzt und zwei Plätze im Hof, also drei freie Plätze für zwei Autos und parkte auf der Straße. Gegenüber der Hofeinfahrt hat er eine sogenannte Zickzacklinie als Parkverbot durchgesetzt, damit er mit seinem scheiß Bulli-VW mit Riesenwendekreis besser herauskommt.                                                                                                    Auf der Gemeindeverwaltung sagte man mir, dass er seine Garage nutzen kann wie er will und ich auch weiter weg parken muss. Das Problem ist, dass es kein Gesetz gibt, mit dem du dein Interesse durchsetzen kannst.

Als er sich in der Nachbarschaft immer unbeliebter gemacht hatte und ich seiner Tochter gegenüber mal "Zick-zack-zick-zack ha ha ha "zugerufen hatte, zog er bald aus.

Kannst aber dennoch mal bei deinem Ordnungsamt vorsprechen und sachlich argumentieren. Vielleicht hast du ja mehr Glück.


Ist ein Kfz ordnungsgemäß zugelassen, darf es auch entsprechend öffentlichen Parkraum beanspruchen. Beachtet der Halter die Vorschriften der StVO, kannst Du ja mal versuchen, dagegen vorzugehen!

Es gibt nach meiner Erkenntnis keine Vorschrift, so man über eine Garage verfügt, auch sein Auto darin unterstellen muss.

Man kann sein Auto überall da im öffentlichen Bereich abstellen, wo es eben erlaubt ist.Dagegen kannst du nichts machen.

Anders sieht es jedoch da aus, so eine Garage zweckentfremdet wird. Da gelten die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes die recht unterschiedlich sind.

Richtet jemand eine Werkstatt in der Garage ein, könnte das schon ein Verstoss gegen geltende Bestimmungen sein. Lagert einer grössere Mengen an Kraftstoff, z. B. Benzin oder andere Gefahrstoffe in seiner Garage, liegt sicher ein Verstoss gegen die Brandschutzbestimmungen und die gesetzlichen Vorschriften für die Lagerung von Gefahrstoffen vor. Dagegen könnte man etwas unternehmen, weil hieraus eine Gefahr entstehen kann.

Stellt dein Nachbar seine Garage mit Möbeln voll , wird die Garage zwar zweckentfremdet, aber dagegen kannst du nichts machen.