7 Haeuser, gemeinsames Grundstueck und keine Verwaltung bzw keine Eigentümergemeinschaft?

6 Antworten

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Ich habe mir jetzt auch deine Kommentare durchgelesen. Leider ist die Situation noch sehr diffus. In einem Kommentar schreibst du, die Tonnen stehen auf dem Grundstück, das der Gemeinschaft gehört, und im anderen Kommentar schreibst du, die Tonnen stehen auf deinem Grundstück. Das macht schon einen großen Unterschied. Bitte definiere das genauer.

Wenn die Tonnen auf deinem Grundstück stehen, dann hast du sehr wohl Rechte. Es wäre eine Eigentumsstörung, und du kannst sehr wohl dagegen vorgehen.

Bezüglich des gemeinschaftlichen Grundstückteils wäre es wichtig, welche Regelungen seinerzeit dazu festgelegt wurden. Du braucht dazu Fakten. Ein Grundbuchauszug über das Gemeinschaftsgrundstück kann dazu helfen. Oder vielleicht wurde im notariellen Vertrag damals etwas geregelt. Oder gibt es eine Gemeinschaftsordnung.

Du solltest zuerst die ganzen Fakten zusammen suchen. Ohne die getroffenen Vereinbarungen kannst du nicht zielgerichtet vorgehen.

Susanne459 
Beitragsersteller
 20.10.2018, 11:42

Danke Renick fuer die Antwort.

Die Muelltonnen des Richters (3 Stück) und eine grosse Biotonne stehen in der Einfahrt von dem gemeinschaftlichen Grundstück der dazugeben 7 Haeuser. Es handelt sich nicht um unsere Muelltonnen, diese sind bei jedem Haus in Muelltonnenboxen untergebracht.

Der Nachbar 1 und der Nachbar 2 (Richter) gehoeren nicht zudem Gemeinschaftseigentumsgrundstueck.

Renick  20.10.2018, 12:27
@Susanne459

Das ist ja schon mal eine wertvolle Info. Du solltest dir zuerst einen Grundbuchauszug über das Gemeinschaftsgrundstück besorgen, sofern du diesen nicht eh schon in deinen Unterlagen hast. Es wäre zu überprüfen, ob sich daraus irgend welche Rechte für den Nachbar 1 und 2 ergeben.

Du hast in einem Kommentar ferner geschrieben, dass dir gar nicht so genau bekannt sei, wer nun genau Miteigentümer des Gemeinschaftsgrundstücks ist. Habe ich das richtig verstanden? In dem Grundbuchauszug würdest du dann jedenfalls die Miteigentümer erkennen können.

Susanne459 
Beitragsersteller
 20.10.2018, 18:31
@Renick

Lieber Renick,

Danke dir vielmals fuer deine Muehe 😁

Es ist mir genau bekannt, wer Eigentümer ist.

Zur Info, ich wohne seit 26 Jahren hier.

Die Eigentümer sind mir erst seit Anfang dieses Jahres bekannt, nachdem ich auf dem Grundbuchamt war.

Renick  20.10.2018, 20:24
@Susanne459

Okay alles klar. Ich war mir nicht ganz sicher nach Lesen deiner Kommentare. Was sagt denn nun der Grundbuchauszug? Sind dort Rechte für die beiden besagten Nachbarn eingetragen.
Wenn ja, dann gelten diese Vereinbarungen.
Ansonsten ist es tatsächlich so, dass die Gemeinschaft mehrheitlich Dinge bestimmen kann. Dies ergibt sich auf §744,745 BGB.

Ein gemeinsames Grundstück und 7 Häuser

Wohnungseigentum in Verwaltung durch die Eigentümer. Aber auch dann sollte es eine Hausordnung geben und regelmäßig Eigentümerversammlungen. Ist das Grundstück laut Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum: dann lässt sich eine Änderung nur über Beschluss oder Hausordnung herbeiführen.

Nur wie kommst du dann dazu außen etwas zu renovieren? Wie werden Renovierungskosten umgelegt, wer rechnet die Grundsteuer um? wer macht die Nebenkostenabrechnung der Eigentümer, welche vermietet haben? Wieso ist deine Einfahrt nicht dein Sondereigentum?

Die Beschlüsse der WEG gehen den Richter als Außenstehender nichts an. Inwieweit der Richter von einem Kollegen hier mit Gewohnheitsrecht Zustimmung erhalten würde, kann ich so nicht beurteilen.

Zustimmungen von Mietern nutzen dir nichts, aber ändern würde ich den etwas seltsamen Rechtszustand.

Und nein, du kannst nicht allein handeln, mehrere Eigentümer können nur gemeinsam handeln.

Wenn du der einzige Eigentümer bist, der dort wohnt: warum lässt du dir nicht die Vollmacht erteilen die WEG nach außen zu vertreten?

Evtl. solltest du dir mal alle Unterlagen zusammen suchen und dich damit mal von einem Anwalt beraten lassen?.

kabbes69  20.10.2018, 10:53
Ich war auf dem Grundbuchamt, unter anderem um die Adressen der Resteigentuemer zu erhalten. Habe keine Antwort auf mein Anliegen bekommen.

Verstehe ich doch so, dass jeder Eigentümer sein eigenes Grundbuchblatt hat: Somit sollte doch dein Grundbuchblatt das Grundstück aufweisen, sowie deinen Anteil in Prozent oder als Bruch verbunden mit der DHH Nr. 123 und?? gemäß Teilungserklärung bla bla.. Dann gilt automatisch Wohnungseigentumsgesetz.

Alle sind schriftlich informiert worden vor da 1 halben Jahr.

Wie hast du die Namen dann doch noch rausbekommen?

Bei einer Bruchteilsgemeinschaft zB nur an der Einfahrt: dann wäre es ein Grundbuchblatt und alle 7 wären Eigentümer zu je 1/7, dann hättest du die Namen und ein berechtigtes Interesse. Dann wäre der BGB § 741 und folgende dein Freund.

Susanne459 
Beitragsersteller
 20.10.2018, 11:32
@kabbes69

Vielen herzlichen Dank Kabbes69.

Entschuldige, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe.

Vom Grundbuchamt habe ich die Namen der Eigentümer erhalten und sie angeschrieben. Keine Antwort erhalten. 2 Eigentümer wohnen hier und ich soll mich nicht plötzlich aufregen.

Sie wollen ihre Ruhe und dass alles so bleibt sie es ist.

Ja, die Einfahrt und der Garagenhof und der Gehweg zu den Haeusern sind anteilsmäßig im Grundbuch eingetragen.

Wie kann ich jetzt vorgehen? Moechte nicht vor Gericht, das wäre fuer alle nicht gut und würde unser Verhältnis verschlechten.

kabbes69  20.10.2018, 11:48
@Susanne459

na ja, dann habe ich falsch interpretiert ;-)

Ich sehe nur 2 Möglichkeiten: entweder deine Einstellung zu den Mülltonnen überarbeiten: die Dinger einfach ignorieren.

oder das Risiko einer Unterlassungsklage riskieren: die Tonnen zurück schieben auf die Grundstücke der jeweiligen Eigentümer. Nennt sich wohl verbotene Eigenmacht. Fördert weder die Nachbarschaft, noch die Eigentumsgemeinschaft.

Susanne459 
Beitragsersteller
 20.10.2018, 11:55
@kabbes69

Soweit bin ich schon....habe die Muelltonnen schon mehrmals auf deren Grundstück gestellt, am naechsten Tag stehen sie wieder auf dem alten Platz. Ignorieren? Muss ich mir diese Muelltonnen ansehen? Brauche ich dazu wirklich die Mehrheit, wie der Taeter / Richter sagt? Er hat ganz viel Platz auf seinem Grundstück und es besteht keine Notwendigkeit.

Susanne459 
Beitragsersteller
 20.10.2018, 11:47

Es gibt keine Hausordnung und sonst nie eine Versammlung.

Ich habe mein Haus und meine beiden Garagen renoviert.

Das habe ich angekündigt mit dem gleichen Schreiben. Kein Interesse, könnte ja Geld kosten.....

Ich moechte jetzt halt noch die Einfahrt schoen haben, das ist alles.

kabbes69  20.10.2018, 11:55
@Susanne459

da wiederhole ich mal meinem Rat mit dem Anwalt.

Dann muss die Teilungserklärung ja hergeben, dass jeder seinen Teil selbst bezahlt. Wo ist „sein Teil“ definiert?

Die Einfahrt wird von allen genutzt? Dann wirst du doch die Renovierungskosten hoffentlich nicht allein finanzieren?

Mal die Möglichkeit überprüft, ob man durch eine Teilungsmessung hier aus der Gemeinschaft raus kommen könnte? Anwalt, Bauamt, Katasteramt.

Susanne459 
Beitragsersteller
 20.10.2018, 12:02
@kabbes69

Aus der Gemeinschaft will/kann ichnicht. Es ist eine gemeinsame Einfahrt und ein gemeinsamer Gehweg zu den Haeusern.

Das Ziel ist die Mülltonnen der Nachbarn nicht auf diesem Grundstück zu dulden.

Susanne459 
Beitragsersteller
 20.10.2018, 12:16
@Susanne459

Das mit der Unterlassungsklage ist sehr interessant fuer mich.

Danke Kabbes69, dass du mir deine Zeit an diesem schoenen Samstagmorgen schenkst.

Ich moechte kein Eigentor schliessen, gerade weil der Taeter Richter ist.

Zusammenfassung: zum Anwalt oder akzeptieren.

Werder das eine noch das andere kommt für mich in Frage.

Ich muss also diesen Zustand dulden oder die Mehrheit davon ueberzeugen, was schwer sein wird.

Ich muss mir weiterhin tagtäglich diese Muelltonnen der Nachbarn auf dem Gemeinschaftsgrundstueck ansehen, obwohl es keine Notwendigkeit gibt. Platz haben die beide auf ihrem Grundstück.

Schönes Wochenende! Vielen herzlichen Dank !!!!

... und keine Verwaltung steht auch so im Grundbuch?

Für mich kann da etwas nicht stimmen.

Bei uns gehören die Gefäße an den Straßenrand und wenn der Herr Richter diese dort nicht abstellt, bekommt er von Dir eine Rechnung für einen diesbezüglichen Transport und die Forderung wird auch druchgesetzt. Mal sehen, was seine Kollegen dann ausurteilen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Susanne459 
Beitragsersteller
 20.10.2018, 07:13

Vielen Dank! Schoen, endlich mal jemand der hilft!!!!!

Bin Neuling hier, habe meine Frage/ diesen Fall ausführlicher beschrieben, verbessert.

Die Tonnen werden wöchentlich von allen (7 Parteien, ca 17 Tonnen) an den Straßenrand zu Leerung hingestellt.

Nach der Leerung holen die Besitzer dieser Tonnen sie wieder ab und stellen Sie in die dafür vorgesehen Mülltonnenboxen, weit weg von diesen Strassenrad.

Der feine Herr Richter, mit grossem Grundstück (ca.700m2) braucht keine Muelltonnenboxen!!!!!

Er stellt sie einfach auf unserem Grundstück ab.

Sein Grundstück grenzt direkt an dieser Einfahrt.

Ebenso fanden das die Mieter vom Nachbarhaus fuer eine gute Idee und stellen und seit Jahren ihre sehr große Biotonne dazu.

Nach dem Motto: Wenn der Richter das macht, muss es in Ordnung sein......

schleudermaxe  20.10.2018, 12:54
@Susanne459

.... dann bitte hin zum Telefon vom Entsorger und die überzählig auf dem Grundstück stehenden Gefäße abholen lassen.

Klappt bei mir bestens!

Zudem stelle im dann eine Rechnung lediglich über die Nutzung Deines Grundstück, so rd. 50 EUR/Woche incl. für 2015 und bis heute sind bei uns angemessen.

Susanne459 
Beitragsersteller
 21.10.2018, 18:34
@schleudermaxe

Lustige Idee 😂 Der wuerde nen Herzinfarkt bekommen, im Ernst !!! Da waere was los.....das kann ich nicht riskieren. Danke dir ☺

Mal abgesehen von der unklaren Situation ... es gibt kein Gewohnheitsrecht bzgl. der Duldung von Störung i.S.d. BGB. Sollte der gute Richter wissen.

Der Richter ist per Einschreiben aufzufordern, zukünftig die Störung zu unterlassen, ggf. käme Selbstbehelf (Zurückbringen der Tonnen) in Betracht.

Abgesehen davon ... leider sind die Informationen in der Frage sehr widersprüchlich.

Gerade deinen Kommi gelesen .. also wird die Einfahrt dauerhaft als Stellplatz missbraucht. Das braucht ihr nicht zu dulden, da bedarf es auch keines Beschlusses.

Leider ist nicht nachzuvollziehen, wem was gehört.

Bist Du Eigentümerin oder Mieterin? Ist dein Eigentum/deine Mietsache vertraglich, eventuell mit Lageplan, genau beschrieben, z.B. welche Flächen, Gebäude oder Gebäudeteile zu deiner alleinigen Nutzung bestimmt sind? Gehört dem Richter eins der sieben Häuser auf dem gemeinsamen Grundstück oder ist er Nachbar mit eigenem Grundstück und Haus?

Susanne459 
Beitragsersteller
 20.10.2018, 08:54

Danke schön mal fuer die Antwort.

Ja, ich bin Eigentümer einer Doppelhaushaelfte. Der Richter nicht. Er hat sein eigenes Grundstück/ Haus, welches an unsere Einfahrt grenzt.

Die Einfahrt zum Garagenhof gehört den 7 Parteien gemeinsam. Der Richter hat da keine Aktien drin.

Nein, es gibt hier keine Eigentümergemeinschaft und keinen Verwalter seit 30Jahren. Die Eigentümer wohnen grösstenteils nicht hier, die Häuser sind vermietet. Generell macht jeder was er will und will seine Ruhe haben.