Zaun nicht geanau auf der Granze - Gewohnheitsrecht-?

4 Antworten

Du kannst ja erst mal versuchen, deinen Nachbarn nett darauf anzusprechen. Ansonsten würde ich es nicht unbedingt auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. 30 cm sind wirklich wenig. Du musst dir halt überlegen, ob dir 30 cm wert sind, dein Nachbarschftsverhältnis komplett zu ruinieren, einen Streit vor gericht loszutreten, für den du warscheinlich selbst mehrere tausen Euro hinblättern musst un natürlich noch eine ganze Menge ärger zu bekommen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, möchtest du dich also für 9 Quadratmeter in der ganzen Nachbarschaft unbeliebt machen.

Du darfst es zwar theorethisch, aber es ist nicht wirklich die beste Idee. Wenn du die 30 cm nicht unbedingt brauchst, würde ich mir den ganzen Streit sparen. Du würdest vor gericht wahrscheinlich(!!!) gewinnen, aber du müsstest trotzdem zahlen (Versicherungen sind nicht wirklich zuverlässig... :-(  ).

Ich würde dir empfehlen, es zu lassen, aber du kannst es tun. Wenn du gewinnst musst du es aber sicher mit einer Menge Geld, Ärger und Nachbarn, die dich hassen, bezahlen...

Du kannst den Zaun von Grenzstein zu Grenzstein ziehen. Da kann der Nachbar nichts machen.

Nein der hat keine Gewohnheitsrecht. Was im Grundbuch steht ist maßgebend. Wenn es da streit gibt, kann man Grundstück neu vermessen lassen.

Willst Du wegen "scheiß" 30 cm wirklich einen "Krieg " ? Du mußt auf Deine Kosten das Grundstück neu vermessen lassen ! Dann geht der ganze Kram zum Anwalt (zahlst Du auch ) und dann zum Gericht ! Habe ich alles schon mitgemacht ! Zieh Deinen Zaun da , wo er jetzt ist , mach eine Tür hinein und feier einfach mit Deinem Nachbar so maches gemütliches Grillfest !!! 30 cm sind all den Nervenkrieg , die Kosten und den Streit nicht wert ! Ich bin heute auch schlauer !!!

Peter12412 
Beitragsersteller
 25.05.2012, 18:56

Das Grundstück ist doch schon vermessen mit Carport. Die Grenzen stehen doch einwandfrei fest. Außerdem habe ich eine Allin Rechtschutzversicherung.