Grundstück kaufen, dann gleich wieder verkaufen?

6 Antworten

geh davon aus, das käufer sich informieren und dann entsprechend weniger bieten.

wieviel weniger, hängt davon ab, was es für probleme gibt, kann man nicht pauschal sagen.

eure kosten für notar,gericht und archiktekt werdet ihr nicht reinbekommen. eher noch weniger als den gezahlten kaufpreis.

im übrigen sind das investionen, die dazu gehören, wenn man ein grundstück kauft, wenn man nicht bereit ist, diese zu investieren, sollte man so etwas lassen

Es gibt Bodenrichtwert. Diese Werte geben den aktuellen Wert eines Grundstücks pro Quadratmeter im baureifen Zustand an und diese Werte sind öffentlich nachlesbar.

3 Beispiele:

  1. Ihr habt unter dem Wert gekauft, dann scheint ein Verkauf zum Bodenrichtwert möglich
  2. Ihr habt zum Bodenrichtwert gekauft, dann muss eine begehrte Lage einen Mehrpreis rechtfertigen
  3. Ihr habt über Bodenrichtwert gekauft, dann scheint Kostenausgleich unrealistisch.

Vorschlag: Sprecht mit einem (oder zwei) 'guten' Makler und fragt diesen nach einer realistischen Einschätzung (ohne sofort einen Auftrag zu unterschreiben) für einen Verkaufspreis - dann habt ihr zumindest eine Orientierung, welche Kosten gedeckt würden

Gewinn erwarten wir natürlich nicht,

ihr musstet Grunderwerbsteuer bezahlen, Notarkosten und einen Architekten. Wenn das Grundstück tatsächlich so problematisch ist, dürfte es schwer sein, einen Käufer zu finden. Ihr werdet also auf jeden Fall eine nicht geringe Menge an Geld verlieren.

Sehe es als Lehrgeld und mach dir vor dem Kauf des nächsten Grundstücks eine Checkliste um wirklich jedes Detail evaluieren zu können.

Die Frage kann man dir nicht beantworen, da man nicht weiß, wo das Grundstück genau liegt. Du mußt selbst rechnen, ob es sich lohnt oder ob du Verlust machst.

Der Kaufpreis ist nicht bekannt, was ihr für den Architekten ausgegeben habt??? Wie die Nachfrage nach eurem Grundstück?? Das sind alles unbekannt, deshalb kann hier keiner die Frage beantworten.

woistmeinhaus 
Beitragsersteller
 18.07.2014, 23:36

Wie ist der Gewinn angerechnet? Gewinn = Verkaufspreis - Kaufpreis - Kosten für Notar, Gericht und Architekt - Grunderwerbssteuer. Ist die Formel bzw. Definition richtig? Wird 50% von Gewinn versteuert?

webya  19.07.2014, 11:10
@woistmeinhaus

Den Architekten könnt ihr sicher nicht absetzten, da ihr die Planung für das nächste Objekt weiter verwenden könnt. Probiert es einfach aus.

Wahrscheinlich geht ihr aber mit einem Verlust dort raus. Dieser kann evtl. in der Steuer angesetzt werden.

lesterb42  23.07.2014, 17:09
@webya

Der Verlust wird hier wohl dem Bereich der privaten Vermögensverwaltung zuzurechnen sein und ist damit steuerrechtlich nicht abzugsfähig. Ausnahme: Verrechnung mit Spekulationsgewinnen.