Gewohnheitsrecht. - Gibt es für den Abstellplatz der Mülltonnen ein Gewohnheitsrecht?
Sachverhalt: Bereits seit über 13 Jahren stellt die Nachbarschaft ihre Mülltonnen auf einen öffentlichen Parkplatz. Von diesen öffentlichen Parkpläzen gibt es drei Stück, welche meist auch durch die selben Anlieger beparkt werden.
Wenn nun die Müllabfuhr kommt stehen normalerweise alle Tonnen auf dem selben einen Parkplatz. Nun beansprucht aber eine Familie, wo der Parkplatz genau vor dem Haus ist, diesen öffentlichen Parkplatz für sich und stellt die Mülltonnen auf die andere Straßenseite. Die Mülltonnen werden dort nun nicht mehr geleert, da die Müllabfuhr auf unserer Straße nicht drehen kann, bleiben sie voll.
Die Nachbarschaft möchte aber eigentlich ihre Mülltonnen wieder auf dem seit über 13 Jahren benutzten Parkplatz abstellen. Greift hier das Gewohnheitsrecht? Welche Partei hat Recht die Nachbarschaft oder die Familie?
Danke im Voraus
Grüße
S. Mensing
12 Antworten
ich sehe da keine Rechtsgrundlage ( bin kein jurist, eher vom gesunden Menschenverstand)
vielleicht sollte man Kaffee kochen, Kuchen backen und sich mit allen beteiligten mal zusammen setzen
Ein klärendes Wort hat schon oft Wunder bewirkt, manchmal vielmehr als irgend ein Recht...
Gewohnheitsrecht wird oft falsch verstanden. Gesetzlichen Anspruch auf Gewohnheitsrecht besteht nicht, kann aber das Urteil zum Gunsten beeinflussen.
Gewohnheitsrecht würde nur dann greifen, wenn es um Personenbezogene Eigenschaften handelt und nicht um Mülltonnen und Parkplätzen. Auch ist jedes Recht automatisch untergraben wenn ein nächst höheres Recht eingreift.
Beispiel: Mitarbeiter haben 25 Jahre lang ein Kaffee getrunken. Vorgesetzter nimmt Kaffeemaschine Weg bzw. jede Möglichkeit sein Kaffee im Unternehmen zu kochen. Hier könnten die Mitarbeiter ein ungeschriebenen Anspruch auf eine Kaffeemaschine hegen.
Ein öffentlicher Parkplatz ist kein Privatparkplatz. Daher hat keiner der Anwohner ein Recht auf einen bestimmten öffentlichen Parkplatz.
Rede mit dieser Familie.
Wenn das nichts nutzt, wende Dich an das Ordnungsamt. Die können partiell Halteverbote erlassen (z. B. für die Zeit, in der die Müllabfuhr kommt).
Ein öffentlicher Parkplatz ist zum Abstellen von Fahrzeugen gedacht und nicht für das Abstellen von Mülltonnen.
Wenn die Nachbarschaft glaubt, den Parkplatz als Abstellplatz für die Mülltonnen zu nutzen, so wäre die Klärung über das Ordnungsamt herbeizuführen.
Das Amt würde die Zweckentfremdung des Parkplatzes untersagen.
Auch wenn das jahrelang so üblich war, dass die Mülltonnen rechtswidrig auf den Parkplatz abgestellt wurden, heisst das noch lange nicht, dass das nicht verboten werden könnte.
Übrigens, es gibt kein sog. Gewohnheitsrecht auf das man sich berufen kann. Ein solches sehen unsere Gesetze nicht vor. Hier wird oft von einem falschen "Recht" gesprochen, das es nicht gibt. Hier handelt es sich um Duldung. Wer hat also geduldet, dass 13 Jahre lang die Mülltonnen auf dem Parkplatz abgestellt werden konnten ? Wem gehört der Parkplatz ? So wie es aussieht der Öffentlichkeit und demzufolge ist das Ordnungsamt für die Klärung des Sachverhaltes zuständig.
Wenn dem Ordnungsamt das nicht gemeldet wird, ändert sich auch nichts an dieser Gewohnheit.
Das ist Sache der Kommunalverwaltung oder des Ordnungsamts. Ein Anruf sollte genügen.