Gewinnverteilung bei einer GbR verändern?

2 Antworten

Der geänderte Gewinnverteilungsschlüssel muss vor dem Beginn des Wirtschaftsjahres vereinbart werden, auf den er Anwendung finden soll. Ansonsten wird die neue Gewinnverteilung - obwohl zivilrechtlich gültig - steuerrechtlich nicht anerkannt. Gründe für einen neuen Gewinnverteilungsschlüssel braucht es nicht.

Nein, das musst Du normalerweise nicht begründen, das ist Sache der Gesellschafter wie sie das vereinbaren. Das Finanzamt muss nur alle Daten haben, die für die Steuererhebung relevant sind.

Es sei denn vielleicht, der Gesellschaftsvertrag ist in irgendeiner Form nicht korrekt oder es liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor, dann könnten sie vielleicht nachfragen

https://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_von_rechtlichen_Gestaltungsm%C3%B6glichkeiten

Ansonsten, habt ihr keinen Steuerberater, der weiß das doch am besten und kennt auch den genauen Hintergrund?