Gewinnverteilung bei einer GbR verändern?
Hallo,
mal angenommen eine GbR, bestehend aus 2 Gesellschafter, hatte in der Vergangenheit eine 50:50 Gewinnverteilung. Wenn man nun im Gesellschaftvertrag fixiert das eine andere Verteilung im laufenden Geschäftsjahr vereinbart wurde (zB 62:38) , diesen Vertrag bei der nächsten Gewerbsteuererklärung ans FA schickt (damit die Wissen wie sich der Gewinn auf die einzelnen Personen aufteilt) , muss man diese Änderung ggü dem Finanzamt begründen oder ist es denen egal?
2 Antworten
Der geänderte Gewinnverteilungsschlüssel muss vor dem Beginn des Wirtschaftsjahres vereinbart werden, auf den er Anwendung finden soll. Ansonsten wird die neue Gewinnverteilung - obwohl zivilrechtlich gültig - steuerrechtlich nicht anerkannt. Gründe für einen neuen Gewinnverteilungsschlüssel braucht es nicht.
Nein, das musst Du normalerweise nicht begründen, das ist Sache der Gesellschafter wie sie das vereinbaren. Das Finanzamt muss nur alle Daten haben, die für die Steuererhebung relevant sind.
Es sei denn vielleicht, der Gesellschaftsvertrag ist in irgendeiner Form nicht korrekt oder es liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor, dann könnten sie vielleicht nachfragen
https://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_von_rechtlichen_Gestaltungsm%C3%B6glichkeiten
Ansonsten, habt ihr keinen Steuerberater, der weiß das doch am besten und kennt auch den genauen Hintergrund?