Auflösung 2 Mann Gbr und Nachhaftung?

1 Antwort

wenn nicht schon im Gesellschaftervertrag über Auflösung etwas geschrieben steht, dann solltet ihr möglichst jetzt noch eine schriftliche Vereinbarung treffen, also B kauft sich frei. Hier ist die momentane GuV - Situation entscheidend und welche Ablösesummen die Vertragspartner fordern würden bei Auflösung.

Ansonsten gilt

Fehlbetrag entsprechend ihrer Verlustanteile zu zahlen (Nachschusspflicht, §735 BGB). Diese Nachhaftung endet erst fünf Jahre nach der Vollbeendigung der GbR. Das bedeutet, dass in diesem Zeitraum noch Gläubiger auftreten können, um ihre Forderungen geltend zu machen. Die Gesellschafter müssen also weiterhin für alle berechtigten Forderungen mit ihrem Privatvermögen geradestehen. Das gilt sogar für ausgeschiedene Gesellschafter, wenn eine Forderung entstanden ist, als sie noch Gesellschafter der GbR waren.

Wenn z.B. in 3 Jahren ein Fehlbetrag auftritt z.B. im Vertrag mit der Brauererei, ist es fraglich ob dieser aus dem ersten Jahr oder aus dem dritten Jahr kommt, da ja eigentlich der Fehlbetrag schon im ersten Jahr aufgetreten (fehlende Abnahme ...) wäre

andreas2810 
Beitragsersteller
 01.02.2018, 00:24

ich danke dir für deine Antwort