Wo darf ich einen Bauwagen hinstellen und wo steht das gesetzlich geschrieben?
Hallo, ich möchte mir einen Bauwagen kaufen. Ich möchte NICHT darin wohnen sondern nur gelegentlich für kleine Partys nutzen. Wo steht im Gesetz geschreiben wo ich den Bauwagen hinstellen darf und wo nicht und wo wird definiert ab wann man in einem Bauwagen wohnt und wann nicht? Der Bauwagen wird auf einem Grundstück stehen das mir gehört. Muss das Grundstück innerorts sein oder ist auch ausserorts möglich? Muss das Grundstück erschlossen sein? Das ganze muss für Bayern, Oberpfalz (Landkreis Regensburg) gültig sein. Wo kann ich sowas selber nachschauen? Danke im voraus Gruß Retson
2 Antworten
Als allgemeiner Hinweis diese Info:
Das Baugesetz unterscheidet nicht zwischen festem Gebäude, wie z. B. einem Gartenhaus, und einem Bauwagen, so dass man zumeist für das langfristige Aufstellen eines Bauwagens eine Baugenehmigung nach den ortsüblichen Baugenehmigungsverfahren benötigt - insbesondere, wenn das Volumen ab 15 qm beträgt. Dabei kann es Probleme geben mit Auflagen oder Verboten z. B. für sanitäre Anlagen.
Schaust Du mal in § 85 der Bayrischen Bauordnung (Stichwort "Genehmigung fliegender Bauten" - also Bauten, die beweglich sind). Durchlesen kannst Du Dir das ja mal selbst: http://www.baurecht.de/landesbauordnung-Bayern.html#Genehmigung_fliegender_Bauten
P.S.: Google eine Minute .....