Einzelgarage Mietvertrag-befristet oder unbefristet?

3 Antworten

Nein, diesen Vertrag kannst Du nicht mit einer dreimonatigen Frist kündigen.

Das ist kein Mietvertrag für Wohnraum.

Und auch bei Wohnraum kann man eine Kündigung über eine bestimmte Frist wirksam Ausschlüssen.

Nein, kannst du dann nicht.

Du kannst dann nur mit der Jahresfrist kündigen.

Deshalb schreibt er es rein.

Garagen kannst du mit Monatsfrist kündigen, wenn da nix vereinbart wird.

SuzukiHonda91 
Beitragsersteller
 10.07.2021, 21:32

Ah so ok. Habs verstanden. Danke

Für Garagen gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen. Alles Vereinbarungssache zwischen Vermieter und Mieter. Du kannst Tage, Monate oder Jahre ausmachen. Sollte aber einigermaßen sinnvoll sein.