Maschine in unbezahlten Pausen laufen lassen oder nicht?

5 Antworten

Im Betrieb sollte es Richtlinien geben.

Die vorgeschriebenen Pausen müssen gemacht werden und während einer Pause darf der AN nichts tun, was dem AG "dient", sonst ist die Pause unterbrochen und gilt als nicht gemacht.

Entweder die Maschine wird abgestellt oder es wird sichergestellt, dass ein anderer AN diese Anlage während Deiner Pause beaufsichtigt.

Nachtrag:

Sprich Deinen AG darauf an und lass Dir die Anweisung schriftlich geben. Er muss schauen, dass Du Deine Pause machen kannst und wenn die Maschine nicht unbeaufsichtigt sein darf, soll er eine Lösung suchen

In diesem konkreten Fall würde ich unbedingt mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Vorgesetzten sprechen und ggf. eine schriftliche Bestätigung verlangen. Vorschriften der BG oder einer Versicherung sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Eine persönliche Ansicht wäre auch, um welche Pause es sich handelt. Wenn ich während einer kurzzeitigen (ca. 15 Min.) Frühstückspause sowieso neben der Maschine sitze und mein Wurstbrot verzehre, hätte ich kein Problem damit, auch unbezahlt ein Auge auf die Maschine zu werfen. Anders sieht es aus, wenn ich für eine Stunde Mittags in der Kantine beim Essen bin. Hier wäre eine Haftung m. E. unangemessen. Kostet es denn ein Vermögen, wenn die Maschine kurzzeitig abgeschaltet wird?

Meist hat ein Maschinenführer der an solchen Maschinen arbeitet auch gleich mehrere zu beaufsichtigen. Dem wird so schnell nicht langweilig. Und viele Maschinen in der Massenproduktion ( z. Papier) kann man überhaupt nicht abstellen, ohne lange Wiederanlaufzeiten.

Brandschutz und Unfallverhütung stehen über den Interessen des Arbeitgebers, deshalb:

Entweder versetzte Pausenzeiten, damit die Maschinen bewacht werden oder AUS.

Ja wenn es deine Aufgabe ist die Maschine zu beaufsichtigen, dann kannst du das nur wenn du vor Ort bist. Also nicht in deiner Pause.