Gewerbeummeldung Wohnortwechsel
Hallo,
eine komplizierte Geschichte, vor ca. 2 Jahren wohnten wir in Stadt A. Dort habe ich ein Kleingewerbe angemeldet (für das ich aber ortsübergreifend selbstständig tätig war), war aber kurze Zeit später nicht mehr in dem Bereich tätig.
Dann sind wir ins Dorf B gezogen (anderes FA) und habe dort auch an das zuständige FA eine Gewerbesteuererklärung abgegeben (für die minimalen Einkünfte, dann wurde ich wieder etwas aktiver, allerdings im anderen Bereich und habe nun Einkünfte von ca. 200-300 Euro im Monat bin aber dafür in unterschiedlichen Orten und Gemeinden unterwegs.
Nach einem Jahr mussten wir leider schon wieder in ein anderes Dorf (C)ziehen. Das gleiche FA wie im Dorf B ist zuständig für die Steuererklärung, allerdings wieder eine andere Gemeinde.
Mein Gewerbe habe ich nie umgemeldet, weil ich nicht dachte, dass es relevant wäre, da ich ja eh keine Gewerbesteuer zahle und sowieso immer an anderen Orten tätig bin. Einkommensteuerrechtlich versteuere ich ja beim richtigen FA. Allerdings mache ich mir jetzt doch Gedanken, ob ich da nicht einen Fehler gemacht habe. Hätte ich mein Gewerbe schon beim ersten Umzug ummelden müssen? Und wenn ja, wie funktioniert das? Muss ich dann in Stadt A mein Gewerbe abmelden und in Dorf C wieder anmelden? Oder reicht es, wenn ich in Dorf C eine Gewerbeummeldung mache?
Sorry, ich hoffe es steigt jemand hier durch und kann mir weiterhelfen.
Vielen Dank,
LG
2 Antworten
Die Gewerbean- und Ummeldung hat nichts mit irgendwelchen Steuern zu tun. Selbstverständlich hättest du schon bei der ersten Verlegung der Betriebsstätte das Gewerbe ummelden müssen. Schau doch einfach mal auf die Rückseite deiner Anmeldung bzw. des Beiblattes !
Selbst wenn du mit deinem Betrieb nur eine Hausnummer weiterziehst, musst du dies dem Gewerbeamt melden. Eine Gewerbeummeldung kannst du vornehmen, wenn du innerhalb der Gemeinde umziehst. Wenn du deinen Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegst, musst du das alte Gewerbe abmelden und es in der neuen anmelden.
Generell hättest du dei Gerwerbe bei jedem Umzug ummelden müssen. (Du hast ja mit deinem Gewerbe auch eine ander Anschrift). dieses kann man im Rathaus / Bürgerbüro ganz einfach und unkompliziert machen, wenn wom Amt her eine Ummeldung nicht funktioniert, melden die dein gewerbe ab, und sofort wieder neu an. Welches Finanzamt für dich zuständig ist, spielt zwar eine rolle, aber auch die zuständige Gemeinde hat einfluss auf dein Gewerbe = , Gewerbesteuerhebebetrag / messbetrag . Also ich an deiner Stelle würde da direkt hingehen. die können sowas evtl. auch rückwirkend erstellen.