Gewerbefläche als Wohnfläche nutzen - wie hoch ist die Strafe?
Der Eigentümer einer Gewerbefläche würde diese Vermieten, jedoch ist ihm egal, als was es genutzt wird. Man würde es als Wohnfläche nutzen, jedoch scheint der EIgentümer schon einmal beim Bauamt einen Nutzungsänderungsantrag (oder wie das heißt) gestellt zu haben, welcher aber abgelehnt wurde (ob das stimmt, weiß man nicht). Nun wird die Gewerbefläche also als Wohnfläche genutzt. Also eigentlich halb-halb. Wie hoch ist die Strafe, wenn es rauskommen würde, für den Mieter?
Davon ist nix eingetroffen, aber mich würde das trotzdem mal interessieren.
2 Antworten
Wenn das Bauamt von einer rechtswidrigen Nutzung erfährt, wird sie diese dem Vermieter gegenüber untersagen. Er muss euch diese dann auch untersagen. Eine Strafe bekäme höchstens der Vermieter. Es kann euch aber passieren, dass ihr ganz kurzfristig raus müsst.
Wenn der Vermieter pfiffig ist, dann lässt er euch nur einen Gewerbemietvertrag unterschreiben, so dass er euch wegen unerlaubter Nutzung im ernstfall auch schnell rausschmeißen kann. Entschädigungen o.ä. gibt es natürlich dann auch nicht.
Sofern der Mieter mit dem Vermieter einen Wohnraummietvertrag über eine Mietfläche abgeschlossen hat, ist der Mieter auf der sicheren Seite. Nur der Eigentümer weiß bei Gebäuden, welche Nutzung das Bauamt geregelt hat.
Und wenn das nicht der Fall ist. Also wenn der Vermieter einen Gewerbemietvertrag unterschreiben lässt, aber ansonsten sagt: macht was ihr wollt?
Dann ist der Mieter ja dann am Ar*****. Was kommt dann auf ihn zu?