Nach GewerbeABmeldung das Finanzamt informieren?
Ich habe heute zum 1.4 mein Gewerbe abgemeldet. Muss ich das FA darüber informieren? Und was mache ich mit den Vorauszahlungen für Einkomenssteuer? Die kann ich mir jetzt nicht mehr leisten.
6 Antworten
Vorrauszahlung heißt so weil sie im vorraus für zu erwartende Einnahmen berechnet werden angelehnt an die Verdienste aus Deiner Selbstständigkeit der letzten Jahre.Kein Einkommen-keine Vorrauszahlung(möglich) aber die Mühlen der Amter mahlen langsam solange sie nicht was von Dir zu bekommen haben.In jedem Fall sofort melden allein um unnötige Uberschneidungen und Schreibkram zu vermeiden!
Das Finanzamt wird über die Abmeldung informiert. Deine Est-Voruaszahlungen solltest du aber sofort auf Null setzen lassen. In vielen Fällen machen die Finanzämter dies sogar bei Anruf, machmal wollen sie aber einen formlosen, schriftlichen Antrag evtl. mit einer Kopie der Gewerbeabmeldung. Rufe dort einfach an, die fressen dich nicht!
Die Gewerbeanmeldung wird ja weitergeleitet. Das Finanzamt wird informiert ebenso wie die IHK und die BG. Das FA wird dir dann eine Steuernummer mitteilen. An deiner Stelle würde ich alles weiter mit dem Steuerberater besprechen.
Ich hätte mehr Möhren essen sollen;))
Wegen der Abmeldung brauchst Du Dich nicht zu melden, das geht automatisch. Ich würde mich aber wegen der Vorauszahlung selbst kümmern. Bewirkt vielleicht, daß alles schneller geht.
Deswegen musst du ja auch zum Finanzamt auch wenn es sicher automatisch gemeldet wird. Doppelt schadet in diesem Falle wohl nichts.
Abmeldung ;)