Gewerbe betreiben in Eigentumswohnung im Mehrfam.Haus erlaubt?
Hallo ihr Lieben,
mein Mann und ich haben eine Eigentumswohnung, die zum 1.1. frei wird. Nun möchte ich dort gerne mit meiner Freundin eine "Kosmetik Lounge" eröffnen. also kein Lärm o.ä. wir wollen unter anderem Behandlungen wie Massage und Wimpernverlängerung anbieten. Also gibt es auch keine Giftstoffe.
Mein Mann ist jedoch nicht so begeistert von der Idee, da er denkt, dass die Nachbarn etwas dagegen haben würden (fast nur ältere Leute) da die Kunden ja das Treppenhaus mitbenutzen und dann alles dreckig machen würden usw...
Habe beim googlen nun gefunden, dass dies eigentlich kein Problem ist, solange der Vermieter zustimmt und man keinen Lärm veranstaltet, oder mit Giftstoffen arbeitet.
Hat Jemand eine Ahnung wie es da rechtlich aussieht??
Viele Grüße und schon mal danke für eure Antworten :)
7 Antworten
Das kannst du bei der Stadt/Gemeindeverwaltung nachfragen. Es kommt auf den Bebauungsplan deines Wohngebietes an. Wenn dein Haus auf einem Mischgebiet steht, wo Gewerbe und Wohnen zulässig sind, dann darfst du das. wohnst du jedoch in einem reinen Wohngebiet, dann ist es in jedem Fall VERBOTEN. Sind noch andere Eigentümer in dem Haus? Dann MUSST du auch die Eigentümerversammlung um Zustimmung bitten.
Nein, nicht auf jeden Fall VERBOTEN! Stell Dir z. B. einen Malermeister vor, der alles, was er an Werkzeug braucht, immer in seinem Transporter hat und in der Wohnung nur sein Arbeitszimmer, in dem er Angebote und Rechnungen schreibt. Das ist überhaupt kein Problem.
Bei Betrieben, wie Friseure, Kosmetikerinnen, Nagelstudios, Nachhilfe, Musikunterricht und ähnliche Dinge, die in einem Wohngebiet nicht störend sind und vielleicht sogar zum Lebensumfeld, also Wohnumfeld gehören, ist der Betrieb in einem reinen Wohngebiet nicht unbedingt verboten, sondern vielleicht sogar erwünscht.
Entscheidend ist aber, wie sich Vermieter, Eigentümergemeinschaft und Hausverwaltung dazu stellen. Kommen viele Kunden in die Kosmetiklounge, ist Ärger vorprogrammiert.
Hallo, dein Mann nicht nicht unrecht, hier ein Link dazu:
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/im-laden-zu-hause/6812186.html
Hallo
Wenn es mit den anderen Eigentümern abgesprochen ist,
und die sich nicht gestört fühlen,müsste es klappen.
Müsste dann der Mehraufwand für Gesamt-Energiekosten geklärt werden.
(Treppenhaus-Beleuchtung.Reinigung desselben ,
wegen erhöhtem Durchgangsverkehr)
VG pw
Dazu musst du die Zustimmung vom Amt haben, dass du Wohnraum in Gewerberaum umwandeln darfst - und vor allem muss die Eigentümergemeinschaft vorher zustimmen.
wenn der Vermieter zustimmt, ist da kein Problem
Es ist aber erstens keine Miet- sondern eine Eigentumswohnung und zweitens kann die Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum bei Geltung einer Zweckentfremdungsverordnung verboten sein.