Darf man für eine kurze Zeit den Nachnamen seiner Mutter/ engen Familienangehörigen an seinen Briefkasten anbringen?
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und habe mich dafür entschieden Briefe von meiner Mutter/ engen Familienangehörige zu empfangen.
Meine Mutter/ engen Familienangehörige wohnen nicht um die Ecke so das ich täglich an den Briefkasten ran könnte.
Leider hat meine Mutter ihren Mädchennamen und müsste den dann an meinem Briefkasten anbringen/ kleben.
Frage: Ist das gesetzlich geregelt was sein darf und was nicht?
Wenn ja dann hätte ich diesen Paragraphen und dann eine gute Leichte Definition.
8 Antworten
Grundsätzlich darf nur der Name von Personen angebracht werden, die zur Nutzung der Mietsache berechtigt sind. Also du, andere Haushaltsmitglieder, Untermieter usw. Du solltest einfach mal mit deinem Vermieter sprechen, den nahen Familienangehörigen kann das dieses Recht nämlich nicht verwehrt werden.
Abgesehen davon, dass die Hausverwaltung ob des optischen Erscheinungsbilds möglicherweise Einwände hat - gesetzlich wäre mir nichts bekannt, was dagegen spräche.
Am Briefkasten werden sinnvollerweise alle Namen, Firmen etc. angegeben, deren Post darin landen soll.
Nicht für den Vermieter, der damit für Außenstehende den Eindruck erweckt, hier dürfe man unbeanstandet jederzeit seinen Firmensitz einrichten oder Dritte ungefragt mal wohnen lassen.
Die Nutzung einer Wohnung und die Nutzung eines Briefkastens sind irgendwie zwei Paar Stiefel.
Ein Bekannter von mir ist an mehreren Gesellschaften beteiligt. Demzufolge befindet sich an seinem Briefkasten eine ganze Liste von GbR, deren Briefe dort eingeworfen werden sollen.
Wenn man auf Nummer Sicher gehen will, kann man den Vermieter ja im Vorfeld über seine Pläne informieren.
Frage: Ist das gesetzlich geregelt was sein darf und was nicht?
Ja: Der Eigemtümer/Vermieter hat über das äußere Erscheinungsbild seiner Immobilie und damit Beschriftung der Post- und Klingelanlage ausschliessliches Weisungsrecht.
Und muss nicht dulden, dass Dritte, die dort garnicht mieten, überhaupt angegeben sind.
Für dein Vorhaben gibt es drei Lösungen:
- Du mietest dir ein Postfach
- Du forderst Mutter und Fam.-Angehörige auf, folgende Anschriftenänderung mitzuteilen: Mutter - c/o Angelito95 - deine Anschrift
- Sie stellen eine Nachsendeantrag an deine Anschrift
"und damit Beschriftung der Post- und Klingelanlage ausschliessliches Weisungsrecht"
Wie kommst du auf den Unsinn? Der Vermieter hat nur die Anbringung von Namen zu dulden, wenn die betreffenden Personen berechtigt sind die Mietsache zu nutzen. Aber er hat beim anzubringenden Namen keinerlei Weisungsrecht (sondern eben nur eine Art Vetorecht).
Da steht genau das, was ich geschrieben habe. Von einem Weisungsrecht steht da nichts. Du liegst also falsch.
Ein Verbot, wie es @imager761 beschreibt ist, doch einer Weisung gleichzusetzen.
Nein, denn der Vermieter kann den Mieter nicht anweisen, einen bestimmten Namen anzubringen, er muss lediglich nicht dulden, wenn der Name einer Person angebracht wird, die kein Recht zur Nutzung der Mietsache hat. Der Vermieter hat also keinerlei Weisungsrecht, sondern umgekehrt eine Duldungspflicht für den Namen jeder Person, die zur Nutzung der Mietsache berechtigt ist.
Hier geht es ja um die Anbringung eines "fremden" Namens und da ist es erstmal egal wie das heißt - wir sind uns ja einig, was die Frage betrifft, man darf keine fremden Namen anbringen, Okay?
Welchen Unsinn? Das Weisungsrecht des Eigentümers/Vermieters bezieht sich auf die Darstellung der Namen im Sinne einer einheitlichen Außenwirkung, also Schriftart, - größe, -farbe oder ob es gravierte Schilder oder Labeldrucke sein müssen, die er dann allerdings selbst zu beschaffen hätte. Das Duldungsrecht bezieht sich auf die tasächlichen Mieter des Objekts.
Über das Erscheinungsbild der Beschriftung darf der Vermieter in einem gewissen Rahmen bestimmen, klar. Aber eben nicht über die Beschriftung selbst. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Hier wäre zu klären ob die Mutter ein Gebrauchsrecht hat, denn grundsätzlich haben nahe Verwandte das und die Nutzung muss dann nur angezeigt (nicht aber vom Vermieter genehmigt) werden.
Ich will nur nochmal eines klarstellen:
Die Varianten, die ja @imager in seiner Antwort genannt hat, sind eigentlich hier als einziges sinnvoll, damit er überhaupt diese Post bekommt.
Dazu ist in keinem Falle eine andere Benennung des Briefkastens notwendig, da ja die Post dann sowieso an den Fragesteller gesendet wird.
Genauso, sonst kommt doch sowieso die Post Deiner Mutter nicht zu Dir. Die Post wird an die angegeben Adresse geliefert und nicht an irgendwelche Briefkästen mit ganz anderer Adresse.
Ich bin weder Anwalt noch kenne ich mich mit Paragraphen aus.
Wenn Du eigenmächtig einen Namen an Deinen Briefkasten anbringst, könntest Du Ärger mit Deinem Vermieter bekommen. Er geht davon aus, dass eine weitere Person bei Dir wohnt. Jede Person muss vertraglich angegeben werden: Es entstehen mehr Kosten.
Die Alternative ist, dass jeder, der einen Brief an Deine Mutter addressiert draufschreibt
Empfängername (Deiner)
zu Händen Empfängername (Deine Mutter)
Straße
PLZ Ort
"Jede Person muss vertraglich angegeben werden"
Quatsch, es gibt ein Besuchsrecht für je 4 Wochen, das heißt, jemand könnte 4 Wochen zu Besuch sein, einen Tag abhauen und dann wiederkommen, und so weiter, in der Zeit darf auch vorübergehend ein anderer Name an die Klingel/den Briefkasten, da muss auch kein Vermieter zustimmen,
und "die Kosten die mehr entstehen" bezahlt dann der Mieter der Wohnung und der Vermieter verdient sogar noch etwas dazu, wo liegt das Problem?
nd so weiter, in der Zeit darf auch vorübergehend ein anderer Name an die Klingel/den Briefkasten,
Das ist Quatsch. Welche Namensschilder an den Briefkasten kommen und we sie aussehen, entscheidet der Vermieter.
"Welche Namensschilder an den Briefkasten kommen"
Wie die aussehen entscheidet der Vermieter. Welcher Name da steht, das entscheidet nicht der Vermieter.
Nein, ich´bin zufällig Vermieter, du kannst an deinen Kasten auch "Conan der Barbar" schreiben, ist mir wirklich völlig scheißegal, solange du deine Miete bezahlst und keinem auf den Sack gehst.
Zahl deine Miete, gehe den anderen Mietern nicht auf den Sack und du kannst Dragqueen an deinen Kasten schreiben.
Ich gestatte es dir.
Das solltest du mit dem Hausmeister/Verwalter abklären.
Sonst kommt sehr schnell die Nachfrage ob du einen Untermieter in die Wohnung aufgenommen hast.
Deine Mutter kann aber ihre Postanschrift angeben indem sie schreibt
Bei (dein Name)
Ich hätte einen Einwand. Die HV bzw. der Vermieter könnten davon ausgehen das da jemand ohne ihr Wissen wohnt.