Gewährleistung Privatverkauf?
Hallo.
Ich habe auf Ebay Artikel gesehen die mit dem Zusatz "Privatverkauf" versehen waren. Reicht dieses eine Wort alleine schon aus um die Gewährleistung auszuschließen oder muss man das doch anderes formulieren?
5 Antworten
Im Grunde reicht es schon, dass man halt von einem nicht gewerblichen Verkaeufer was kauft, denn die Plattform ist ja fuer private Verkaeufer gedacht und gewerbliche Anbieter sind deutlich zu erkennen, aber zur Sicherheit schreibt man es halt noch mal dazu, damit keine Zweifel aufkommen.
Das ist Unsinn, was du das schreibst, weil auch der private Verkäufer sich an die geltenden Gesetze halten muss!
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Blödsinn!
Nein, auch beim Privatkauf gibt´s eine Gewährleistung. Soweit ich weiß, ist es nicht rechtens und auch nicht wirksam eine Gewährleistung (Mängelansprüche wäre der richtige Ausdruck!!) auszuschließen.
Lies hier: http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
2.1 Mängelansprüche (Gewährleistung)
Die gesetzlichen Mängelansprüche werden oft immer noch trotz des seit dem 01.01.2002 geltenden neuen Schuldrechts fälschlich Gewährleistungsansprüche genannt. Das neue Recht kennt aber keine Gewährleistung mehr, sondern gibt dem Käufer im Falle der mangelhaften Lieferung die in § 437 BGB aufgeführten Mängelansprüche. Hiernach kann der Käufer Nacherfüllung verlangen, bei wesentlichen Mängeln nach der fehlgeschlagenen Nacherfüllung (zwei Versuche) oder, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, vom Vertrag zurücktreten, oder nach der fehlgeschlagenen Nacherfüllung den Kaufpreis mindern, bei Verschulden des Verkäufers Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Die Mängelansprüche verjähren in der Regel gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in zwei Jahren nach der Lieferung, es sei denn, der Verkäufer hat einen Mangel arglistig verschwiegen. Dann verjähren die Ansprüche nach der regelmäßigen Verjährungsfrist grundsätzlich erst in drei Jahren nach Kenntnis des Mangel spätestens aber in 10 Jahren ab Entstehung des Mangels.
Nein, kann der Verkäufer nicht.
Nur für bekannte/beschriebene Mängel muss der Verkäufer nicht haften.
Nur die Verjährungsfrist für Mängel kann auf ein Jahr reduziert werden.
das gilt für gewerbliche Verkäufer. Privatleute können die Gewährleistung ganz ausschließen, haften aber natürlich trotzdem für Mängel welche unmittelbar bei Übergabe vorhanden sind
Auch wenn du es nicht verstehst oder verstehen willst. Das gilt für jeden Verkäufer, also auch den privaten Verkäufer!
Nein, das ist falsch. Der Link gilt für Privatverkäufe. Franneck, erkundige Dich erst mal, bevor Du Quatsch schreibst...
Nein - kannst Du nicht lesen cantonfreak, der Link sollte ausführlich genug sein...???
Jein ,aber Erfolg wirst Du schwerlich haben.Normal gehört hinter Privatverkauf,Keine Gewärleistung .
Privatverkauf,Keine Gewärleistung .
Das ist rechtlich unwirksam! Man kann die gesetzlichen Mängelansprüche (Gewährleistung) nicht komplett ausschließen!
Doch damit schließt Du Sie aus
Nein, das kann man nicht.
Der Artikel muss immer dem beschrieben Zustand entsprechen.
Dieser Zusatz ist ungültig, diesen Ausdruck gibt es auch nicht mehr.
Doch,das muss sein,sonst hast Du die Garantie am Hale.
Garantie ist etwas Anderes als Gewährleistung. Eine Garantie hat man nie 'am Hals', weil sie immer eine freiwillige Leistung darstellt.
Garantie hat nichts mit Gewährleistung zu tun!
Ja, das müßte reichen, denn in den AGB`s ist das erklärt.
Nein, tut es nicht.
Hi,
ein vollständiger Ausschluss der gesetzlichen Mängelansprüche (Gewährleistung) ist rechtlich unwirksam. Natürlich auch für Privatverkäufer!
Mir ist klar das die Ware der beschriebenen entsprechen muss, aber was ist wenn der Artikel in sagen wir mal 4 Monaten dann einen Defekt aufweisen tut ? Wenn der Verkäufer nun auf den Beitrag "Privatverkauf" verweist kann er dann ausschließen eben diese Mängel zu beheben ?