Anzeige trotzt Ausschluss von Gewährleistung und Rücknahme bei Ebay Kleinanzeigen?
Hallo Ich habe heute bei Ebay Kleinanzeigen ein iPhone verkauft mit display Schaden und einem nicht funktionierenden Home Button. Ich habe dazu ein neues Display getan. ich habe es bereits so vorher erhalten und es nur weiterverkauft. Beim Handy waren aber noch 1 bis 2 weitere Dinge die nicht angegeben waren, bzw nicht gingen.(die ich aber nicht wusste) der Käufer hat mich nun kontaktiert und nach viel hin und her, weil ich das gerät nicht zurücknehmen möchte, will er nun eine Anzeige bei der Polizei machen. Ich habe aber mit folgendem Satz die Rücknahme und Gewährleistung ausgeschlossen. "Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung, Rücknahme oder Umtausch." Also meines Erachtens nach, dürfte die Anzeige nichts bringen, aber ich bin mir dabei unsicher und bitte daher um eine Antwort. Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen LL
6 Antworten
Der Käufer hat doch sicher das Handy gesehen, bevor er es gekauft hat und konnte es auch mal in die Hand nehmen. Somit sollte er doch gesehen haben, wie der Zustand ist.
Hast Du es allerdings verschickt, dann hast Du es nicht ordnungsgemäß beschrieben und dann solltest Du es zurücknehmen.
Es ist Dein Problem, wenn Du einen Defekt vom Handy nicht kennst, weil Du es nicht genau untersucht hast oder Dir hast beschreiben lassen.
Du kannst nicht den Käufer für Deine Unwissenheit verantwortlich machen. Da es sich wohl um einen versteckten Fehler gehandelt hat, konnte er diesen nicht bei der Übergabe feststellen.
Entweder Du nimmst das Handy zurück oder Du wartest ab, bis Du von der Polizei ein Schreiben bekommst.
"Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung, Rücknahme oder Umtausch."
Das nützt aber nichts bei Mängel, die Du nicht erwähnt hast. Ob das wissentlich oder unwissentlich geschehen ist, ist dabei unerheblich. Der BGH hat da ein eindeutiges Urteil gesprochen:
Du bist in der Sachmängelhaftung.
In dem link geht es um zugesicherte Eigenschaften, nirgendwo in der Frage ist die rede davon , dass irgendwelche eigenschaften zugesichert wurden.
Treu und Glaube!
Wenn ein Gerät nicht als defekt angeboten wird, kann der Käufer im Grunde davon ausgehen, dass es funktionsfähig ist.
Es wurden aber im Angebot Mängel nicht genannt!
Hi
Erstmal danke für die Antwort.
Ich habe aber keinen Schriftlichen Vertrag abgeschlossen, wie es in deinem Beispiel der Fall war.
Ja und? Du hast etwas angeboten, der Käufer hat es gewollt, Du hast es verkauft. Das ist ein Kaufvertrag, auch ohne diesen schriftlich zu fixieren:
http://www.helpster.de/muendlicher-vertrag-ist-rechtskraeftig-so-vermeiden-sie-risiken_84529
Dein Gewährleistungsausschluss (Zivilrecht) hat mit der Anzeige (Strafrecht) nichts zu tun. Man muss beides unabhängig voneinander betrachten.
Strafrechtlich kommt eine Strafbarkeit wegen Betrugs in Betracht, wenn du vorhandene Mängel verschwiegen hast. Wenn du allerdings glaubhaft beweisen kannst, dass du von den Mängeln selbst nichts wusstest, dann fehlt dir der Betrugsvorsatz. Ein mögliches Ermittlungsverfahren würde daher eingestellt werden.
Und zur Gewährleistung. Manche Verkäufer meinen, dass der Ausschluss eines Rückgabe- oder Gewährleistungsrechts gleichzusetzen ist mit Schrottverkauf und Sperrmüllveräußerung. Sie irren sich. Weil es hier gar nicht um ein "Rückgaberecht" geht, sondern um eine Mängelrüge. Ein Artikel hat so beschrieben zu werden, wie er wirklich ist. Für nicht angegebene Mängel gilt kein Gewährleistungsausschluss. http://www.t-online.de/computer/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html
Auf jeden Fall Zivilrecht. Eine Anzeige würde nicht weiter verfolgt.
er hat es persönlich abgeholt und sich angeguckt.
Er konnte natürlich nicht ins Handy rein gucken, aber das habe ich auch nicht getan.
Ich wusste genauso wenig wie er, dass bei dem Handy noch mehr fehlte/ kaputt war