Ebay: Muss man auch im Angebotstext die Rücknahme ausschließen?

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Die bestmögliche Absicherung ist eine exakte Artikelbeschreibung. Die Sachmangelhaftung greift bei verschwiegenen Mängeln auch bei Privatverkäufen..

http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=sachmangel

Wenn man in seinen Auktionen ständig wiederkehrende Formulierungen bzgl. Rücknahme und Garantieausschluss verwendet kann man das als Geschäftsbedingungen auslegen, mit entsprechenden Rechtsfolgen, siehe Kommentar.

Privatverkäufer haben anscheinend oft die Vorstellung, sie seien berechtigt, die Gewährleistungsansprüche ihrer Käufer vollständig auszuschließen. Nur so lässt sich erklären, dass bei eBay Angebote mit den folgenden oder ähnlichen Zusatzregelungen versehen werden: „Keine Garantie“ oder „Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung, Rücknahme oder Umtausch möglich.“

Hier geht so einiges durcheinander. Auch ist ein solcher formularmäßiger Ausschluss unwirksam. Die Unsicherheit ist so groß, dass kein Tag vergeht, an dem die IT-Recht-Kanzlei nicht von verwirrten Käufern und Verkäufern nach der Wirksamkeit solcher Klauseln befragt wird.

http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html?search=Privatverkauf+keine+Garantie

Schließe die Rücknahme lieber einmal zu viel als zu wenig aus.

schreib eine Rücknahme, bzw. Garantieausschluss mit rein und du bist auf der sicheren Seite, natürlich darfst du keine Waren versteigern, die defekt sind, ohne dies anzugeben

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