Rechtlich abgesichert auf Ebay Kleinanzeigen?
Hallo erstmal,
auf Ebay Kleinanzeigen ist es ja Gang und Gebe, dass Verkäufer versuchen sich vor diversen Dingen wie Rückgabe etc. zu "schützen". Dabei werden Sätze wie folgender verwendet:
"Da es sich um einen Privatverkauf handelt übernehme ich keine Garantie nach neuem EU-Recht. Sie als Bieter erklären sich damit einverstanden und anerkennen dies mit Ihrem Gebot! Nach EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware [...]"
Soweit ich das nun verstanden habe, scheint es das sog. "EU-Recht" für Privatverkäufe gar nicht zu geben... bin mir aber auch nicht sicher ob ich das Ganze richtig verstanden habe.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand die Gesetzeslage zu Rückgaberecht, Gewährleistung usw. erklären könnte.
Ausserdem habe ich mal einen Satz formuliert und wollte wissen, ob der mir irgendwie weiterhilft oder nicht.
"Es handelt sich um einen Privatverkauf mit Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie- und Rücknahmeleistungen."
Danke schonmal im vorraus :)
5 Antworten
Die von dir gefundenen Sätze kenne ich auch, nicht nur aus ebay Kleinanzeigen. Da hat sich Irgendwer mal diesen Unsinn ausgedacht, Andere haben ihn kopiert, und nun findet er sich auf allen möglichen Verkaufsseiten.
Dieses EU-Recht gibt es nicht, und Niemand wird gezwungen, irgendetwas auszuschliessen. Zumal man eine Garantie sowieso nur freiwillig geben könnte.
Auch dein Satz ist leider teilweise Unsinn. Es hätte genügt:
Es handelt sich um einen Privatverkauf mit Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Eine Garantie kann man nicht ausschliessen, die kann man nur freiwillig geben.
Eine Rücknahmeleistung gibt es nichtmal bei einem gewerblichen Verkauf; dort hat man ein Widerrufsrecht. Aber weil das bei einem Privatverkauf nicht vorhanden ist, brauchte man nichtmal das auszuschliessen.
Privatverkäufer müssen einen Artikel, der nicht gefällt, nicht zurücknehmen! Hier gibt es kein Widerrufsrecht.
Allerdings muß der Artikel die im Voraus zugesicherten Eigenschaften aufweisen.
Der Privatverkäufer muß keine Garantie leisten. Wenn du eine Kaffeemaschine kaufst, die funktioniert so wie beschrieben und nach 4 Wochen geht sie kaputt und ist Schrott, ist das allein dein Problem. Der Privatverkäufer muß dir nichts ersetzen oder bezahlen.
Verständlich ausgedrückt?
Er muss es dann ersetzen, wenn der Käufer irgendwie nachweisen kann, dass der Mangel der letztlich den Ausfall der Maschine zur Folge hatte zuvor hätte bekannt sein müssen und trügerisch bzw. arglistig verschwiegen wurde. Dann kann dies sogar den Ersatz der ganzen Maschine zur Folge haben.
Handelt es sich hier um Ebay oder Ebay Kleinanzeigen. Bei Kleinanzeigen nur Barzahlung und Selbstabholung und es gibt bei Kleinanzeigen keine Auktion. Weiterhin ist bei einem Privatverkauf Rückgabe ausgeschlossen.
Dieses ominöse EU-Recht gibt es nicht. Dein Satz ist auch albern. Eine freiwillige Garantie kann man geben, aber nicht ausschließen.
Da bei Kleinanzeigen ei Abholung gezahlt wird, gibt es keine Gewährleistung oder Rücknahme. Wer sich die Ware nicht anschauen und testen will hat selber Schuld wenn etwas nicht passt oder funktioniert.
Hallo.
E-Bay Kleinanzeigen ist eine Abholfirma. Hat mit der anderen Firma e-Bay nicht zu tun. 2 Paar Schuhe.
Ich kaufe nicht bei e- Bay Kleinanzeigen , das sind viele "Verbrecher " unterwegs.