Getriebeprobleme direkt nach Gebrauchtwagenkauf - Garantieversicherung durch GGG?
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Ich habe am Mittwoch einen Gebrauchtwagen bei einem Händler ca. 100 km entfernt gekauft. Auf dem nach Hause Weg habe ich bereits festgestellt, dass das Multitronic Getriebe sich auffällig verhält (ruckeln, merkwürdige Schaltvorgänge) und später ging dann auch noch die ESP-Leuchte an.
Ich gehe also mal davon aus, dass der Fehler schon bestand, als ich den Wagen gekauft habe, kann das aber natürlich nicht beweisen.
Jetzt habe ich vom Händler eine Garantieversicherung durch die Firma GGG erhalten und er hat mir beim Kauf mitgeteilt, dass bei dieser Laufleistung (118.000km) die Garantie 100% der Lohn- und 50% der Teilekosten übernimmt. Jetzt habe ich im Kleingedruckten entdeckt, dass es nur 40% für Lohn- und Teilekosten sind.
Habe ich jetzt Pech gehabt und muss mich mit der Versicherung rumschlagen und auf den restlichen Kosten sitzen bleiben oder ist der Händler noch in der Pflicht?
Ich weiss ehrlich nicht, was ich jetzt machen soll. Ich habe erstmal einen Termin zur Durchsicht beim lokalen VW-Audi Vertragspartner gemacht, muss allerdings noch 1,5 Wochen warten bis ich dran bin.
Über Ratschläge was ich tun sollte und welche Chancen ich habe wäre ich sehr dankbar. Ich habe übrigens keine Rechtschutzversicherung.
Danke im Voraus und MfG Krenex
3 Antworten
Hallo.
Sofern es sich nicht von vornherein um ein schrottreifes Bastlerfahrzeug gehandelt hat, MUSS der Händler dir MINDESTENS 6 Monate Gewährleistung geben. Völlig unabhängig von dieser Garantie, ist der Händler somit 6 Monate nach dem Kauf verpflichtet einen derartigen Schaden AUSSCHLIEßLICH AUF SEINE KOSTEN zu reparieren. In dem Fall kansst Du dir also aussuchen, was für dich günstiger ist, also ob Du die Garantie oder den Händler direkt in Anspruch nehmen willst. Und diesen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch kann der Händler auch nicht mit dem Hinweis auf die Garantie abwehren.
Zum andern stellt sich die Frage, ob es sich bei der Konstellation nicht um einen verdeckten Mangel handelt, den der Händler dir arglistig verschwiegen hat, und der eine Rückabwicklung des gesamten Geschäftes rechtfertigt.
Soviel zu meiner Einschätzung der Rechtslage. Andererseits habe ich selbst jahrelang Gebrauchtfahrzeuge verkauft. Da habe ich mich immer gewundert, warum die Leute wenn es ein Problem gab, nicht zuerst zu mir gekommen sind, sondern erst irgendwo anders hingegangen sind. Und dann wollten die das Geld was Sie woanders zahlen müssten von mir wieder haben. So läuft das natürlich auch nicht. Also: Ruf doch erst mal den Verkäufer an, und schilder ihm das Problem. Wenn es ein vernünftiger Verkäufer ist, wirde er zum einen die Rechtslage kennen, und zum anderen auch unabhängig von der Rechtslage zufriedene Kunden haben wollen. Mit anderen Worten: Er wird dir anbieten das Problem kostenlos zu beheben. Wenn er das nicht macht, weisst Du zumindest, das er nicht vertrauenswürdig ist. Dann würde ich mich fragen, was das Auto vielleicht sonst noch für Mängel hat, und mal ernsthaft über die Rückabwicklung des Kaufes nachdenken.
Also: Wenn der Verkäufer kostenlose Reparatur anbietet ist ja alles ok. Wenn nicht, würde ich dem Verkäufer per EINSCHREIBEN von dem Problem unterrichten, und ankündigen die Sache bei VW untersuchen zu lassen. Weiter würde ich schreiben, dass ich mir vorbehalten den Kauf wegen arglistigen Verschweigens verdeckter Mängel rückabzuwickeln. Und das Du in jedem Fall aufgrund des Gewährleistungsanspruches volle Kostenerstattung erwartest, unabhängig von der Garantie.
Insofern ist es also sogar gut, daß Du erst in 1,5 Wochen einen Termin bei VW hast, denn VORHER solltest Du die obigen Schritte unternommen haben.
Viel Glück
Vielen Lieben Dank für die sehr tolle, schnelle und ausführliche Antwort. Ich bin wirklich begeistert. Ich habe den Händler schon informiert und werde auch weiter mit ihm reden und hoffen, dass er sich kümmert.
Nochmals herzlichen Dank
Der erste Ansprechpartner ist der Verkäufer. Der muss dir Gewährleistung geben in diesem Fall. Lass da keine andere Werkstatt dran, dann ist die Gewährleistung futsch. Wenn der Verkäufer schlau ist, dann kann er immer noch mit der GGG abrechnen und seine Kosten reduzieren.
Erkundige Dich beim ADAC o.ä. Musst aber den Kaufvertrag vorlegen!