Muss ich mir vom Unfallgegner die Werkstatt vorschreiben lassen?
Ich habe ein Problem, versuche mich kurz zu fassen. Mein Auto wurde icht unerheblich beschädigt , die Schuldfrage schnell geklärt. Ich bin sofort in meine Werkstatt des Vertrauens gefahren für einen Kostenvoranschlag. 2114 €.
Mein Ärgerakku ist schon recht aufgeladen, da der Gegner die Sache schon seit über 3 Monaten hinauszögert.
Nun wollen die mich in eine Werkstatt in ihrem Land schicken, die nur 990 € verlangt. Gut, da die Schadenminderungspflicht besteht, einerseits ihr gutes Recht. Ich für meinen Teil habe aber starke Bedenken . Ich habe erstens keine Lust, mein Auto in einer Noname/Zigeuner Werkstatt reparieren zu lassen, vor allem, da im Ausland kein Meisterzwang besteht und jeder Hobbybastler eine Werkstatt aufmachen darf. Mein Vertrauen hält sich demnach in Grenzen. Ich weiß, dass meine Werkstatt etwas teurer ist als andere, die Arbeit aber entsprechend gut. Ich habe noch einen Kostenvoranschlag machen lassen, bei einer deutschen Noname Werkstatt und dort sind die Kosten auch nur 200 Euro geringer als bei meiner Werkstatt.
Hat jemand eine Idee wie ich mich wehren kann? Meine Geduld ist bald am Ende und ich habe deswegen herzlich wenig Lust auf Pfusch. ..
Grüße....
10 Antworten
eine Werkstatt kann nur die eigene Versicherung vorschreiben wenn es vereinbart ist, lassd as Auto reparieren und klag dann die Summe ein, eine andere Möglichkeit wird es wohl nicht geben, evtl. mit einem Anwalt wenn die Schuldfrage klar ist
Es fehlen in deinem Bericht ein paar wesentliche Angaben:
- In welchem Land ist der Unfall passiert? Es gilt nämlich das Recht des jewiligen Unfalllandes.
- In welchem Land ist das Fahrzeug des Unfallverursachers versichert?
- Mit wem hast du bisher gesprochen? Dem Unfallverursacher? Der gegnerischen Versicherung oder dem Ansprechpartner der ausländischen gegnerischen Versicherung in Deutschland (wenn das Fahrzeug im Ausland versichert ist)?
Wenn der Unfall im Ausland war dann liest du dir dieses durch.
http://www.gdv-dl.de/unfall-im-ausland.html
Der GDV ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Sollte der Unfall bisher noch nicht der gegnerischen Versicherung gemeldet worden sein, dann nutze unbedingt die in dem Dokument angegebene Telefonnummer. Dies ist der sogenannte Zentralruf der Autoversicherer und melde den Unfall. Diese Nummer kann man immer nutzen - egal in welchem Land der Unfall war und in welchem Land der Unfallgegner versichert ist.
Viel Erfolg
im Ausland muss keine Werkstatt akzeptiert werden.
Hm! Lese mal bitte deine Grüne Versicherungskarte durch! da steht drin das die Rechte gelten die im Unfall Land üblich / gesetzlich sind!
Von daher denke ich das du da wohl schlechte Karten haben könntest!
Es wird NICHT nach Deutschen Recht behandelt werden.
Ist der Unfall in Deutschland passiert kannst du dir deine Werkstatt aussuchen.
Du darfst Dir selbst aussuchen welche werkstatt dein Auto repariert.
Es wird aber nach deutschen Standards verlangt. Aber wenn die von Dir solch eine Anreise verlangen muessen Sie auch die Mehrkosten tragen - Zugfahrt, ggf Übernachtung und so...
Ist das irgendwie belegbar?