Wer Haftet? Zahnriemen gerissen!Kundendienst
Hallo
Angenommen ich habe von einem HÄNDLER einen Gebrauchtwagen gekauft. TÜV und Kundendienst macht er neu, und 1 Jahr Gewährleistung.
Hat auch alles gepasst. Nur der Wagen hat 90tkm runter und bei 60tkm wurde der Zahnriemen gewechselt. Das war aber 2004!!!!! Also bald 12 Jahre her! Theoretisch steht im Scheckheft 100tkm oder alle 6 Jahre. Der Typ meinte ich kann trotzdem noch fahren. Sooo... Also.. was ist wenn ich es drauf ankommen lasse und der Zahnriemen reißt. Motor natürlich am Kaputt. Aber wer Haftet? Ich oder der Händler der den Kundendienst nicht gerechtmäßig ausgeführt hat?
Bitte nur Antworten der auch wirklich eine Ahnung hat! bitte keine Spekulationen :)
14 Antworten
Der überfällige Wechsel des ZR ist m.E. ein Sachmangel, den der Verkäufer beseitigen müsste. Wenn der Sachmangel Bestandteil des Vertrags geworden wäre, d.h. wenn du beim Kauf darauf aufmerksam gemacht worden wärest und dich damit einverstanden erklärt hättest, dann wäre der Mangel dadurch geheilt und du hättest daraus keinen Anspruch. Das scheint aber hier nicht der Fall zu sein.
Wenn du jetzt allerdings mit dem bekanntermaßen überfälligen ZR weiterfährst und dir der Motor hops geht, könnte der Verkäufer argumentieren, dass du das Risiko bewusst in Kauf genommen hast, den bestehenden Mangel (ZR zu alt) wesentlich zu verschlimmern (Motor putt), ohne dass er die Chance gehabt hätte, den Mangel günstiger zu beheben.
Hallo
Warum Motor putt wenn zahnriemen reißt ? Das ist Motor und modellabhängig ! Der zahnriemen ist das Stiefkind der autofahrernation , damit steht und fällt das autoleben ! Täglich habe ich es mit Kunden zu tun , Wechsel ja aber billig , nur den Riemen obwohl alle umlenkrollen spannrollen und modellabhängig die wapu mitgewechselt werden sollten .
Ich empfehle alle 60000 km egal was steht ,, an jeder Ampel , der Tacho steht der Riemen dreht
Da dir das Risiko bei Kauf klar war , hast du keinen Anspruch auf Gewährleistung , da du Kenntnis hattest .und die Beweislast nur bei verschwiegenen Mängeln greifen würde .
60000 oder 6 Jahre , wo ist dort das Problem , alles selbsterklärend
Gruss
er wusste , worauf er sich einlässt , hat er selber geschrieben , das der wechsel jahre überfällig ist , ergo keine gewährl. lese du die literatur darüber , dann wirst du sehen , das für eigenes unvermögen kein anderer haftet
Sry ich glaube du hast meine frage nicht richtig durchgelesen! Ich habe das auto gekauft JA.... mit einem neuen KUNDENDIENST JA! Es tut mir leid das mir das leider erst zuhause aufgefallen ist das er ihn nicht gewechselt hat. Das war aber nicht meine frage!... Wenn du Milch im Laden kaufst . Siehst duz doch auch erst zuhause ob nicht doch Wasser drin ist....?!
Wenn der Zahnriemen bereits am Limit ist, und du sogar darauf hingewiesen wurdest, solltest du das Fahrzeug so auf keinen Fall kaufen.
Außerdem erscheint es unglaubhaft dass der wagen nach dem Wechsel in 6 Jahren nur 30.000 km gelaufen sein soll. Das sieht eher nach einer Tacho-Manipulation aus.
Such die anderes Auto und am besten gleich einen anderen Händler.
Es sind 12 Jahre und 30.000 km :-)
Für eine solche Konstellation *kann* es durchaus eine Erklärung geben. Beim Auto meiner Frau sieht es ganz ähnlich aus, außer dass da in 17 Jahren der ZR noch nie gewechselt wurde.
HEY LEUTE ZANKT EUCH NICHT!!!!
ICH SCHREIB JETZT EXTRA GROß DAMIT IHR DEN THREAD ERSTELLER ÜBERHAUPT NOCH ERKENNT.
--->ANGENOMMEM --> ER SAGT ER MACHT DEN KUNDENDIENST NEU WO DER ZAHNRIEMEN MIT ANGEGEBEN IST! ER IHN ABER NICHT GEMACHT HAT UND MIR DAS ABER ERST IM NACHHINEIN AUFGEFALLEN IST? KANN ICH DAN DICKE BACKEN MACHEN? WELCHE RECHTLICHE SCHRITTE KÖNNTE ICH GEHEN? AN WEN MÜSSTE ICH MICH WENDEN , WENN ER SICH QUER STELLT? IST ER VERPFLICHTET DEN KUNDENDIENST NACH SCHECKHEFT ZU MACHEN? BIN DAN WIRKLICH TROTZDEM ICH SCHULD OBWOHL ER IHN EIGENTLICH HÄTTE MACHEN MÜSSEN?
ES GEHT HIER UM ETWAS GELD. ICH VERDIENE GERADE NICHT VIEL ALS LAGERIST.
Hallo,
du hast auf einen Gebrauchtwagen Garantie und in den Garantiebedingungen steht dies drin, ob die Garantie einen Zahnriemenriss abdeckt. Die Garantie deckt einen zahnriemenriss zu 100% ab, wenn der Wagen in der Fachwerkstatt gewartet wurde und der zahnriemen gewechselt wurde. kanst du keinen nachweis über den wechsel in den letzten 6 jahren erbringen, haftest du für den Schaden und nicht der Händler oder die Versicherung des Händlers.
Aus erfahrung sage ich dir, Zahnriemen wechseln alle 10 jahre unabhängig von der laufleistung, da der spröde wird und reißt, diesen fall hatte ich auch, der zahnriemen hält meistens sehr viele km aus, jedoch das alter bereitet ihm probleme und er wird spröde, den wagen würde ich aber sowieso nicht kaufen, da der zahnriemenwechsel sehr kostenintensiv ist.
Kaufe dir lieber ein wagen aus dem bmw oder mercedes segment, die haben eine steuerkette und die hält ein leben lang.
bei bmw ist es lange her das alle steuerkette hatten. und die zahnriemen halten da nicht besonders lange, haben recht kurze wechselintervalle
Völliger Blödsinn! Beschäftige dich mal mit der Gewährleistung, da merkst du, dass das Humbug ist.