Wohnrecht, Parkrecht?

4 Antworten

Beweise es - und stell dann Ansprüche an den Verursacher. Falls du eine Kasko ohne Eigenbeteiligung hast- melde es der Versicherung als Schadensfall.Hast du A und B nicht, kannst du eine Anzeige wegenSachbeschädigung mit Unfallflucht gegen Unbekannt stellen und abwarten dass du in ca,6 Wochen einen Einstellungsbescheid bekommst- Täter unbekannt.

Den Vermieter kannst du für den Schaden nicht haftbar machen. Er ist ja kein Verursacher. Den Verursacher musst du ermitteln. Dann kannst du den haftbar machen.

Wie lautet deine Frage? Den Schaden zahlt der Verursacher, unabhängig davon, wie breit ein Parkplatz ist.

Ob du 2 Parkplätze mieten kannst, kann dir nur der Vermieter beantworten.

Was ich nicht verstehe: Warum kaufst du so ein unsinnig großes Autos, wenn du du weißt, dass die Parkplätze auf sinnvolle Fahrzeuggrößen ausgelegt sind?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
akoonnnn 
Beitragsersteller
 16.06.2021, 19:52

Ganz einfach: weil es davor keine Markierung war. Und ich nicht wusste dass die diese Markierung einführen und mich nicht fragen, wie breit etc.

ronnyarmin  16.06.2021, 19:52
@akoonnnn

Wie breit ist ein Parkplatz?

Wie breit ist denn Dein Stellplatz (2.30m, 2.40m, 2,50m...) und wie tief ist die Rangierfläche davor zum Rausfahren (5.50m, 6.00m, 6.50m,....)