Auto defekt, wer bezahlt das Benzin für Fahrt in die Werkstatt?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Weshalb sollten Sie keinen Anspruch haben!?! Schießlich kommt der Hafter ja nicht zu Ihnen!?!

XfragenstellerX 
Beitragsersteller
 10.03.2014, 16:51

Wie meinen? Ich verstehe leider nicht ganz, was Sie (Siezen im Internet, ungewöhnliches Phänomen^^) meinen!?

schelm1  11.03.2014, 11:21
@XfragenstellerX

Höflichkeit ist nicht verboten, selbst nicht im Internet!?!

XfragenstellerX 
Beitragsersteller
 31.03.2014, 12:34
@schelm1

Nein, ist es natürlich nicht, allerdings sind im Internet per se erstmal alle per du. Siezen ist, wie gesagt, eine Ausnahme, deswegen war ich verwundert.

Ansonsten ist das wohl die einzig korrekte Antwort, wenn man die Gesetzeslage (s.u.) betrachtet - und somit die hilfreichste.

habe ich Anspruch auf Erstattung der Benzinkosten?

Was kann der Händler dafür, dass du 100Km weit weg wohnst?

Sonst könnte ja jeder, der sich in New York ein Auto kauft, aber in Köln wohnt die Verschiffungskosten im Gewährleistungsfall bezahlen lassen.

Doch schaue einfach mal in die AGB deines Kaufvertrages bzgl. der Gewährleistung. Normalerweise dürfte da bzgl. Garantie/Gewährleistung immer stehen, dass der Nacherfüllungsort der Firmensitz des Verkäufers ist, und du somit deine "Anreise" selbst zu zahlen hast.

Also ein wenig sollte man da schon nachdenken, wo man sich ein Auto kauft und nicht nur ans "sparen" beim Kauf denken.

XfragenstellerX 
Beitragsersteller
 31.03.2014, 12:32

Wir wollen doch die Kirche im Dorf lassen. NY ist wohl doch nochmal was anderes. Desweiteren: man beachte den Kommentar oben drüber...

Natürlich zahlst du die Kosten für das Benzin. Was hat denn der Händler damit zu tun ? 200 KM sind bei 8 Liter / 100 km ca. 24,- Euro. Das sollte dir doch wohl eine event. kostenlose Reparatur wert sein. Es zwingt dich auch keine die Sachmangelhaftung in Anspruch zu nehmen. Ist alles freiwillig.

XfragenstellerX 
Beitragsersteller
 31.03.2014, 12:31

§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Schön dass man sich hier so auf "Fachwissen" verlassen kann.

Du zahlst es Du willst es in Ordnung haben .