Wer zahlt schaden am Gebrauchtwagen?
Ich habe vor 4 Monaten vom Händler einen Gebrauchtwagen gekauft. Damals 94.500 km gelaufen und ich bin bis heute 2000 km gefahren,also 96.500 km.
Bei 54.000 km hat das Fahrzeug einen neuen Rumpfmotor mit neuer Steuerkette usw. bekommen.
Damals ist die Kette übergesprungen und hat einen Motorschaden verursacht.
Jetzt hat die Steuerkette bzw. Kettenspanner wieder einen Schaden aber ist wohl nicht übergesprungen. Kosten betragen laut VW 2300 Euro. KVA hab ich heute bekommen, Höhe 570 Euro (die bleiben an mir hängen) und den Rest übernimmt VW auf Kulanz (100% Teile,60% Lohn).
Wer bezahlt die verbleibenden 570 Euro? Der Händler da Beweispflicht ersten 6 Monate oder die Gebrauchtwagengarantie? Soll ich den Schaden bei der Garantie einreichen oder den Händler kontaktieren? Beim Händler hab ich wenig Hoffnung auf ein einlenken...
2 Antworten
Hier handelt es sich eindeutig um einen Sachmangel.
Du hast von einem gewerblichen Händler gekauft. Daher steht dieser in der Sachmängelhaftung. Aufgrund der Beweislastumkehr, wird vermutet, dass der Mangel zumindest dem Grunde nach bereits bei Übergabe schon vorhanden war. Das Gegenteil wird er hier wohl kaum beweisen können. Somit geht die Sache mit dem Händler heim.
Hier solltest du nun den Händler zur Mangelbeseitigung auffordern. Ob dieser sich dann einen Teil von VW wieder holt oder ob er alles aus eigener Tasche bezahlt, soll nicht dein Problem sein. Wenn der Händler nicht einlenkt, wäre zu überlegen, ob du ihm nicht mit einem Anwalt Beine machen solltest.
Nun, auch das Unternehmen, welches für die Garantie gerade steht, ist nicht erpicht darauf, zu zahlen. Deswegen wirst du auch von dieser Seite wohl eher Ablehnung erwarten können.
Wenn ich die Entscheidung zu treffen hätte, würde ich mich immer auf die gesetzliche Sachmängelhaftung und nicht auf Garantiebedingungen mit langen AGBs berufen wollen.
Die Entscheidung, welchen Weg du gehen willst, liegt natürlich bei dir.
In meinem Vertrag steht das die Eigenbeteiligung von meiner Seite bei Schäden bis zu 50.000 km
Entscheidend ist meistens die Laufleistung des Autos und nicht die des betroffenen Bauteils! Schau dir dazu bitte mal deinen Anschluss- bzw. Gebrauchtwagen-Garantievertrag an
eindeutig um einen Sachmangel.
wäre zu überlegen, ob du ihm nicht mit einem Anwalt Beine machen solltest.
Warum überlegen, wenn der Sachmangel angeblich so eindeutig ist?
Ein Anwalt wäre nur nötig, wenn der Händler wirklich auf stur schaltet und meint, ihn ginge das nichts an.
Vielleicht lenkt er ein, wenn der Fragesteller bestimmt bei ihm auftritt und mal die Einschaltung des Anwaltes androht.
Der erste Ansprechspartner für Dich ist zunächst der Händler...kenne Deinen unterschriebenen Vertrag nicht!
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Ist es aber für mich nicht einfacher den Schaden der Gebrauchtwagengarantie zu melden und darauf hoffen das die Kosten komplett übernommen werden? Da VW einen Großteil der Kosten übernimmt bleiben ja die 40 Prozent an Lohn (570 Euro)
In meinem Vertrag steht das die Eigenbeteiligung von meiner Seite bei Schäden bis zu 50.000 km bei 0 Prozent liegen und der "neue" Motor ist ja noch keine 50.000 km gelaufen. Das dieses Fahrzeug einen neuen Motor beim Kilometerstand von 54.000 km bekommen hat,wurde auch der Garantie beim Kauf gemeldet. Wenn die Garantie nicht nach Gesamtlaufleistung sondern nach Laufleistung vom neuen Motor geht,dann müssten sie die 40 Prozent komplett übernehmen. Weiß jemand wie die Versicherung das handhabt?
Ich möchte ungern mit dem Verkäufer in Kontakt treten und mich auf Kriegsfuß begehen...