Wie kann ich vor einer Zwangsversteigerung mit der Gläubigerbank Kontakt aufnehmen?
Hallo liebe Leute,
in unserer Straße wird ein Haus in 5-8 Monaten auf einer Zwangsversteigerung angeboten. Ich würde gerne vorab mit der Gläubigerbank Kontakt aufnehmen. Wie komme ich an den Daten der Gläubigerbank bzw. woher weiß ich, welche Bank dafür zuständig ist.
Ich danke euch vorab!
Liebe Grüße
Cassel
4 Antworten
Das Amtsgericht ertieilt dazu Auskunft und in der Veröffentlichung sind Gläubiger und dessen Kontaktdaten nachlesbar.
Gemeint sind die Veröffentlichungen des Amtsgerichtes, in denen Name und Kontaktelfonnummer der Gläubigerin angegeben sind; was sonst!?!
http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showZvg&zvg_id=141256&land_abk=nw
Man kann sich das Leben natürlich auch unnötig kompliziert gestalten, indem man Ihren Vorstellungen folgt, anstatt schlicht mal ins Internet zu schauen!
Es auch einfach!
was sonst!?!
Wenn du dich im Interntet so fein auskennst, wirst du wissen das da natürlich noch andere -nicht amtliche - Veröffentlichungen sind. Die Gläubiger sind häufig benannt aber nicht immer.
Wenn man irgendwas, irgendwo zu irgendeinem Preis erwerben möchte, ist das vollkommen ausreichend. Wenn man Objekte preiswert erwerben möchte, reichen die Informationen für einen ersten Überblick. Die wichtigen Details bleiben aber im Verborgenen (z. B. bestehenbleibende Rechte, weitere betreibende Gläubiger).Da muss man sich schon die oben beschriebenen Mühen machen.
Anrufen und nach Gläubiger bei ZVG Portal schauen
Im Normalfall geben die Versteigerungsgerichte Auskunft darüber wer das Verfahren betreibt. Du ruft in der Geschäftsstelle an und läßt dir den betreibenden Gläubiger benennen sowie den zuständigen Bearbeiter und das Aktenzeichen. Anspruch darauf hast du nicht.
Du hast jedoch Anspruch auf (begrenzte) Akteneinsicht nach § 42 i. V. m. § 19 Abs. 2 ZVG. Viele Amtsgerichte kennen diese Vorschrift nicht oder wenden sie unzureichend an. Da muss man dann vor Ort vorstellig werden und hartnäckig bleiben.
http://www.zvg-portal.de/index.php?button=showZvg&zvg_id=141256&land_abk=nw
Man kann sich das Leben natürlich auch unnötig kompliziert gestalten, indem man Ihren Vorstellungen folgt, anstatt schlicht mal ins Internet zu schauen!
Es geht auch einfach!
gar nicht, nur von menschen, die es wissen und dir freiwillig mitteilen
du hast kein anrecht auf diese info und deshalb teilt es dir keine offizielle stelle mit
im grundbuch steht es, aber das darfst du nicht einsehen
und die bank kann es dir eh nicht verkaufen, sie kann nur versteigern lassen
und die bank kann es dir eh nicht verkaufen, sie kann nur versteigern lassen
Das einzig halbwegs richtige an deiner Antwort. Der Rest ist granatenfalsch.
nein, der rest stimmt auch, hauptsache, dass du so genau bescheid weißt, sieht man an DEINER antwort
och, wo ist sie denn?, ich sehe sie gar nicht?
Dann sieh jetzt einmal hin, ich war da nicht so schnell :)
ja, wenn er schon angesetzt ist, bekommt man das mit
ich hab anders gedacht, dass er weiß, dass es passiert, aber noch nix fix ist
ja, genau so, macht nur weniger spass, für den eigentümer jetzt
Ich verstehe deinen Beitrag nicht. Es ging darum, den betreibenden Gläubiger zu finden.
Wenn du damit die Bekanntmachung des Amtsgerichts nach § 39 und 40 ZVG meinst, liegst du falsch.