Zwangsverteigerungstermine werden kurz vor dem Termin abgesagt?

5 Antworten

Nein, diese Möglichkeit gibt es nicht. Die kurzfristige Aufhebung von Zwangsversteigerungsterminen ist leider normal, da die Eigentümer sich oft noch rechtzeitig mit den betreibenden Gläubigern einigen und diese dann das Verfahren einstellen.

Guten Abend,

das Zwangsversteigerungstermine kurzfristig abgesagt werden ist leider oft der Fall. Es kommt natürlich immer darauf an warum eine Zwangsversteigerung angeordnet wird. Oft ist es ja, wie viele denken, nur der Fall das der Eigentümer in die Schuldenfalle getappt ist, sondern z.B. die Aufhebung einer Gemeinschaft (Erbschaftsstreitigkeiten, Trennungen o.ä.). Wenn ihr im Internet nach sucht steht oft ein Kontaktgläubiger anbei - diesen könnt ihr kontaktieren und erfahren ob einem vorzeitgem Verkauf zugestimmt werden könnte. Es besteht auch die Möglchkeit bei eurer Bank nach notleidenden Objekten zu fragen. Man muss dazu sagen das bei Zwangsversteigerungen teilweise Immobilien weit über dem Verkehrswert werden (z.B. in Berlin) - wo man dann eigentlich nur den Kopf schütteln kann ;-) Drücke euch die Daumen das ihr bald euer Traumhaus findet.

LG

meistens ist es halt so, dass der Eigentümer doch noch Geld flüssig machen konnte und aus dem Grund die Schulden bezahlt, somit wird die Zwangsversteigerung auch abgesagt...

Ich beobachte seit Jahren schon Immobilien auf dem Zwangsversteigerungs Justiz-Portal. Gute Immobilien, besonders, wen sie zur Auflösung einer Gemeinschaft versteigert werden sollen, werden fast immer einige Tage vor Termin aus dem Netz genommen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass sich dann die Parteien dann doch geeinigt haben. Entweder für einen sicheren Preis oder einen Käufer außerhalb des Zwangsversteigerungsverfahrens oder untereinander. Wie ein Kaufwilliger jedoch an den Namen des Verkäufers gelangt, kann nur spekuliert werden. Sicherlich werden in dem ein oder anderen Fall die Daten auch schlichtweg weitergegeben-was natürlich illegal ist. Vom Amtsgericht oder von einer Gläubiger-Bank.

Da die Zwangsversteigerung auch als Drohgebärde eingesetzt werden kann, bin ich der Meinung, dass man ein einmal angestoßenes Verfahren nicht einfach wieder beenden und den Termin aufheben lassen dürfte.

Ist aber nicht so!

Eine Immobilie vor dem Zwangsversteigerungstermin zu erwerben ist nur möglich wenn:

  1. Die Eigentümer bereit sind, die Immobilie zu verkaufen.

  2. Die Bank bereit ist, dafür zu sorgen, dass das Eigentum an der Immobilie lastenfrei überrtragen werden kann.

Insbesonder 2. ist mit dem Risiko behaftet, dass die Bank die Einstellung des Verfahrens nicht rechtzeitig schaft und das Grundstück versteigert wird, obwohl ein notarieller Kaufvertrag vorliegt. In diesem Fall bleiben Sie auf den Notarkosten hängen und das Grundstück erhält ein anderer.