Gesetzlichen Regelung beim Hundebiss - beide Hunde unangeleint
Folgende Situation:
Hund A an der Leine, Hund B frei. Hund B rennt zu Hund an und pöppelt diesen an. Beide gehen an einander hoch. Wer angefangen hat - keine Ahnung. Wurden getrennt - keiner verletzt.
Da der unangeleinte Hund B nicht an die Leine genommen wurde, wurde auch Hund A abgeleint. Ging dann ca. 20/30min gut. Sind oft aneinander vorbei gelaufen, haben gegenseitig die Markierungen überpinkelt.
Hund A ist ein paar Mal zu dem anderen hin - ohne Haare stellen, ohne knurren - nur so. Irgendwann ist er wieder. Hund B fing an zu knurren und es endete im Kampf, wer angefangen hat, ist nicht sicher - sicher ist aber, dass Hund B geknurrt hat.
Beide Hunde wurden auseinander gerissen. Hund A hat nur einen kleinen Riss im Ohr. Wurde nicht beim TA behandelt - Selbstbehandlung. Hund B ein kleines Loch in der Halskrause und ebenfalls einen Riss im Ohr. Hund A hatte Glück, denn Hund B verbiss sich im Halsband so stark, dass er dieses noch im Maul hatte nach Trennung.
Besitzer des Hundes A hat die Rechnung von Hund B übernommen ohne das klar war, ob dies sein muß. Nun kam jedoch die zweite Rechnung über den Kratzer am Ohr. Anscheinend hätte sich der entzündet. Auf der Rechnung stehen Dinge wie Ohrentropfen und nichts weist darauf hin, dass es was mit dem Kampf zu tun hat.
Nun interessiert uns mal die rechtliche Lage. Müßte Besitzer des Hundes A überhaupt was übernehmen nachdem beide frei waren?
Bitte keine Diskussionen, ob nun die Hunde hätten angeleint sein müssen - das ist hier jetzt irrelevant. Es geht nur um die gesetzlichen Dinge.
Danke
10 Antworten
Ich muss mich immer wieder wundern, was hier im Forum hinsichtlich Recht und Versicherung für Unsinn geschrieben wird.
Auch in manchen Schilderungen von Fragestellern muss ich oft schmunzeln, wie auch hier.
Seit wann pöbeln sich Tiere an. Oder ist mit dem Begriff pöppelt etwas anderes gemeint ?
Warum überhaupt so umständlich - jeder betroffen Tierhalter sollte seiner Versicherung den Schaden melden und auf Antwort warten.
Und bitte bedenkt auch, es handelt sich nicht um eine Tierhaftpflicht sondern um eine Tierhalterhaftpflicht, denn der Tierhalter ist in der Haftung!
Es kommt natürlich auch auf den Schadensverlauf an, wie der jeweilige Tierhalter reagiert und gegenüber seinem Hund einschreitet.
Mir wurde z.B. auch schon einmal ein Schaden gemeldet, wo der eine Hundebesitzer meinte - ich gehe da nie dazwischen, denn ich habe Angst vor meinem Hund - der hat mich schon öfters gebissen.
Gruß A.
Wie ich schon geschrieben habe sollte man es der Versicherung überlassen, ob diese zahlt oder nicht.
Eine Antwort bezüglich wer die Schuld trägt ist nicht möglich, da man wissen müsste in welchem Bundesland, bzw. in welche Gemeinde hat sich das ganze zugetragen. Außerdem um welche Hunderasse es sich handelt.
Denn in einigen Bundesländern, bzw. Gemeindegrenzen besteht eine Leinenpflicht. Außerdem für gefährliche Hunde generell Leinenpflicht bzw. sogar Maulkorb. Bitte auch beachten, ein gefährlicher Hund muss kein Kampfhund sein.
Daher kann man solch eine Frage nie beantworten ohne weitere Informationen zu haben.
Und auch deshalb wundere ich mich, was hier für ein Unsinn geschrieben wurde.
Gruß A.
Wenn Halter A die Kosten freiwillig übernimmt, so ist das eher ein "entgegenkommen". Das sollte er sich aber eig schriftlich bestätigen lassen, dass Halter B das nicht als Schuldgeständnis ansieht. Dies muss Halter A auch weiterhin betonen, dass es eine "nette Geste" war. Möchte Halter B nun Folgekosten von Halter A, so solltet ihr das der Versicherung melden. Da beide Hunde unangeleint waren trägt jeder 50% der Schuld, also jeder zahlt 50% jeder Rechnung.
Unser Hund hat einmal nicht die Bremse gefunden und ist einem anderen Hund in die Hinterhand gecrasht. Folge: Oberschenkelbruch. Unsere Versicherungen übernahmen 50:50, obwohl nur der andere Hund verletzt war zahlten wir nur 50%, da beide Hunde unangeleint waren und somit jeder das Risiko auf einen Unfall eingeht. Bei 2.000€ TA-Kosten waren die Besis aber schon über 50% froh :D
Hi ich finde es begrüßenswert das die Leute sich so geeinigt haben, ohne Anwalt, ist selten geworden leider....
Und was ja leider nicht so ersichtlich ist, kamen die Verletzungen durch das ein Auseinanderreissen der beiden Hunde durch die Halter? Oder sind die Verletzungen rein durch den Kampf entstanden??
Und nur weil ein anderer Hund ohne Leine angestürmt kommt und vermeintlich im Angriff geht muss es nicht zwingend heißen das es auf ein Kampf hinausläuft. Ich hatte heute ähnliches erfahren bei meiner Gassirunde, da stürmte auch aufeinmal zähnefletschend ein Rotti ohne Leine auf uns zu.Hab mich ordentlich erschrocken, sind ja doch szenen die man nicht jeden Tag hat, habe auch in den Moment wo der Rotti uns erreichte die Leinen fallen gelassen, einfach damit keine Situation entstehen kann das einer in der Leine festhängt und deswegen angreift. Klar hat die Rottidame mein Rüden einmal komplett umgerannt, aber dadurch das meine ausweichen konnten und nicht angeleint waren konnte sich die Situation wieder lösen und man sah dann direkt 2 unsichere Hunde, nämlich mein Rüde mit eingezogenen Schwanz, wo ich das Problem schon kenne (er hat ein Problem mit großen Hunden die Schlappohren haben) und die Rottidame war aufeinmal auch nur noch halb so groß und lief genauso verunsichert. Wir haben uns danach noch gut unterlaufen und die Hunde liefen zusammen rum, also da ist es nicht zum Kampf gekommen. Einfach weil bei uns 2 sehr unsichere Hunde aufeinander getroffen sind die beide sich unnötig aufplustern und am Ende nix dahintergesteckt hat.
Und ich erinner mich das im Falle eines Kampfes der Hund ja abgeleint werden soll und die Sachen seinen Lauf nehmen sollen ohne das einer sich in Gefahr bringt...zumindestens sagt das der Sachkundenachweis in NRW...
Wenn kein Hund angeleint war muss jeder für seine Behandlungskosten selber aufkommen. Hier trifft jeden die Schuld selber.
Genau das ist bei uns hier auch die Diskussionsfrage - muß jeder seinen eigenen Schaden oder des des anderen tragen?
Den Schaden, den der eigene Hund angerichtet hat. Man haftet ja für seinen Hund und nicht für den anderen. § 833 BGB
Ausnahme:
Allerdings muss der Tierhalter für den Schaden in Fällen, in denen das Schadensereignis nicht durch typische Tiergefahr verwirklicht wurde, nicht haften. Ein Beispiel hierfür ist das zielgerichtete Verhalten des Hundes, welches von einem Menschen gesteuert wird. Dies trifft dann zu, wenn der Hund auf einen anderen Hund (oder Menschen) gehetzt wird. § 833 BGB.
Danke damit kann ich was anfangen. Mich hat es einfach mal interessiert. Danke
Dann kommt noch ne Straftat dazu. Bei einer Rauferei zahlt aber jeder den Schaden, den der eigene Hund angerichtet hat.
Nö, ob angeleint oder nicht spielt gar keine Rolle. Bei Hunden greift die Gefärhdungshaftung, d.h. der Besitzer muß immer für den Schaden aufkommen den sein Hund verursacht hat.
Nicht die Hunde sind schuld. Sondern beide Halter. Bei der Vorgeschichte und was dann nach dem Ableinen geschah war eine Rauferei vorhersehbar. Hundehalter die Ahnung von den Verhaltensweisen der Hunde haben sollten agieren nicht so sondern hätten beide Tiere angeleint.
Jeder soll seine Kosten tragen und hoffentlich daraus lernen oder mal eine Hundeschule besuchen. Hundeerziehung ist in erster Linie Haltererziehung.
Das war klar, dass es im Kampf endet. Aber das ist hier gar nicht die Frage. Mir geht es nur um die Kosten, weil wir diskutieren.
Frage ist halt - zahlt jeder seinen eigenen Schaden oder den Schaden, den der eigene Hund verursacht hat? Und genau darüber weiß niemand so genau Bescheid - leider.
Es sei noch kurz angemerkt. Hund A ist ein erwachsener intakter Rüde. Hund B ist ein nicht ganz erwachsener intakter Rüde, der angeblich wohl dauernd Hunde anknurrt (hat die Besitzerin später gesagt, nachdem der Hund einen weiteren Hund ohne irgendeinen Grund anknurrte - er rannte hin und knurrte). Hund A ist sozialisiert. Denke da war das Problem, dass der andere ihn schon an der Leine attakierte und dann weiterhin anknurrte. Klar ist, sie hätten nicht zusammen laufen sollen. Das ist die Schuld der Besitzer. Hund B sollte hingegen dringend sozialisiert werden, denn es ist meiner Meinung nach nicht normal, wenn ein Hund andere anknurrt. Der zweite den er anknurrte war übrigens meine 11 Monate alte Hündin, die einfach so rumstand.
Stimme dir grundsätzlich zu, nur haben solche Dinge meiner Meinung nach weniger mit Erziehung als viel mehr mit Sozialisierung zu tun.
Das ist vollkommen egal, weil im Schadensfall gar nicht nach der Ursache gefragt wird.
sorry mit "anpöppeln" meinte ich anknurren.
Wurde auch der Versicherung gemeldet, die zahlt auch, da der Betrag so klein ist, dass denen der Schadenshergang egal ist.
Es interessiert uns einfach nur, ob das Pflicht gewesen wäre oder nicht. Da Halter von Hund A sofort freiwillig es meldete, Besitzer von Hund B jetzt aber eine zweite Rechnung schickte mit Dingen (Ohrentropfen etc.) die sich so gar nicht nach einer Nachbehandlung der Verletzungen anhört. Nun haben wir alle das Gefühl, hier wird eine Zahlung ausgenutzt. Und daher interessiert es uns, ob Halter von Hund A bzw dessen Versicherung überhaupt zahlen müßte oder das eine reine Nettigkeit ist.
Noch zu erwähnen wäre. Hund B wurde nicht angeleint, obwohl Hund A angeleint war - daher wurde dieser auch abgeleint. Auch hat die Besitzerin von Hund B ihren Hund nicht aus dem Kampf geholt. Sie sah zu. Sie hatte Angst einzugreifen. Es war Besitzer des Hundes A und eine weitere Person. Warum sie Angst hatte, weiß ich nicht.
Wir haben auch später erfahren, dass Hund B oft andere Hunde anknurrt. Auch zu meiner 11 Monaten alten Hündin rannte er hin und knurrte sie an grundlos. Irgendwas mag mit ihm nicht stimmen. Aber das ist ein anderes Thema.