Darf mein Betreuer einfach so in mein Zimmer gehen?
Ich bin 18 Jahre alt, lebe in sowas wie betreutem wohnen, bloß dass der Betreuer 24/7 im Haus ist.. Wenn ich nicht will, dass der Betreuer in mein Zimmer geht ohne zu fragen, darf er das dann trotzdem? Und wenn ich mir ein neues türschloss kaufen will von meinem eigenen Geld, und der Betreuer droht dieses türschloss kaputt zu machen, muss er das dann ersetzen?
7 Antworten
Ja. Er darf das.
Entweder darf er das, weil man dir die Geschäftsfähigkeit abgesprochen und dich unter Vormundschaft gestellt hat oder sonst zumindest, weil die Hausordnung dort ihm das Recht dazu gibt.
Die Frage ist, warum geht er in dein Zimmer?
hat er einen bestimmten Verdacht?
Er musss diesen Verdacht nicht haben, sondern zu seiner Rechtfertigung hinterher nur behaupten, dass er diesen Verdächt gehabt habe.
Niemand wird seinen lauteren Absichten Zweifel anmelden.
Das ist vergleichbar mit Pastoren, die nachts das Zimmer ihrer Zöglinge aufsuchen; um dort nach dem rechten zu sehen.
Zöglingen, die dann behaupten, dass der Pastor sie sexuell belästigt habe, wird pauschal unterstellt, dass sie Halluzinationen haben.
Da hättest Du aber auch selber drauf kommen können !
Ein betreutes Wohnen ist nicht gleichzusetzen mit einer eigenen Wohnung und deshalb darfst du das Türschloss auch nicht eigenmächtig auswechseln bzw.musst es ertragen,dass das Schloss aufgebrochen wird.
Wenn du das nicht ertragen kannst musst du dir was eigenes suchen.Immerhin bist du ja schon 18 Jahre und darfst selbst bestimmen wo du wohnen willst.
Aus einem Grund bist du im betreuten Wohnen, er wird das dürfen. Sonst musst du das mit seinem Vorgesetzten oder mit dem Amt das deine Unterbringung angeordnet hat klären. LG
ja, er darf, nein du darfst kein schloss kaufen und einsetzten...du wohnst ja im betreutem wohnen und da muss man eine gewisse kontrolle zulassen...
Nur aus Betreuersicht sieht das immer anders aus. Der Betreuer wird dies natürlich nur tun, wenn Gefahr im Verzug ist und der Betreute den Anschein erweckt hat, dass er sich oder andere schädigen will.
Und wenn es nicht so ist, musss der Betreuer dies nur behaupten, Dem Betreuten würde niemand glauben. Er ist seinem Betreuer ausgeliefert und muss kleine Brötchen backen, damit der Betreuer ihm nicht noch mehr verleumdet und entsprechende "Meldungen" beim Betreuungsrichter macht.
Interessant, das geht aber nicht wirklich konform mit dem Recht auf Privatsphäre auch bei Jugendlichen. Ganz davon ab, wie kann man von Jugendlichen erwarten Höflichkeit walten zu lassen, wenn zum Beispiel Betreuer selbst es daran Mangeln lassen. Anklopfen UND fragen sollte schon sein!