Taschengeld in einer Jugendwohngruppe?

4 Antworten

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generell ist es so, dass der Barbetrag zur freien Verfügung stehen muss - und zwar ab dem ersten des Monats. Geregelt ist das normalerweis in den Landes- bzw. Landkreis.Richtlinien zu Leistungen außerhalb des Entgeltsatzes. Da jede Jugendhilfeeinrichtung eine Beschwerdestelle vorhalten muss, frag doch dort einfach mal nach und lass dich beraten - das funktioniert für gewöhnlich auch anonym. Viel Erfolg!

uppriktigt

rgy

ich habe grade gelesen das du das nicht wegen deinem zimemr bekommst, also ich selber war mal in einer gruppe und das dürfen die dir als lernunterstützung einbehalten bis zur besserung deiner seits...aber komplett einbehalten und gar nicht geben das dürfen die nicht

Tenzin2803 
Beitragsersteller
 09.03.2016, 16:57

okay was ein scheisz... daraus lern ich nichts baut nur frust an

gesetzlich hast du kein anspruch auf taschengeld ! aber eigentlich kriegt man in einer Wohngruppe immer taschengeld und wenn es so abgemacht ist dürfen die eigentlich auch nicht einfach ohne einen grund das taschengeld dir nicht geben ! frag nach wieso die das machen und dann frag hier nochmal und dann kann ich dir vielleicht weiter helfen

Tenzin2803 
Beitragsersteller
 09.03.2016, 16:53

das geld steht mir ja eigentlich zu wenn ich untergebracht bin

Spätestens Ende des Monat ja.

Ist ja dein Geld

Tenzin2803 
Beitragsersteller
 09.03.2016, 16:53

kannst du mich auf ein gesetz oder so verweisen?

Xboythehidden  09.03.2016, 16:54
@Tenzin2803

Ne, Sorry.

Aber das Problem ist, dass dir deine Betreuer die Nutzung des Geldes immernoch als Erzieherische Maßnahme verbieten können.

Allerdings darfst du spätestens mit 18 auf die Auszahlung jedes einzelnen Cents bestehen