Darf ein gerichtlich bestellter Betreuer Bargeld an den Betreuten per Quittung übergeben?
Darf ein gerichtlich bestellter Betreuer Bargeld an den Betreuten per Quittung übergeben? Auch im Pflegeheim werden extra Patientenkonten geführt, bei deren Auszahlung sich die Pflegekräfte dies quittieren lassen.
Nur: Der Quittierende ist doch gar nicht dazu medizinisch und rechtlich in der Lage, sonst bedürfte es ja nicht eines Betreuers, oder?
5 Antworten
Das kann man pauschal nicht beantworten. Ein Betreuter ist doch nicht rechtlos. Wenn er, wie Du schreibst "medizinisch und rechtlich" nicht in der Lage wäre, würde er vermutlich auch nicht alleine wohnen können.
Natürlich kann ein Betreuer, wenn der Betreute geistig dazu in der Lage ist, damit umzugehen, seinem Betreuten z. B. auch wöchentliches Haushaltsgeld auszahlen.
Es kommt auch darauf an, warum die Betreuung angeordnet worden ist.
Kommt ganz drauf an.
Entscheidend ist, ob diese Quittung vom Betreuungsgericht akzeptiert wird oder ob das Betreuungsgericht diese Quittungen als Anlass dafür nimmt, um einen missliebigen Betreuung auszuwechseln.
Ist der Betreuer ein Verwandter des Betreuten, der nach Wunsch des Betreuungsrichters ersetzt werden soll durch einen "bewährten" Berufsbetreuer, dann ist jedes Mittel recht, um den ehrenamtlichen Betreuer aus seinem Amt zu kicken.
Und dies ist die Regel, wenn etwas zu holen ist und der Betreute Immobilien besitzt, die man ihm ihm Rahmen des Betreuungsverfahrens wegnehmen möchte.
Er darf schon,aber so gesehen ist die Unterschrift nichts Wert.Die der Betreuer auch nicht nötig hat.
kommt sicher drauf an, wieviel und wozu...
wenn der demente bspw. zum friseur gehen will, spricht nichts dagegen..
Ja er kann dem Betreuten gegen Quittung sein Geld aus händigen da er ja Geschäftsfähig ist ob Betreuung oder nicht allerdings ist die Geld Zuteilung inHeimen nicht gerade zulässig da es oft gegen den Willen der Bewohner erfolgtdie meisten haben Betreuer weil sie nichtwissen was ein Betreuer ist ,viele glauben die Lüge das ein Betreuer dafür da ist das mann nicht ohne festen Wohnsitz ist doch das ist gelogen daß wird behauptet damit Betroffenen nicht nein sagen bei der Betreuer AnregungMfGThomas Pillusch