Hat ein Betreuer ein Zugriffsrecht auf das Taschengeldkonto?

4 Antworten

Ein Einwilligungsvorbehalt wäre in diesem Fall wohl eher kontraproduktiv. Ich verstehe übrigens nicht ganz, was mit dieser Konstruktion (Konto auf deinen Namen mit Vollmacht an den Betreuten) erreicht werden soll. ferner sollte man sich überlegen, dass der Betroffene wahrscheinlich nicht ganz ohne Grund unter Betreuung steht

BVBDortmund 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 12:15

Die Betreuung ist notwendig, weil schon erhebliche Gelder verschleudert wurden.

Mit geringen Beträgen kann mein Angehöriger gut umgehen. Mit seinem Immobilienbesitz ist er überfordert.

Barmittel hat er nur zu einem sehr geringen Umfang.

Die Gelder, die ich ihm über das Konto zur Verfügung stelle sind gering, eher sowas wie ein Taschengeld, überdas er selbst frei verfügen soll.

Eigentlich will ich auch verhindern, dass die Betreuerin sein eigentliches Taschengeld kürzt. Die Betreuerin soll am besten von dem Konto nichts wissen. Ich finde es geht sie auch nichts an, wenn ich mein Geld verschenke.

Das Betreuungsgericht entscheidet über den Umfang der Betreuung, wenn die Geldangelegenheiten dabei sind, hat der Betreuer Zugriff auf das  Taschenkonto, muss aber jährlich Rechenschaft über das Taschengeldkonto ablegen. D.h. der Verbrauch darf nur Zweckgebunden erfolgen, wie z.B. Zuzahlung bei Medikamenten, Friseur, Kosmetik, oder ähnliches.Der Kontoverlauf muss dem Gericht dargelegt werden.So wie auch der Betreuer Zugriff auf  das Girokonto des oder der Betreuten hat.

Alles Gute Strippe

Novosibirsk  23.03.2019, 21:43

@strippe
Zitat: "der Betreuer ..... muss aber jährlich Rechenschaft über das Taschengeldkonto ablegen. ....Der Kontoverlauf muss dem Gericht dargelegt werden."

Unglaublich, das liest sich wie eine Werbebroschüre eines Amtsgerichtes.
Sollte Dir tatsächlich entgangen sein, dass diese Vorschriften nur alle auf dem Papier stehen und im realen Ablauf eines Betreuungsverfahrens keinerlei Rolle spielen ?

geh doch einfach zur Bank und sperre dieses Konto für den Betreuer...  

Ich kenne das Problem aus dem Bekanntenkreis... Wenn jemand der alten Dame geholfen hat, ging sie immer zu ihrem Nachtkästlein und drückte demjenigen 5 € in die Hand - selbst dann, wenn er mehrfach am Tag gekommen ist. Da ist ein Betreuer, der das Geld verwaltet, sinnvoll! Pro Tag nur noch Ein-Euro Stücke ins Nachtkästlein... Das sind mehr Einzelmünzen...

Ich denke nicht, dass das der Betreuer darf..