Kann ein gesetzlicher oder amtlicher Betreuer eine Kontosperre einrichten?

4 Antworten

Die Frage ist zwar schon uralt, aber ich würde den Sachverhalt für zukünftig Interessierte gerne mal klarstellen, weil über das Wesentliche hierbei noch gar nicht gesprochen wurde.

Der Betreute bleibt trotz eingerichteter gesetzlicher Betreuung grundsäztlich voll geschäftsfähig (sofern nicht aus gesundheitlichen Einschränkungen eine Geschäftsfähigkeit von vornherein sowieso ausgeschlossen werden kann.) Also hat der Betreute trotz eingerichteter Betreuung im Bereich der Vermögenssorge auch volle Zugriffsrechte auf sein Konto.

Den Zugriff aufs Konto verweigern kann beispielsweise die Bank, wenn sie überzeugt ist, dass eine Geschäftsfähigkeit ausgeschlossen werden kann.

Der Betreuer darf das Konto für den Betreuten nur dann sperren, wenn der Richter einen Einwilligungsvorbehalt für die Vermögenssorge beschlossen hat. Dies würde bedeuten, dass der Betroffene durch den Richter für geschäftsunfähig erklärt wird im Bereich finanzieller Angelegenheiten. Bei bestehendem EV darf der Zugriff auf das Konto also durch Betreuer / Bank verweigert werden. Ob ein Einwilligungsvorbehalt besteht, ist aus dem richterlichen Beschluss sowie der Bestellungsurkunde ersichtlich.

Wenn er die Vollmacht vom Amtsgericht erhalten hat dann schon (Vermögensbetreuung).

Wenn das widerrechtlich geschieht musst du dich sofort beim Amtsgericht melden und Bescheid geben denn Betreuer dürfen auch nicht machen was sie wollen! Die bekommen auch ganz schnell Ärger wenn sie S... bauen!

Das kann er schon, wenn es ihm berechtigt erscheint und er/sie die Betreuung in geldlichen Angelegenheiten vom Amtsgericht bestätigt (Urkunde) hat. Die muss bei der Sparkasse vorliegen.

Tequila89 
Beitragsersteller
 17.10.2012, 17:29

Nun die liegt vor! heißt das,das ich automatisch kein Geld von der Bank bekommen würde weil sie diese Urkunde im Pc sehen an der Auszahlungsstelle? aber wenn ich zum Beispiel die Bank Frage wie viel ich dem Konto habe sagen die mir das ja auch immer!

FlyingCarpet  17.10.2012, 17:38
@Tequila89

Weiss ich nicht genau, ob sie die Urkunde an der Kasse sehen können - auf jeden Fall ist die Sperre, bzw. das Limit zu sehen. Eine Kontostandsabfrage ist sicherlich jederzeit möglich. Warst Du bei der Kontoeröffnung nicht dabei, bzw. habt Ihr keinen Taschengeldbetrag zur freien Verfügung festgelegt?

Wenn es ein gerichtlich eingesetzter Betreuer ist, darf er das

Tequila89 
Beitragsersteller
 17.10.2012, 17:24

Danke. also kommt es auf den Betreuer an, ob er so eine Sperre einsetzt oder nicht?

FlyingCarpet  17.10.2012, 17:29
@Tequila89

ja, die meisten setzen ein Limit für Barabhebungen in die Vereinbarung mit der Kasse/Bank. So wie man es z.B. mit den eigenen Kindern macht.

knattermann  17.10.2012, 17:33
@FlyingCarpet

Also in erster Linie wird das mit dem Klienten vereinbart und DANN mit der Bank! Ein gesetzlicher Betreuer ist noch kein Vormund der einfach frei entscheiden kann wie die Dinge zu laufen haben! Es geht darum den Menschen zu unterstützen! Eine Begrenzung der Geldverfügungen ist ja in erster Linie im Interesse des zu betreuenden Menschen!

Tequila89 
Beitragsersteller
 17.10.2012, 17:37
@knattermann

Na ja also es war damals so das er es ohne mein wissen bei der Bank gemacht hat! als ich dann wie immer Geld abheben wollte, kam die Karte nicht mehr raus und sei dem hat der Betreuer die EC Karte. den vom Gericht wurde NICHT festgelegt das er meine Karte haben darf.

FlyingCarpet  17.10.2012, 17:54
@Tequila89

Vormund gibt es nicht mehr, dass ist ja jetzt der "Betreuer". Die meisten Betreuer haben ihre eigene EC-Karte für das betreute Konto. Würde mal kurz beim Amtsgericht anrufen und den Fall schildern. Oder wurde das Konto überzogen?

Tequila89 
Beitragsersteller
 17.10.2012, 20:50
@FlyingCarpet

Also einmal wurde es überzogen, aber das war den Betreuer seine Schult da er mir vom Arbeitsamt die Post nicht gezeigt hat, dann hatte ich ein Termin bei der Arge und er bekommt alle Briefe in den Brief ging es um ein Berater Termin den ich natürlich nicht war nehmen konnte da ich ja keine Ahnung hatte das es den Termin überhaupt gibt!

FlyingCarpet  17.10.2012, 21:03
@Tequila89

Du kannst auch beim Amtsgericht den Betreuer jederzeit ablehnen, oder zum Ende des Betreuungsjahres.