Kann mir meine gesetzliche Betreuerin verbieten eine eigene Wohnung zu beziehen?
Hallo,
folgendes Problem. Ich habe eine gesetzliche Betreuung die vom Gericht bestellt isst. Die Betreuung verbietet mir eine eigene Wohnung zu beziehen. Sie ist der Meinung das ich keine eigene Wohnung führen kann. Und ich zu Unselbständig wäre für eine eigene Wohnung.
Jetzt meine Frage. Als Betreuerin muss sie ja meinen freien Willen akzeptieren . Willensäußerungen des Betreuten zu sind hinzunehmen, wenn dies seinem Wohl nicht widerspricht und dem Betreuer zumutbar ist (§ 1901 III 1 BGB).
Was ist für meine Betreuerin jetzt zumutbar und was nicht. kann sie mir mit dem Aufenhaltsbestimmungsrecht verbieten eine eigene Wohnung zu beziehen? Es gilt ja Willensvorrang (§ 1901 III 1 BGB). Außerdem kann meine Betreuerin garnicht gegen mich entscheiden, weil sie mich kaum kennt. Wir sehen uns vielleicht einmal im MOnat. Und Berichte das ich keine eigene Wohnung führen kann liegen ihr auch nicht vor.
11 Antworten
Du schreibst selber "Willensäußerungen des Betreuten zu sind hinzunehmen, wenn dies seinem Wohl nicht widerspricht und dem Betreuer zumutbar ist (§ 1901 III 1 BGB)." - dementsprechend kann die Betreuerin argumentieren, dass eine eigene Wohnung Deinem Wohl widersprechen würde, da sie die Gefahr sieht, dass Du in einer eigenen Wohnung überfordert bist.
Aber vielleicht findest Du einen anderen Weg? Jetzt mit Paragraphen um sich zu schmeißen hilft nicht viel. Frage sie doch, worin sie die von ihr gesehene Überforderung begründet und unter welchen Umständen sie bereit ist, ihre Meinung zu revidieren. Das muss sie ja an etwas fest machen können und genau da kannst Du ansetzen und Deine Fähigkeiten zeigen!
Einmal im Monat ist selten.
Es wird seinen Grund haben, dass Du jetzt nicht in einer eigenen Whg bist. Deine Betreuerin hat eine Ahnung davon, was alles notwendig ist, eine Whg sauber und pekunär zu erhalten. Wenn sie der Meinung ist, dass Dir das nicht gelänge, musst Du das akzeptieren und vielleicht noch ein Weilchen warten, bis Du so weit bist. Bemühe Dich, dann wirst Du das schaffen. Viel Glück!
Das Problem ist nicht der Paragraph 1901. Vergiss ihn. Das Problem liegt darin, dass du deine Betreuerin nicht von den Gründen für eine eigene Wohnung überzeugen konntest.
Schreib einmal auf (du kannst ja gut schreiben), welche Gründe dafür sprechen, eine eigene Wohnung zu führen. Welchen Nutzen ziehst du aus der eigenen Wohnung? Aber auch: wie finanzierst du Miete, Strom und Gas? Welche Geräte und Artikel musst du noch kaufen, um den Haushalt führen zu können.
Zeig der Betreuerin, dass es ein wohl überlegter Schritt ist, den du machen möchtest, nicht einfach eine Laune, weil du mit der jetzigen Situation unzufrieden ist.
Es ist ihre Aufgabe, darüber zu entscheiden. Gib ihr dazu die nötigen Argumente, damit sie die eigene Wohnung befürwortet. Beweise ihr deine Selbständigkeit. Und wenn sie erst einmal ablehnt oder zögert, dann frag sie: "Was muss ich tun, um eine eigene Wohnung zu bekommen? Was sind die Voraussetzungen?"
Das wird schon klappen.
Willensäußerungen des Betreuten zu sind hinzunehmen, wenn dies seinem Wohl nicht widerspricht und dem Betreuer zumutbar ist (§ 1901 III 1 BGB).
Ich verstehe das so, dass du dir zwar alles wünschen kannst, aber was davon in "Erfüllung" geht, entscheidet die Betreuerin.
Aber vielleicht gibt es einen Kompromiss: eine WG in der ggf. auch eine Art Betreuung stattfindet?
da du (aus berechtigten )Gründen ,entmündigt bist,kannst du keinerlei Geschäfte führen, dazu gehört ein Mietvertrag,keine,Abschlüsse tätigen.Wenn du noch nichtmal dies verstanden hast,dann befrag den Betreuer,dazu ist er da.Kein Vermieter gibt dir eine Wjg.,da du bestimmt auch keinen Lohnnachweis hast.Und wollen kannst du viel entscheiden werden Andere.Du hast doch durch dein eigenes Verhalten,diesen Zustand herbeigeführt,Knast,Psychiatrie etc.