Gesetzeslage bei Umtausch ohne Etikett?
Hallo,
ich habe Online eine Jacke gekauft die ich ungetragen umtauschen möchte, allerdings habe ich vorher das Etikett mit Plastikbändchen entfernt. Auf der Homepage schreibt der Händler, das nur ein Umtausch möglich ist, wenn vorher das Etikett nicht entfernt wurde. Meine Frage ist wie ist die Gesetzeslage da ? angenommen ich leite rechtliche Schritte ein, wie sind meine Erfolgschancen ? im voraus besten Dank.
Mfg Kjari
4 Antworten
Bei Onlinekäufen hast du ein 14tägiges Rückgaberecht ohne Begründung.
Allerdings muss der Verkäufer die Ware dann auch an jemanden anders verkaufen können (sonst macht es keinen Sinn). Wenn du dann das Label entfernst, lässt sich die Ware nicht mehr verkaufen.
Deine Erfolgschancen wären da null. In den AGB steht, dass der Verkäufer einen Umtausch nur ohne Entfernung des Etiketts annimmt, du hast die AGB‘s akzeptiert. Du willst ja auch nicht, dass man dir etwas „neues“ zuschickt, wo schon sämtliche Etiketten weg sind.
Ich bin da anderer Meinung, mit Entfernen des Preisetikettes unterstreicht der Käufer seinen Kaufwillen. Der Richter wird fragen ob eine Prüfung der Ware nicht auch ohne Entfernen des Preisetikettes möglich gewesen wäre.
Das ist übrigens ein Erfahrungswert.
Mit der Bestätigung der AGB bei Absenden der Bestelung akzeptierst Du die Bedingungen. Hast Du wenigstens das Etikett noch? Das würde ich dann mit Sicherheitsnadel befestigen.
vielen Dank für die schnelle Rückmeldungen. Das Etikett habe ich noch, leider nur entfernt. An für sich ist das für den Einzelhändler auch kein Problem das Etikett wieder anzubringen. Nur mit der Rechtslage bin ich mir nicht sicher, ich müsste nochmal die AGB's studieren und sowieso am Montag mit dem Händler Kontakt aufnehmen.
Du meinst das Preisetikett? Das kann er neu anschießen, das ist ja nicht die Ware und ein Fehlen mindet auch nicht deren Wert. Du hast ein Rückgaberecht. Das Preisschildchen ist dafür völlig unerheblich, egal, was der Händler schreibt. Lass dich nicht beirren.
Die AGB können sich aber nicht über das Gesetz stellen - und ein Preisetikett mindert nicht den Wert der Ware. Das kann der Händler leicht neu anschießen. Da würde wohl jeder Richter dem Kunden recht geben.