Rückgaberecht Fernseher Ladenkauf
hi,
habe mir gestern bei einem promarkt (welcher demnächst weggeht und rabbataktionen anbietet!) einen fernseher gekauft. mir gefiel in der praxis das gerät doch nciht so da es an gewissen spielszenen flimert oder das bild doch nicht so ist wie beim vorzeigen.
beim abgeben des gerätes sagte man mir das dies nicht möglich sei, da das 14-tägige-widerrufs/rückgabe recht von diesem markt nicht eingeräumt wird und es auch schon seit einem monat nicht mehr auf den kassenbons steht, sonder es sich lediglich um kulanz handelt. konnte das gerät nicht einmal gegen ein höherwertiges austauschen =/
bitte um hilfe von euch ,kennt sich jemand speziell juristisch damit aus..also alle dich ich persönlich befragt habe in meinem umfeld meinten das man 14-tägiges rückgaberecht hat. klar die wollen ihr kram auch loswerden, steh aufm schlauch =/ danke für eure hilfe!!
grüße karma
5 Antworten
http://ra-kadelke.de/2007/11/29/polulaere-rechtsirrtuemer-teil-3-rueckgaberecht
Keine solche gesetzliche Ausnahmeregelung besteht aber für den Kauf etwa im Kaufhaus. Soweit hier Kaufverträge rückgängig gemacht werden, ohne daß die Sache einen Mangel hat oder eine andere Leistungsstörung vorliegt, beruht die Rückabwicklung entweder auf Kulanz des Verkäufers oder auf dessen freiwilliger Leistung
Ein solches Rückgaberecht hast du nur im Fernabsatz, also wenn du zum Beispiel online bestellst. Im Einzelhandel gibt es das nicht und ist ein Kulanzservice, der vom Laden angeboten werden kann, aber nicht muss.
Das Widerrufsrecht nach § 312 ff BGB gilt nur
- im Fernabsatz (Telefonisch oder per Internet abgeschlossene Verträge)
- bei sog. "Haustürgeschäften". Vertreter kommt vorbei und verkauft Zeitung, Versicherung, Staubsauger etc.
Der Ladenkauf - wo du das Gerät begutachten und ausprobieren kannst - fällt unter keine der vorgenannten.
Eine Reklamation im Sinne des Gewährleistungsrechts wäre möglich, wenn das Gerät einen Mangel hat.
Ob der von dir geschilderte Sachverhalt einen Mangel darstellt vermag ich nicht zu sagen. Im Falle, dass du einen Gewährleistungsanspruch geltend machst, muss der Händler nachbessern (Reparatur oder Austausch des Gerätes gegen ein gleiches). Ist nach zwei maligem Nachbessern das Problem immer noch nicht gelöst kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Händler trägt die ersten 6 Monate nach Kauf die Beweislast, in den anschließenden 18 Monaten liegt sie bei dir.
Versuche dem Händler zu demonstrieren wo das Problem liegt und verlange Nachbesserung, klappt vielleicht.
Ein Rückgaberecht hast Du nicht, die wäre Kulanz, die ist aber wegen dem Ausverkauf und den Preissenkungen eh nicht mehr drin. Eine Chance hättest Du noch, wenn Du beweisen könntest, daß Dich der Verkäufer offensichtlich falsch beraten hat, dies könnte aber schwierig sein.
Naja, eben deswegen meine Überlegung über die falsche Beratung. Ev. könnte der Verkäufer bewußt über dieses Problem geschwiegen haben, nur, dem das zu beweisen ..........
Eine falsche Beratung hätte schon wieder rechtlich ganz andere Konsequenzen. Mängel passieren nunmal bei Fließbandherstellung. Es kann auch sein, dass dies vielleicht ein Transportschaden am Gerät war, ist aber belanglos.
Wenn der Kunde sich auf die Gewährleistung beruft und der Kauf keine 6 Monate her ist, muss der Händler beweisen, dass das Gerät mängelfrei ist, ansonsten muss er nachbessern.
Hier auf jedenfall der einfachere Weg.
also alle dich ich persönlich befragt habe in meinem umfeld meinten das man 14-tägiges rückgaberecht hat.
Dann haben die offensichtlich alle unrecht. Ein Widerrufsrecht gibt es nur in bestimmten Fällen in denen das Gesetz dies anordnet.
Eine bessere Chance hat er über die Sachmängelhaftung (§§ 434 ff BGB) im Rahmen der Gewährleistung. Ob ein Bildflimmern schon ein Mangel ist, weiß ich nicht, aber beweisen müsste der Händler, dass es nicht so ist.