C&A Rückgaberecht mit Bon, bitte um Antwort
Habe mir Samstag nachmittag vor 2 Tagen eine Herrenunterhose gekauft, XXL. 10 EUR dafür beim C&A in Gießen bezahlt. Zuhause wegen der Bequemlichkeit anprobiert, festgestellt XXL ist nicht XXL, also zu klein. Montag Morgen um 10:00 an die gleiche Kasse mit der gleichen Kassiererin, die lange Unterhose mit Bon zurück geben wollen. Die Kassierierin stellt fest die Etikette fehlt, gut die hatte ich entfernt aber noch in der C&A Verkausftüte aufgehoben und ihr gegeben. Darauf untersucht sie akribisch die Hose und untersterstellt mir ich hätte die Hose mehrfach und länger getragen wegen Spuren auf der Innenseite, und sowas kann sie nicht zurücknehemen. Logisch ich musste die lange Unterhose ja mindestestens einmal mal anprobieren, was exakt auch nur einmal getan hatte, als ich bemerkte wenn ich mit der Hose setzen würde das Sie an den Nähten zerreissen würde. Also deshalb und weil das Etikett nicht mehr an der Ware ist, kann Sie die Ware auch nicht mehr verkaufen, also auch nicht mehr zurücknehmen, so sagt sie. Ich habe über lange Zeit bei C&A für 100te EUR gekauft aber so was... Dann belehrt mich die Verkäuferin ich hätte zu wissen das ich die Etikette nicht zu entfernen hätte, sowas wüsste man - ich wusste es nicht - Ich antwortete ich bin Kunde und nicht Angestellter, ich muss sowas nicht wissen, und wenn es so wichtig ist dann sollten Sie dies bitte auch beim Verkauf sagen, was bisher beim C&A nicht geschen ist. Die Verkäuferin argumentierte das sowas in den Medien breitgetreten werden würde und ich das zu wissen hätte. Gut lassen wir das, dachte ich mir, und habe die zu kleine Unterhose samt Bon auf dem Tisch liegen gelassen und bin gegangen, das war mir jetzt zu dumm....
Der eigentliche Grund warum ich hier frage ist der, die Verkäuferin sagte mir das ich kein Recht auf Umtausch oder Erstattung habe, sondern dies allein aus Kulanz des Unternehmens gemacht werden würde, dies auch wegen der zwar vorhandenen aber nicht mehr befestigten Etikette, stimmt das so?
16 Antworten
Leider gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, fehlerfreie Ware innerhalb einer bestimmten Frist zurück zu bringen und sein Geld zurück zu verlangen. Viele Geschäfte tun das zwar gegen Vorlage des Kassenbons, aber das ist freiwillig, also Kulanz. Selbst auf einen Gutschein hat man in diesem Fall keinen Anspruch. Deshalb der wichtige Tipp: Wer sich einen Umtausch vorbehalten will, sollte sich vorher erkundigen, ob das Geschäft ein freiwilliges Umtauschrecht einräumt oder das Umtauschrecht schriftlich vereinbaren. Ein kurzer Vermerk auf dem Kassenbon genügt in diesem Fall. So ist auch bei einem Fehlkauf das Geld ist nicht auf alle Zeiten verloren
und unterwäsche zurückgeben is sowieso immer sone sache..machen viele geschäfte nich, schlichtweg aus hygienischen gründen.. du hättest die unterhose ja auch im geschäft direkt anprobieren können...umkleidekabinen sind zugenüge vorhanden..da erspart man sich mitunter ne menge ärger wenns dann ums umtauschen/zurückgeben geht... aber kommt eben auf den laden an H&M da hatte ich bisher keine probleme..wir selber haben hier keinen, so brachte meine schwester ma ne mütze für meine tochter mit..die passte dann nich und sie konnte sie problemlos wieder zurückgeben und sich was anderes dafür aussuchen (bundesweit geht das bei denen.also man muss nich in die filiale in die man auch gekauft hat) obs bei unterwäsche geht keine ahnung..würd ich als händler aber auch nich zurücknehmen wollen
Wenn die Ware mängelfrei ist, hat sie Recht. Jetzt kann man natürlich trefflich darüber fabulieren, ob die Hose nur klein ausgefallen oder eine falsche Größe etikettiert wurde und das als Mangel anzusehen ist.
Es gibt in Deutschland kein " Rückgabe Recht " für normale Läden,das ist freiwillig das ein Laden etwas zurück nimmt und das Geld erstattet oder einen Gutschein im Kaufwert gibt.
Umtausch Viele Händler nehmen die Ware auch ohne Vorliegen eines Mangels freiwillig zurück. Bei dem sog. Umtauschrecht handelt es sich um keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, sondern um ein Rückgaberecht, angeboten durch den Verkäufer aus Kulanz. Der Verkäufer ist nicht an die Regelungen des Gewährleistungsrechts gebunden. Bietet der Verkäufer ein Umtauschrecht an, ist er hieran lediglich im Rahmen seiner eigenen Bedingungen gebunden. So erfolgt der Umtausch häufig nur gegen Warengutschein. Wird nicht generell ein Umtauschrecht durch den Verkäufer angeboten, so kann dies auch beim Kauf vereinbart werden. Der Händler ist an ein von seinen Angestellten vereinbartes Umtauschrecht gebunden. Zu Beweiszwecken sollte das Umtauschrecht grundsätzlich schriftlich niedergelegt werden. Dazu genügt z. B. ein entsprechender Vermerk des Verkäufers auf dem Kassenbon. Wichtig ist die Klärung grundlegender Fragen, z. B. hinsichtlich der Umtauschfrist, der Erstattung des Kaufpreises durch Bargeld, Gutschein oder andere Ware, der Beschädigung von Versiegelungen oder Originalverpackungen.
Du hast nie ein Umtausch- oder Rückgaberecht, außer bei defekt (obwohl auch hier theoretisch der Händler erstmal reparieren kann etc.). Das ist reine Kulanz des Händlers.
jep, aber frage war ja hier im Laden, nicht internet oder versand.
Ausgenommen Versand- und Internethandel!