Was haltet ihr von dieser Bestrafungsart?


20.12.2021, 19:30

Man kann auch eine Mindeststrafe ansetzen und keine Maximalstrafe. So dass die Richter keine Grenze haben. Aktuell ist für Missbrauch die Maximalstrafe 15 jahre. Zwar gibt es Sicherungsverwahrung, das wird aber eher bei extremen Fällen angewandt. Sonst gehen die Strafen von 2 Jahren bis 12 Jahren. Selten drüber. Bei manchen Missbrauchsfällen sollten die Strafen wirklich schon bei Ersttätern auf Lebenslang (bis ans Lebensende) verhängt werden.Möglichkeit um vorher wieder frei zu kommen: Je härter der Missbrauch des so unwahrscheinlicher frühzeitiges Freikommen. DH als Beispiel. Alle Täter von Münster, Lüdge, Bergisch Gladbach und Staufenberg würden fast alle Täter Lebenslang bekommen. Und kaum die Möglichkeit auf eine Frühzeitige Entlassung. Begründung: Missbrauch allein ist schon ein schlimmes verbrechen. Aber Prostitution von Kindern hebt das ganze auf eine neue Ebene. Kinder unter Drogen setzen um diese zu missbrauchen schlägt dem Fass dem Boden aus.

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14 Stimmen

8 Antworten

In etwa so wie du das schilderst funktioniert das auch jetzt schon nur mit Strafrahmen.

Dieser ist sehr weit gefasst. Im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist es

Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr 

Der Richter hat also eine Menge Spielraum.

Das Prinzip einer Mindeststrafe finde ich darüber hinaus sehr sinnvoll. Es gibt nun mal Straftaten die mehr Schaden anrichten als andere. Das muss in meinen Augen auch klar so im Strafrahmen festgelegt sein.

Außerdem muss auch die Macht des Richters einen Rahmen haben.

Hacker48  20.12.2021, 01:18

Eben. Vieles, was er schildert, ist bereits Praxis im Rechtswesen...

Schlechte Idee

Dann hätte ein Richter viel zu viel Gestaltungsspielraum. Wenn es ein gerechter Richter ist, würde das gutgehen. Es kann aber auch anders sein.

Das grenzt ja schon fast daran, dass der Richter selbst das Gesetz macht. Das geht nicht. Stichwort Gewaltenteilung

andere Antwort

Am besten für immer in Sicherungsverwahrung mit psychiatrischer Behandlung. Wers einmal macht, der macht es auch öfter.

Nutpen 
Beitragsersteller
 20.12.2021, 19:38

Ja das sollte dann auch möglich sein. Deshalb Lebenslang oder auf Unbestimmte Zeit.

andere Antwort

Das ist schon so. Besonders schwerer sexueller Kindesmissbrauch wird auch mit lebenslänglich und Sicherungsverwahrung bestraft.

Nutpen 
Beitragsersteller
 20.12.2021, 19:37

Schön wäre es. Das ist eher selten, wie ich schrieb.

Schau dir Münster an. Alle Täter haben schweren Missbrauch begangen. Aber bekamen von 3 bis 9 jahre. Ohne Sicherungsverwahrung. Die bekam nur der Haupttäter.

Mathelatte  20.12.2021, 19:44
@Nutpen

Das Problem mit der emotionalen Herangehensweise an dieses Thema ist die fehlende Differenzierungsfähigkeit. Für Menschen wie dich ist sexueller Kindesmissbrauch = bestialischer sexueller Kindesmissbrauch der übelsten Art und deshalb regt ihr euch auch immer auf, wenn jemand nur 2 oder 3 Jahre dafür bekommen hat, dabei kriegt man diese 2 oder 3 Jahre schon, wenn man z.B. über der Hose ein Kind im Intimbereich gestreichelt hat. Auch das ist sexueller Kindesmissbrauch und selbstverständlich muss das weit niedriger bestraft werden als solche Taten wie die in Münster.

P.S.: Die Täter in Münster wurden alle zu 11-12 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Da hast du etwas falsch gelesen. Und wenn jemand zu 3 Jahren verurteilt wurde, dann kannst du dir auch sicher sein, dass der kein Sex mit dem Kind hatte, sondern es sich eher um Beihilfe handelt oder derjenige davon wusste, es aber nicht der Polizei gemeldet hat.

Nutpen 
Beitragsersteller
 20.12.2021, 19:52
@Mathelatte

Falsch einer bekam 3 Jahre und 6 Monate. Der aus Norderstedt. Ein anderer bekam 7,9 Jahre das war einer aus NRW. Ein anderer bekam 9 Jahre das war einer aus Niedersachsen. Es waren nicht nur die 3 von der Hauptverhandlung sondern wesentlich mehr als 3. um genau zu sein mehr als 10 mal so viele Angeklagte. Denn der Junge wurde von über 50 Tätern zum teil schwer sexuell Missbraucht.

Für menschen wie mich? was ist falsch bei dir?. Schütz diese Dreckschweine bitte nicht.

Mathelatte  20.12.2021, 19:54
@Nutpen
Für menschen wie mich? was ist falsch bei dir?. Schütz diese Dreckschweine bitte nicht.

Das meine ich mit "emotionaler Herangehensweise". Ja, für Menschen wie dich. Wütende Menschen, deren Verstand von Emotionen vernebelt ist und die deshalb nicht mehr klar und sachlich denken können.

Nutpen 
Beitragsersteller
 20.12.2021, 19:57
@Mathelatte

Die haben Kindern das Leben zerstört. Da sind Bewährungsstrafen fehl am Pltz.

Btw schrieb ich in keinster weise von "nur anfassen" auch wenn das schon schlimm ist.
Deshalb bezog ich mich auch auf Münster, Bergisch Gladbach, Lüdge und Staufenberg. Das waren die übelsten Fälle die mir ajuf die schnelle einfielen und da war sicher nicht nur streicheln dabei sondern richtig schwerer Missbrauch mit Unter drogen stellen. Kinderprostitution etc.

Und wer bei sowas sagt: Ja die sollen wenig Strafe bekommen, der hat den Schuss nicht gehört

Mathelatte  20.12.2021, 20:00
@Nutpen
übelsten Fälle

Richtig. Und diese Menschen haben die hohen Strafen bekommen, so wie es sein sollte.

Keine Ahnung, was die anderen gemacht haben. Wenn sie da Bewährungsstrafen bekommen haben, dann wird es nicht viel mehr gewesen sein. Eventuell haben sie nur Videomaterial gekauft. Das weiß man nicht, aber du meinst es zu wissen. Warst du bei der Verhandlung dabei? Hast du die Akten gelesen? Die Medien bekommen nicht mal 0,01% der Informationen, die dort verhandelt wurden.

Nutpen 
Beitragsersteller
 20.12.2021, 20:06
@Mathelatte

Viel zu niedrige Strafen für das Leben, was die zerstört haben. Da sollten minimum 15 Jahre sein.
Aber nein die nebenverhandlungen waren alle unter 10 jahre bei Münster.

Viel zu wenig. Die haben den Jungen unter Drogen gesetzt? Damit der nicht schreit? Geht es noch? Lüdge: Das mödchen hat geschrien und der hat weiter gemacht? Gehts noch.

Staufenberg: Der Junge wurde genau wie in Münster rumgereicht,wie ein Vieh? Gehts noch?

Jeder der solche Angebote annimmt, sollte genau so hoch bestraft werden, wie die, die die Kinder angeboten haben.

Mathelatte  20.12.2021, 20:07
@Nutpen

Fehlende Differenzierungsfähigkeit, ich sag's doch...

Nutpen 
Beitragsersteller
 20.12.2021, 20:09
@Mathelatte

Nein ich nehme solche typen nicht in schutz. Wie du zb

Mathelatte  20.12.2021, 20:10
@Nutpen

Hach ja... Differenzierungsfähigkeit: es sind nicht "solche Typen", sondern unterschiedliche Typen, die unterschiedlich schwere Straftaten begangen haben.

Nutpen 
Beitragsersteller
 20.12.2021, 20:11
@Mathelatte

Immer diese typen: Ach die armen Kinderschänder. Sollen dich nicht eingesperrt werden. Am besten einen Orden kriegen.
Eigentlich dachte ich, dass ich hier nicht auf sowas treffe aber leider doch.

Nutpen 
Beitragsersteller
 20.12.2021, 20:26
@Mathelatte

Die meisten von Münster Lüdge, Bergisch Gladbach und Staufenberg haben 176c aklagen. Also schwerer Sexueller missbrauch. Nur wenigere male als die Haupttäter. Trotzdem Schwerer Missbrauch. Und dafür nur unter 10 Jahre. Tolles Deutschland. Haben die die Kinder gefragt wie lange die leiden? Nein sicher nicht. Sonst hätten die das nicht getan.

Da man solche Leute nach wie vor nicht als Vogelfrei erklärt, gibt es für mich nur eine sinnvolle Strafe. In einen knast stecken, so nebenbei erwähnen was der Kerl getan hat und ihn sich selbst überlassen.

Nutpen 
Beitragsersteller
 20.12.2021, 15:19

Und wenn es eine Frau ist?

Pingulini  20.12.2021, 15:21
@Nutpen

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