Geschirrspüler defekt Mieter oder Vermieter Sache?


28.04.2020, 17:06

Greift hier vielleicht die Haushaltversicherung?

7 Antworten

Instandhaltung/-setzung und ggf. Ersatz ist grundsätzlich Sache des Vermieters.

BGB § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) 1Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 2Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. 3Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

tevau  28.04.2020, 17:22
Ersatz ist grundsätzlich Sache des Vermieters.

Nein, nur für die Dinge, die zum Mietobjekt gehören bzw. mitvermietet sind!

anitari  28.04.2020, 17:40
@tevau

Wenn die EBK bei Mietbeginn vorhanden war ist sie mit vermietet.

Ob die/der FS sie evtl. vom Vormieter abgekauft hat geht aus dem Beitrag nicht hervor.

Gerhart  28.04.2020, 17:40
@tevau

Der Fragesteller hat hier eindeutig gesagt, dass der GS zur Mietsache gehört.

tevau  28.04.2020, 18:44
@Gerhart
Der Fragesteller hat hier eindeutig gesagt, dass der GS zur Mietsache gehört.

Ja leider erst nachträglich, anstatt den Passus des Mietvertrages gleich zu erwähnen...

Was steht denn genau im Mietvertrag zu dieser Küche. Nur weil sie in der Wohnung steht, muss sie nicht zum Mietvertrag gehören.

Die könnte z.B. vom Vormieter sein, der ausgezogen ist und diese nicht mehr brauchte.

Eronas 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 17:21

Im Vertrag steht die folgende Klausel :

Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt sowie dessen Vorsorgungsanlagen zu warten und instand zu halten. Den Vermieter trifft daher die Erhaltungspflicht des 1096 ABGB

tevau  28.04.2020, 17:24
@Eronas
das Mietobjekt sowie dessen Vorsorgungsanlagen

Wie gesagt, die Antwort steht und fällt mir der Frage, ob die Maschine zum Mietobjekt gehört und der Vermieter der Eigentümer der Maschine ist.

Ein Haushaltsgerät ist übrigens keine Versorgungsanlage!

anitari  28.04.2020, 17:43
@Eronas

MOMENT! ABGB Österreich!

anitari  28.04.2020, 17:48
@anitari § 1096 ABGB 1) In Hinsicht auf Ueberlassung; Erhaltung; Benützung. ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

(1) Vermieter und Verpächter sind verpflichtet, das Bestandstück auf eigene Kosten in brauchbarem Stande zu übergeben und zu erhalten und die Bestandinhaber in dem bedungenen Gebrauche oder Genusse nicht zu stören. Ist das Bestandstück bei der Übergabe derart mangelhaft oder wird es während der Bestandzeit ohne Schuld des Bestandnehmers derart mangelhaft, daß es zu dem bedungenen Gebrauche nicht taugt, so ist der Bestandnehmer für die Dauer und in dem Maße der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses befreit. Auf diese Befreiung kann bei der Miete unbeweglicher Sachen im voraus nicht verzichtet werden.

(2) Der Pächter hat die gewöhnlichen Ausbesserungen der Wirtschaftsgebäude nur insoweit selbst zu tragen, als sie mit den Materialien des Gutes und den Diensten, die er nach der Beschaffenheit des Gutes zu fordern berechtigt ist, bestritten werden können.

Entspricht in etwa den Paragrafen 535 und 536 des BGB

anitari  28.04.2020, 17:13
Die könnte z.B. vom Vormieter sein, der ausgezogen ist und diese nicht mehr brauchte.

Dann müßte sie nachweislich vom Vormieter an den Nachmieter verkauft oder geschenkt worden sein.

Ansonsten gehört sie zur Mietsache und der VM ist zuständig.

Die Reparatur (u. U. Ersatz) ist vom Vermieter zu veranlassen und zu bezahlen. Er ist gesetzlich (BGB) verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

albatros  29.04.2020, 09:55

Ergänzung, da Österreich: Es gilt § 3 der MRG (Mietrechtsgesetz):

§ 3 MRG Erhaltung

(1) Der Vermieter hat nach Maßgabe der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass das Haus, die Mietgegenstände und die der gemeinsamen Benützung der Bewohner des Hauses dienenden Anlagen im jeweils ortsüblichen Standard erhalten und erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Bewohner beseitigt werden. Im übrigen bleibt § 1096 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs unberührt.

Das hängt davon ab, was im Mietvertrag steht.

Du hast die Küche vom Vormieter übernommen, evtl. eine Ablöse bezahlt. Dann ist die Küche dein Eigentum, und du bist für Reparaturen bzw. Ersatz zuständig.

Im Mietvertrag ist die Küche mit den Elektrogeräten aufgeführt. Dann gehört sie zur Mietsache. Reparaturen und Ersatz sind Sache des Vermieters. Ausnahme: Ein unsachgemäßer Gebrauch ist die Ursache. Oder bei einer Mietklausel über Kleinreparaturen

Im Mietvertrag ist die Küche nicht aufgeführt. Dann gilt sie als unentgeltlich Überlassen. In dem Fall sind Reparatur und Neuanschaffung deine Sache.

Wie alt eine Geschirrspülmaschine ist, kann man am Typenschild erkennen. Weder deine Hausratversicherung noch deine Haftpflichtversicherung zahlt, wenn die Spülmaschine durch Abnutzung kaputt geht.

Gerhart  28.04.2020, 17:43

"Im Mietvertrag ist die Küche nicht aufgeführt. Dann gilt sie als unentgeltlich Überlassen. In dem Fall sind Reparatur und Neuanschaffung deine Sache."

Auch wenn die EBK samt E-Geräte nicht im MV einzeln aufgeführt ist, gehört sie zur Mietsache.

Eronas 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 17:45
@Gerhart

Dankeschön.

mariontheresa  28.04.2020, 18:02
@Gerhart

Sie gehört im Zweifelsfall zur Mietsache.

Gehört die Maschine zum Mietobjekt und wurde sie Dir mitvermietet? Dann muss der Vermieter sie instandhalten, sofern es sich nicht um eine Kleinreparatur handelt, und diese im Mietvertrag wirksam zu Deinen Lasten vereinbart wurde.

Wenn die Maschine nicht zum Mietobjekt gehört und Du sie vom Vormieter aus dessen Eigentum übernommen hast, dann hat der Vermieter auch mit der Reparatur nichts zu tun.

Welcher Fall vorliegt, könnte u.U. strittig sein, wenn die Ausstattung der Wohnung im Mietvertrag nicht ausdrücklich beschrieben oder mündlich vereinbart ist. Also wenn Dir der Vermieter damals gesagt hat, dass die Maschine nicht zur Wohnung gehört oder dass Du sie (in Dein Eigentum) übernehmen kannst.

Wie hast Du die Wohnung denn damals besichtigt? War der Vormieter schon raus und hatte die Wohnung geräumt, aber die Maschine stand noch da, und Du hast die Wohnung auf Basis der Besichtigung angemietet? Oder ist sie Bestandteil einer Einbauküche? In deisen beiden Fällen dürfte sie zum Mietobjekt gehören bzw. mitvermietet sein.

Eine Hausratversicherung hat damit logischerweise nichts zu tun. Zum versicherten Risiko gehören z.B. Feuer und Einbruchdiebstahl, aber nicht Verschleiß oder Defekte. Stell Dir mal vor, das wäre so - dann würde ich einmal eine Aussattung kaufen, und die Versicherung würde mir bis zu meinem Lebensende die einmalig angeschaffte Haushaltsausstattung immer wieder ersetzen - wie hoch dann wohl die Beiträge sein müssten...

Eronas 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 17:23

Der Geschirrspüler wurde im Mietvertrag angeführt und gehört zur Wohnung und wurde mitvermietet.

tevau  28.04.2020, 17:28
@Eronas
Der Geschirrspüler wurde im Mietvertrag angeführt

Aha, und warum gibst Du diese alles entscheidende Info in Deiner Frage nicht mit an?

Kopfschüttel...

Eronas 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 17:41
@tevau

Nicht dran gedacht.