Geschirrspüler defekt Mieter oder Vermieter Sache?


28.04.2020, 17:06

Greift hier vielleicht die Haushaltversicherung?

7 Antworten

Instandhaltung/-setzung und ggf. Ersatz ist grundsätzlich Sache des Vermieters.

BGB § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) 1Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 2Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. 3Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Was steht denn genau im Mietvertrag zu dieser Küche. Nur weil sie in der Wohnung steht, muss sie nicht zum Mietvertrag gehören.

Die könnte z.B. vom Vormieter sein, der ausgezogen ist und diese nicht mehr brauchte.

Die Reparatur (u. U. Ersatz) ist vom Vermieter zu veranlassen und zu bezahlen. Er ist gesetzlich (BGB) verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

Das hängt davon ab, was im Mietvertrag steht.

Du hast die Küche vom Vormieter übernommen, evtl. eine Ablöse bezahlt. Dann ist die Küche dein Eigentum, und du bist für Reparaturen bzw. Ersatz zuständig.

Im Mietvertrag ist die Küche mit den Elektrogeräten aufgeführt. Dann gehört sie zur Mietsache. Reparaturen und Ersatz sind Sache des Vermieters. Ausnahme: Ein unsachgemäßer Gebrauch ist die Ursache. Oder bei einer Mietklausel über Kleinreparaturen

Im Mietvertrag ist die Küche nicht aufgeführt. Dann gilt sie als unentgeltlich Überlassen. In dem Fall sind Reparatur und Neuanschaffung deine Sache.

Wie alt eine Geschirrspülmaschine ist, kann man am Typenschild erkennen. Weder deine Hausratversicherung noch deine Haftpflichtversicherung zahlt, wenn die Spülmaschine durch Abnutzung kaputt geht.

Gehört die Maschine zum Mietobjekt und wurde sie Dir mitvermietet? Dann muss der Vermieter sie instandhalten, sofern es sich nicht um eine Kleinreparatur handelt, und diese im Mietvertrag wirksam zu Deinen Lasten vereinbart wurde.

Wenn die Maschine nicht zum Mietobjekt gehört und Du sie vom Vormieter aus dessen Eigentum übernommen hast, dann hat der Vermieter auch mit der Reparatur nichts zu tun.

Welcher Fall vorliegt, könnte u.U. strittig sein, wenn die Ausstattung der Wohnung im Mietvertrag nicht ausdrücklich beschrieben oder mündlich vereinbart ist. Also wenn Dir der Vermieter damals gesagt hat, dass die Maschine nicht zur Wohnung gehört oder dass Du sie (in Dein Eigentum) übernehmen kannst.

Wie hast Du die Wohnung denn damals besichtigt? War der Vormieter schon raus und hatte die Wohnung geräumt, aber die Maschine stand noch da, und Du hast die Wohnung auf Basis der Besichtigung angemietet? Oder ist sie Bestandteil einer Einbauküche? In deisen beiden Fällen dürfte sie zum Mietobjekt gehören bzw. mitvermietet sein.

Eine Hausratversicherung hat damit logischerweise nichts zu tun. Zum versicherten Risiko gehören z.B. Feuer und Einbruchdiebstahl, aber nicht Verschleiß oder Defekte. Stell Dir mal vor, das wäre so - dann würde ich einmal eine Aussattung kaufen, und die Versicherung würde mir bis zu meinem Lebensende die einmalig angeschaffte Haushaltsausstattung immer wieder ersetzen - wie hoch dann wohl die Beiträge sein müssten...